Ampel-Koalitionsvertrag

Säkulare Themen: Vieles ist offen, aber möglich

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Nicht allzu viel steht im Ampel-Koalitionsvertrag zu säkularen Themen, zum Verhältnis Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, zu staatlicher Neutralität in Weltanschauungsangelegenheiten und zu dem Reformstau auf diesen Gebieten. Der gesamte Themenbereich hierzu wird mit einigen wenigen Sätzen abgehandelt. Was hat das zu bedeuten: Ende des "Fortschritts" – bevor er erst überhaupt begonnen hat? Oder sind weitreichende Reformen möglich?

Auch wenn Kirchen und andere Religionsgemeinschaften im Koalitionsvertrag ausdrücklich – insbesondere für ihre Tätigkeit bei der Flüchtlingshilfe und im zivilgesellschaftlichen Bereich – gelobt werden, ist doch der umfangreiche Reformstau von den drei Koalitionsparteien zur Kenntnis genommen worden. Diese Kenntnisnahme hatte zu Reformvorschlägen in den Wahlprogrammen geführt, jedenfalls bei Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.

Aus den knappen Formulierungen im Koalitionsvertrag und der Nichterwähnung vieler Wahlprogrammforderungen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP dürfen indes keine falschen Schlüsse gezogen werden. Das Thema ist keineswegs weitgehend beerdigt, auch wenn der Fortschritt nur in eher dürren Formulierungen daherkommt.

Zunächst: Ein Koalitionsvertrag ist kein umfangreiches Nachschlagewerk politischer Vorhaben, sondern enthält lediglich knappe Aussagen zu den Politikgebieten, die den jeweiligen Koalitionsparteien am wichtigsten sind.

Und: dass zudem säkulare Themen in der deutschen Politik eine eher untergeordnete Rolle spielen, ist eine Tatsache, ob einem das gefällt oder nicht. Die im Wahlkampf 2021 für die Bevölkerung zentralen Themen sind hinlänglich bekannt und diese standen auch Mittelpunkt der Koalitionsverhandlungen der Ampel-Parteien.

Bestimmt "Schriftgröße 11, Calibri, Zeilenabstand 1,5" die Reformagenda?

Um zu vermeiden, dass aus dem am Ende dann mit 177 Seiten doch sehr umfangreichen Koalitionsvertrag ein mehrbändiger "Warenhauskatalog" werden könnte, wurden den thematisch aufgestellten Verhandlungsarbeitsgruppen von den Parteiführungen strenge Vorgaben gemacht: "Schriftgröße 11, Calibri, Zeilenabstand 1,5". Die Fachpapiere durften maximal fünf Seiten lang sein. Das engte den Spielraum für die Erwähnung vieler Vorhaben enorm ein, so dass für eine Vielzahl auch wichtiger Themen kein Platz in diesen Papieren war. Zum Abschluss der Vorarbeiten der Arbeitsgruppen soll es dem Vernehmen nach zu wahren "Streichungsorgien" in den entgegen den Vorgaben doch umfänglicher geratenen Papieren gekommen sein.

Religions- und Weltanschauungspolitik gehörte zum ganz überwiegenden Teil zu den Themen der Arbeitsgruppe "Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport". Auch aufgrund dieser thematischen Breite, die auf sechs Seiten unterzubringen war, wird deutlich, dass für säkulare Themen nicht allzu viel Platz vorhanden war.

Schweigen im Koalitionsvertrag heißt nicht Totschweigen

Das bedeutet jedoch nicht, dass die nicht im Koalitionsvertrag erwähnten säkularen Themen für diese Legislaturperiode unter den Tisch gefallen sind. Es gilt der Grundsatz, dass diese in den Wahlprogrammen enthaltenen Themen von den Koalitionsparteien aufgegriffen werden können. Sie bleiben somit auf der Agenda und können von den Parteien und Fraktionen umfassend diskutiert und auch in die Koalitionsdebatten eingebracht werden. Allerdings dürfen die Fraktionen der Ampel-Parteien Gesetzentwürfe ausschließlich gemeinsam in den Bundestag einbringen.

Nur solche Themen, die von der Koalition ausdrücklich ausgeschlossen worden sind, können in den nächsten Jahren nicht im Bundestag behandelt werden. Solche Ausschlüsse gibt es aber nicht. Eine (einzige) Vorgabe für das weitere Vorgehen gibt es nur beim kirchlichen Arbeitsrecht.

