Bremen

Volksverhetzender Pastor vorläufig des Dienstes enthoben

Olaf Latzel während einer Predigt am 13.11.2020
Am 13. November – knapp zwei Wochen vor seiner Verurteilung – predigte Olaf Latzel noch und lud dies auf seinen YouTube-Channel hoch.

Ende November war der Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun hatte dies auch dienstrechtliche Konsequenzen: Nach dem Predigtverbot folgte die vorläufige Dienstenthebung durch die Bremische Evangelische Kirche. Die Gemeinde des Verurteilten will dagegen Widerspruch einlegen und zieht ein Ausscheiden aus dem Kirchenverbund in Betracht.

"Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day", soll Olaf Latzel im Rahmen eines Eheseminars vergangenen Herbst gesagt haben und gelebte Homosexualität gemäß der Bibel als "todeswürdiges Verbrechen" bezeichnet haben. Außerdem soll er vom Einfluss der "teuflischen Homo-Lobby" auf Kirche und Gesellschaft gesprochen haben. Der "ganze Gender-Dreck" sei "zutiefst teuflisch und satanisch" (der hpd berichtete). Diese Äußerungen hatten dem Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen Ende November eine Verurteilung wegen Volksverhetzung und eine Geldstrafe von 8.100 Euro eingebracht.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da Latzels Anwalt Rechtsmittel eingelegt hat, dennoch ergriff nun auch die Bremische Evangelische Kirche (BEK) Maßnahmen gegen den Mann, der die Bibel beim Wort nimmt: Vor anderthalb Wochen beschloss der Kirchenausschuss ein Predigtverbot für den evangelikalen Geistlichen, vergangene Woche wurde er nun vorläufig des Dienstes enthoben, nachdem er eine freiwillige Vereinbarung mit der Kirche, seine Tätigkeit ruhen zu lassen, bei einer Anhörung abgelehnt hatte. Beides gilt für die Dauer des Rechtsstreits, der nun in die nächste Instanz gehen wird. Die BEK hatte bereits im Mai ein Disziplinarverfahren gegen den umstrittenen Pastor eingeleitet, das aber solange ausgesetzt ist, bis ein endgültiges Gerichtsurteil vorliegt.

"Es ist nach unserer Überzeugung nicht möglich, dass ein Pastor, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, während der Dauer des Disziplinarverfahrens weiter seinen Dienst tut", äußerte sich BEK-Schriftführer Pastor Bernd Kuschnerus in einer Pressemitteilung. Eine glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums sei während der Dauer einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung nicht denkbar, da "eine Ausübung des Dienstes während dieser Zeit (…) die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung des kirchlichen Dienstes und das Ansehen der Bremischen Evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit schwer beschädigen" würde. Zum Schluss wandte sich Kuschnerus noch an Betroffene von Olaf Latzels Hasstiraden: "Der Kirchenausschuss bittet die Menschen, denen durch die Äußerungen von Pastor Latzel Leid und Unrecht zugefügt wurde, um Verzeihung."

Der in erster Instanz verurteilte Geistliche kann gegen den Dienstenthebungsbescheid Widerspruch einlegen, berichtete bunten un binnen in Berufung auf BEK-Pressesprecherin Sabine Hatscher. Während der vorläufig geltenden Disziplinarmaßnahmen blieben Latzels Bezüge unberührt.

Gestern wurde bekannt, dass die St.-Martini-Gemeinde heute von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will. Auch rechtliche Schritte behält man sich vor. Außerdem soll Anfang Januar ein Sonderkonvent stattfinden, auf dem unter anderem geprüft werden soll, ob sich die Kirchengemeinde von der BEK lösen kann. Dies gab Jürgen Fischer, Bauherr für Bauwesen der St.-Martini-Gemeinde, im Anschluss an den sonntäglichen Gottesdienst bekannt. Darüber hinaus gab er laut buten un binnen ein Statement zur Dienstenthebungsentscheidung der BEK ab: "Uns fehlt jedes Verständnis für das unbarmherzige und rücksichtslose Verhalten des Kirchenausschusses. [...] Wir protestieren aufs Schärfste."

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Kommentare (16)

Jens Zahn (nicht überprüft)

Mo. 21 Dez 2020 - 14:23

Gab es in den letzten Jahren bzw Jahrzehnten eigentlich schonmal einen Imam, der in D wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen wurde?

Sie haben recht. Ein paar gab es wohl tatsächlich bereits. Dann können wir ja beruhigt sein. Wenn ich allerdings von den Erlebnissen eines Juden während eines Salafistenprozesses höre, bin ich mir da nicht so sicher:

Quelle: https://ajcgermany.org/en/node/76

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Mo. 21 Dez 2020 - 14:42

"...der die Bibel beim Wort nimmt". Er hat Recht: Entweder nehmen wir die Bibel ernst und steinigen wir heute Abend unseren homosexuellen Nachbar, oder vergessen wir, was die Bibel sagt und werden wir dadurch ganz normale Menschen.