Historische Dimension: Reformdebatte statt Status quo

Der Vergleich des jetzigen Koalitionsvertrages mit sämtlichen früheren Koalitionsverträgen macht einen historischen Unterschied deutlich: Die rot-grün-gelbe Vereinbarung ist der erste Koalitionsvertrag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (sowohl im "CDU-Staat" der 1950er und 1960er Jahre als auch danach bis in das 21. Jahrhundert hinein), der sich nicht im Lob der Kirchen erschöpft. Religionsgemeinschaften werden dieses Mal eben nicht mehr nur für ihre tatsächlichen oder vermeintlichen Wohltaten gerühmt. Vielmehr wird erstmals eine (vorsichtig formulierte) Distanz zum Ausdruck gebracht und auf grundlegende Reformen orientiert. Nochmals: Eine Reformbedürftigkeit auf dem Gebiet des "Staatskirchenrechts" beziehungsweise des "Religionsverfassungsrechts" zu erwähnen, war noch nie Gegenstand von bundesrepublikanischen Koalitionsverträgen.

Kernaussage: Weiterentwicklung des Religionsverfassungsrechts

Die zentrale Aussage im Ampel-Koalitionsvertrag zu einzuleitenden Reformen lautet: "Wir entwickeln das Religionsverfassungsrecht im Sinne des kooperativen Trennungsmodells weiter ..." Diese Aussage drückt die Forderungen aus den Wahlprogrammen von Bündnis90/Die Grünen und FDP nach umfassenden und weitgehenden Reformen aus.

Hier wäre sicherlich eine stärkere Formulierung angebracht gewesen, die Inhalte und Kernpunkte der Reform deutlicher skizzieren würde. Die jetzige Formulierung eröffnet die Möglichkeit weitgehender Reformen. Dass hierbei am "kooperativen Religionsmodell" festgehalten wird, sollte nicht überinterpretiert werden. Diese Aussage ist ebenso banal wie selbstverständlich, denn eine Weiterentwicklung durch Reformen kann sich natürlich nur auf das beziehen, was vorhanden ist, eben das kooperative Religionsmodell. Und hier gibt es bekanntlich jede Menge Reformbedarf und auch Reformspielraum, ohne dass etwa Grundgesetzänderungen vorgenommen werden müssten. Nebenbei: von einem laizistischen Modell stand in keinem der Wahlprogramme auch nur ein einziger Satz, so dass dies im Koalitionsvertrag keine Rolle spielt.

Deutliche Differenzen beim kirchlichen Arbeitsrecht

Als stärkste Partei aus den Wahlen hervorgegangen, spielt die "Kanzlerpartei" SPD in der Koalition eine wichtige Rolle. Aber sind Reformimpulse von ihr zu erwarten? In ihrem Wahlprogramm finden sich außer einem Lob der Kirchen keine Hinweise auf einen Reformbedarf im Verhältnis von "Staat und Kirchen".

Lediglich hinsichtlich des kirchlichen Arbeitsrechts findet sich ein zurückhaltender Hinweis: dass es gemeinsam mit den Kirchen weiterentwickelt werden soll. Von einer Beteiligung von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften ist in diesem Zusammenhang keine Rede, was gerade bei einer Arbeitnehmer*innen-Partei befremdlich anmutet. Die eindeutigen und detailreichen Aussagen des Beschlusses des SPD-Bundesparteitags von 2013 zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts haben in den SPD-Wahlprogrammaussagen 2021 überhaupt keine Erwähnung gefunden.

In den Koalitionsverhandlungen hat sich die SPD als Reformbremserin betätigt und auch durchgesetzt. Das hat dazu geführt, dass im Koalitionsvertrag lediglich ein "Prüfauftrag" erwähnt wird. Diese dürre Formulierung zum Arbeitsrecht der Beschäftigten bei den Kirchen und in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft bleibt meilenweit hinter den deutlichen Formulierungen von Bündnis 90/Die Grünen (mit konkreten Vorschlägen zu Gesetzesänderungen) und FDP zurück.

SPD und FDP gegen Grüne: Nur Prüfauftrag

In den entscheidenden Verhandlungen zum kirchlichen Arbeitsrecht bekam zudem die FDP kalte Füße und schloss sich den Sozialdemokraten an. So konnten die Verhandler*innen von Bündnis90/Die Grünen nichts Substantielleres durchsetzen.

Befremdlich ist das Verhalten der FDP, weil die Parteispitze damit deutlich hinter die eigenen Wahlprogrammaussagen zurückgefallen ist, die mit den grünen Aussagen übereinstimmten und gerade nicht mit den wesentlich zurückhaltenderen der SPD. Offenbar wurde der FDP erst in den Koalitionsverhandlungen klar, auf was sie sich mit ihren Wahlkampfaussagen (auch) eingelassen hätte: Stärkung des kollektiven Arbeitsrechts, Tarifverhandlungen, Streiks, Tarifabschlüsse. Aber bekanntlich ist die FDP beim Thema "Gewerkschaften" stets ohnehin mehr als zurückhaltend.

Hinsichtlich der individuellen Rechte der Beschäftigten sieht es hingegen bei der FDP etwas besser aus. Sie muss sich aber mit dem grünen Koalitionspartner auch gegen die SPD dafür einsetzen.

Auf SPD-Seite zeigte sich die Abgeordnete Kerstin Griese, ihres Zeichens Parlamentarische Staatssekretärin von Hubertus Heil im Arbeitsministerium, höchst erfreut darüber, dass das Thema kirchliches Arbeitsrecht "mit den Kirchen gemeinsam" angegangen werden solle. Als Sprecherin des Arbeitskreises "Christen und Christinnen in der SPD", Mitglied der Synode der EKD und seit einigen Jahren Mitglied im Rat der EKD wird sie in die Diskussionen die kirchliche evangelische Position, mit eventuell leichter Kritik an den Katholiken, einbringen (können). Als Parlamentarische Staatssekretärin im zuständigen Ministerium ist sie zudem an der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen maßgeblich beteiligt. Kein gutes Omen für die Stärkung der Beschäftigtenrechte.

Reformen dennoch nicht ausgeschlossen

Klar ist: angesichts dieser Ausgangslage wird es nicht einfach werden, konkrete Reformschritte im individuellen und kollektiven kirchlichen Arbeitsrecht zu unternehmen. Die Hoffnungen zur Durchführung einer Reform, die diesen Namen verdient, ruhen jetzt in besonderer Weise auf den wenigen vehementen Kritiker*innen des kirchlichen Sonderarbeitsrechts wie etwa den beiden Grünen-Politiker*innen Frank Bsirske (ehem. Verdi-Vorsitzender) und Beate Müller-Gemmeke (langjährige Sprecherin für Arbeitnehmer*innenrechte, Ausschuss für Arbeit und Soziales).

Zu hoffen ist zudem, dass die Jungen Liberalen innerparteilich in der FDP den Reformwillen vorantreiben.

Klar ist: auch Bürgerrechtler*innen und Gewerkschaften müssen unbedingt den Reformkurs unterstützen, damit am Ende der Legislaturperiode nicht lediglich ein nicht erledigter Prüfauftrag steht, sondern eine gesetzliche Regelung zur Abschaffung des Kirchlichen Arbeitsrechts (mit Ausnahme des sog. Verkündigungsbereiches, wie es immer heißt). Eine Gleichstellung der Rechte der Beschäftigten bei Caritas und Diakonie mit denjenigen bei der AWO, dem DRK, der Volkssolidarität und anderen muss kommen!

Immerhin: erstmals ist dieses Thema nun ganz offiziell auf die parlamentarische Bühne gehoben worden. Damit stehen die notwendigen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes/Personalvertretungsgesetzes und des AGG endlich auf der Tagesordnung des Bundestags.

Kein Fortschritt beim assistierten Suizid – Ampel positioniert sich nicht

Bei dem für jeden Menschen so bedeutsamen Thema von Freiheit und Selbstbestimmung über das eigene Lebensende und das eigene Sterben ist von der Ampel-Koalition als Koalition nichts zu erwarten. Von einem Fortschritt kann nicht gesprochen werden.

Das war aber bereits in den einzelnen Wahlprogrammen angelegt: dass "Gewissensentscheidungen" vorgesehen sind. Es wird ein Ausführungsgesetz zur Hilfe beim selbstbestimmten Suizid mittels fraktionsübergreifender Anträge geben, wobei zu befürchten ist, dass sich die restriktivste Fassung durchsetzen wird. Diejenigen, die den vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärten § 217 StGB als Bollwerk gegen den assistierten Suizid errichtet hatten, suchen nach Wegen, diese Regelungen in geänderter Form zum Gesetz zu machen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu konterkarieren. Nach dem jetzigen Stand dürfte dies am ehesten eine Regelung analog zur Schwangerschaftsabbruchregelung werden, das heißt, eine Regelung im Strafgesetz mit grundsätzlicher Strafbarkeit des assistierten Suizids und lediglich mit eng gefassten Ausnahmetatbeständen für eine Straffreiheit. Womöglich wird das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal entscheiden müssen.

Bei Bündnis90/Die Grünen war es politisch nicht durchsetzbar, eine Formulierung, dass eine gesetzliche Regelung außerhalb des Strafrechts angestrebt werden solle, in das Wahlprogramm aufzunehmen. Ob es in der SPD überhaupt solche Diskussionen gegeben hat, ist öffentlich nicht bekannt.