J. Fischer (nicht überprüft)

Di. 22 Dez 2020 - 15:57

Antwort auf von Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Falsch zitiert. In der Bibel steht:Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. Ist auch im Kontext lesenswert.

Weitergedacht: Keine(r) ist ohne Schuld, wird also niemand bestraft (gesteinigt). Ziemlich widersprüchlich. Muss man also nicht mal die Ehebrecher oder Sonntagsarbeiter steinigen? Ich bin enttäuscht. Wozu dann so viele Gebote im AT, wenn wir uns immer zurückhalten müssen?

Mal ernst: Die Bibel ist voll mit Widersprüchen. Man kann sie einfach nicht wortwörtlich nehmen. Aus dem Versuch sie "richtig" zu interpretieren (also aus der Bibel das auszulesen was gerade nützlich ist) entstanden zahlreiche christliche Religionen und die christlich religiös motivierten Kriege. Es ist die höchste Zeit zuzugeben, dass die Bibel in aktuellen Fragen uns nicht mehr weiterhelfen kann, egal wie weise damals die Autoren waren. Man kann aus der Bibel keine Antworten auf solche Fragen auslesen, die damals gar nicht existieren hätten können.

Das gilt laut "Jesus" des Amen-amen-Evangeliums für Ehebruch (Joh 8,1-11). Die von seinem Daddy angeordneten Strafen für Homosexuelle und andere hat jener "Jesus" nicht aufgehoben!

J. Fischer (nicht überprüft)

Di. 22 Dez 2020 - 15:50

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was machen sie denn da?

libertador (nicht überprüft)

Mo. 28 Dez 2020 - 10:14

Antwort auf von J. Fischer (nicht überprüft)

Ein gesprochenes Urteil kann während eines laufendes Verfahrens ein hinreichender Grund für Konsequenzen sein, da es berechtigte Zweifel an der Eignung des Pastors gibt.

Ob dies dauerhaft bleibt, hängt auch am Ausgang des weiteren juristischen Verfahrens. Die BEK muss aber nicht abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist und möglichen weiteren Schaden durch einen mutmaßlich ungeeigneten Pastor hinnehmen.

Jörg Elbe (nicht überprüft)

Sa. 26 Dez 2020 - 15:20

Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo Grundrechte anderer betroffen sind. Diese Äußerungen sind eine pauschale Herabwürdigung von Menschen. Nicht ohne Grund ist die unantastbare Würde des Menschen der erste Satz unseres Grundgesetz, welches die Grundrechte des Individuums schützt und allein dadurch schon archaische Inhalte jeglicher Couleur hinter sich lässt.

Man mag zudem ein Bedauern für diese Person verspüren, der allein aufgrund archaischer Inhalte offenbar einen Hass gegen Menschen entwickelt hat, die seiner Auffassung nach Verbrecher sind, weil sie nicht seiner Vorstellung entsprechen, wie man zu sein hat. Zum Glück drehen aufgeklärte Geister den Spieß nicht um.

Giordano Bruno (nicht überprüft)

Di. 29 Dez 2020 - 18:29

Genau aus diesem Grund spreche ich immer von einer Schwarz-Braunen Brühe, da diese
beiden Ideologien, Teile der Kirche und Rechtsradikale, sich einig sind in der Hetze gegen Homosexuelle Menschen, was letztlich auch immer auf Menschenrechtsverletzung hinausläuft. Diese schwarzbraune Gesinnung kenne wir noch aus der jüngsten Vergangenheit und diese spukt leider noch in all zu vielen Köpfen herum und hemmt eine friedliche Zukunft der Menschen im Geist des Humanismus.

steve (nicht überprüft)

So. 3 Jan 2021 - 21:33

Ich zitiere einfach mal George Orwell:
"Wenn Freiheit überhaupt irgendetwas bedeutet, dann das Recht anderen sagen zu dürfen, was sie nicht hören wollen."

Petra Pausch (nicht überprüft)

Mo. 4 Jan 2021 - 10:20

Antwort auf von steve (nicht überprüft)

Orwell sagt aber nicht, dass Andere jeden Quatsch unkommentiert lassen müssen. Wer von Freiheit redet muss damit rechnen, dass ihm widersprochen wird. Denn auch das ist Freiheit.

Hallo Petra,
Über das Widersprechen sagt hier niemand etwas. Es ist ja gut und richtig das man sich über Dinge streiten kann. Und ich trete dafür ein das es so bleibt. Deswegen bin ich ja gegen das mundtot machen von Pastor Latzel.

Gisa Bodenstein

Die Autorin studierte Kulturgeographie mit den Wahlfächern Politische Wissenschaft, English and American Studies und Physische Geographie in Erlangen. Danach war sie für die Erlanger Nachrichten und die Berliner Morgenpost tätig. Seit 2017 arbeitet sie für den hpd und hat im April 2025 den Posten der Chefredakteurin übernommen.

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