Einige konkrete Lichtblicke

An einigen anderen Stellen im Koalitionsvertrag sieht es hingegen besser aus. Hervorzuheben ist beispielsweise, dass im Koalitionsvertrag eine von der Koalition einzusetzende Kommission erwähnt wird, die Regulierungen des "Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches" prüfen soll.

Die ersatzlose Streichung des Knebelungsparagraphen 219a StGB ist sehr zu begrüßen. Diese Vorschrift musste bisher dazu herhalten, selbst sachliche Informationen, etwa über das Angebot spezieller Abtreibungsmethoden, unter Strafe zu stellen. Ärztinnen wurden gezielt kriminalisiert und versucht einzuschüchtern, ihnen wurde sogar die Existenzgrundlage entzogen.

Weg mit den Gehsteigbelästigungen

Ein weiterer und bislang öffentlich unbeachtet gebliebener Passus im Koalitionsvertrag ist aus säkularer Sicht uneingeschränkt zu begrüßen: "Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen." Dieses Anliegen war von Bündnis90/Die Grünen in deren Wahlprogramm aufgenommen worden. Eine schnelle Umsetzung dieses Vorhabens ist geboten, um den religiös motivierten "Lebensschützer*innen" die Möglichkeit zu nehmen, schwangere Frauen im Umkreis von Beratungsstellen ohne jede räumliche Distanz zu beleidigen und zu drangsalieren. Religiöse Nötigung ist im säkularen Staat nicht akzeptabel und muss rigoros unterbunden werden.

Religions- und Meinungsfreiheit, auch das Recht, sich gegen Abtreibungen zu äußern, rechtfertigen es in keinem Fall, schwangere Frauen auf dem Weg zu gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen einem Spießrutenlaufen zu unterziehen, sie zu beleidigen, zu verunglimpfen und zu versuchen sie zu einem Verhalten im Sinne der religiösen Fanatiker*innen zu nötigen. Eine bundesgesetzliche Regelung, die ihrer Wirksamkeit wegen auch strafbewehrt sein muss, hilft den betroffenen Frauen, hilft einen bundesweiten Flickenteppich von kommunalen Einzelregelungen zu vermeiden und die Abwehr der christlichen Fanatiker*innen von (unsicheren) Mehrheitsentscheidungen in Kommunen abhängig zu machen.

Ablösung der historischen Staatsleistungen – zu welchen Konditionen?

Hinsichtlich der Ablösung der historischen Staatsleistungen an die großen Kirchen ist erfreulich, dass das Thema aktuell bleibt Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass die SPD im Gegensatz zum seinerzeitigen Ablöse-Gesetzentwurf von Bündnis90/Die Grünen, FDP und LINKEN keine für die Kirchen noch günstigeren Ablösemodalitäten ausgeschlossen hat. Als Regierungspartei war sie an diesem Oppositionsbündnis nicht beteiligt. Größte Wachsamkeit ist bei diesem Thema geboten.

Islam: Kursänderung nur angedeutet

In Hinsicht auf den Islam werden erstmals "neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften" ausdrücklich lobend hervorgehoben, was dem Vernehmen nach auf der Initiative von Lamya Kaddor beruhen soll. Damit wird die Bedeutung solcher Organisationen für die Fortentwicklung des Islam in Deutschland zum Ausdruck gebracht. Und es wird auch die Distanzierung von den islamisch-konservativen und islamistischen (zum Teil auslandsgesteuerten) Verbänden in Aussicht genommen. Den Worten müssen Taten folgen.

Es fehlen jedoch klare Worte zu den von ausländischen Nationalstaaten gesteuerten islamistischen Organisationen. Der Koalitionsvertrag schließt aber ein Handeln des Gesetzgebers und der Exekutive keineswegs aus. Das hängt letztlich ab vom gesellschaftlichen Druck, auch auf die Landesregierungen.

Reformen sind machbar – Vorantreiben!

Die Formulierung des Koalitionsziels der "Weiterentwicklung" des Religionsverfassungsrechts eröffnet einen breiten Spielraum für politische Initiativen. Kein auf Ebene des Bundes zu regelndes Thema ist hierbei ausgeschlossen.

Gefragt dabei sind wesentlich die Säkularen innerhalb der Regierungsparteien: die Säkularen Grünen und die Säkularen Sozialdemokraten sowie die Jungliberalen.

Für alle säkularen Kräfte außerhalb des Parlaments gilt: Ausruhen ist nicht! Innerhalb der Koalitionsparteien, aber auch in der Zivilgesellschaft insgesamt, heißt es jetzt – in dieser Legislaturperiode – Initiativen zur Reform des Religionsverfassungsrechts voranzutreiben.

Es zeigt sich: vieles ist offen, aber auch möglich. Bringen wir den Fortschritt auch in das Religionsverfassungsrecht.

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