Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat die Europäische Kommission verklagt

Wegen ihrer Untätigkeit im Zusammenhang mit der Finanzierung des ORF hat der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich die Europäische Kommission verklagt.

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission in Brüssel
Über drei Millionen Menschen – das sind rund 34 Prozent der Bevölkerung in Österreich – sind ohne Religionszugehörigkeit. In Wien liegt dieser Anteil sogar bei etwa 48 Prozent. Auch konfessionsfreie Menschen müssen über eine Haushaltsabgabe den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ORF) mitfinanzieren. Das Problem dabei: Der ORF bietet den gesetzlich anerkannten Kirchen eine kostenlose Werbeplattform für ihre Dogmen und kommerziellen Dienste, während er die Weltanschauung der Konfessionsfreien ignoriert. Jene Kirchen, welche den Nicht-Religiösen aufgrund ihrer „Gottlosigkeit“ die moralische Integrität absprechen, bekommen durch das ORF-Gesetz eine kostenfreie PR-Bühne.

Was ist der Grund für die rechtlichen Schritte des österreichischen Zentralrats in Brüssel?

Das ORF-Gesetz schreibt dem ORF im öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag vor, dass er mit den Geldern aller Beitragszahler den Kirchen eine kostenlose Werbung (Zitat: „die angemessene Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften“) ermöglichen soll. Ob kirchliche Hochzeiten, Taufen oder Seelsorge – die Kirchen verlangen für diese Feiern satte Preise (sogenannte „Stolgebühren“ – der Begriff leitet sich aus dem liturgischen Gewandband Stola ab) und erhalten im ORF auch noch Gratisberichterstattung. Weltliche Dienstleister, die humanistische Trauungen oder Willkommensfeiern für Babys, Namensfeiern oder Trauerreden anbieten, sowie säkulare Portale (wie etwa die Webseite konfessionsfrei.at des Zentralrates) betreiben und um jeden Leser und jeden Euro kämpfen müssen, kommen im ORF-Gesetz schlichtweg nicht vor.

Die gesetzliche Diskriminierung der konfessionsfreien Menschen setzt sich im Kontroll- und Interessensvertretungsgremium des ORF fort: Während das ORF-Gesetz der katholischen und der evangelischen Kirche (letztere repräsentiert lediglich 2,6 % der Bevölkerung) jeweils ein gesetzlich garantiertes Direktmandat im wichtigen ORF-Publikumsrat einräumt, verwehrt es den Konfessionsfreien jeglichen Sitz in diesem wichtigen Gremium.
 
Die Benachteiligung der Konfessionsfreien im ORF-Gesetz wirkt sich auf das ORF-Programm konkret aus: Anders als für Kirchen existiert für Konfessionsfreie im gesamten ORF-Programm kein einziges eigenes Format. Gesellschaftlich relevante Themen wie der Prozess der Säkularisierung, weltliche Lebensriten, die Aufklärung über Kirchenaustritte oder die kritische Debatte über kirchliche Privilegien im Allgemeinen werden systematisch verschwiegen oder zumindest marginalisiert.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat im Mai dieses Jahres eine offizielle EU-Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht (der hpd berichtete), um diese unfaire Bevorzugung zu bekämpfen. Diese umfassende Beschwerde hat der Vizepräsident des Zentralrates und EU-Beihilfenrechtsexperte Clemens Lintschinger für den Zentralrat verfasst.

Wie fiel die Antwort der EU-Kommission aus?

Die Antwort aus Brüssel war ein Lehrbeispiel für bürokratische Ausflüchte: Die Europäische Kommission wollte die Eingabe des Zentralrates nicht als förmliche Beschwerde anerkennen. Ihre Begründung: Gerade weil der ORF keine konfessionsfreien Formate anbiete, sei der Zentralrat kein „Beteiligter“ im Sinne des EU-Beihilferechts, da es keine unmittelbare wirtschaftliche Beeinträchtigung gebe. Die Nachteile für Menschen ohne Konfession sind lediglich allgemeiner oder weltanschaulicher Natur. Die Beschwerde wurde von der Kommission lediglich als „allgemeine Marktinformation“ registriert.

Der aktuelle Schritt: Die Nichtigkeitsklage

Weil die EU-Kommission sich weigerte, dieses wettbewerbsverzerrende Kirchenprivileg offiziell zu prüfen, hat der Zentralrat der Konfessionsfreien eine vom Vizepräsidenten entworfene, aber vom Rechtsanwalt Andreas Manak redaktionell im Sinne der EU-Formalvorgaben zeitaufwendig aufgearbeitete Nichtigkeitsklage gegen die Europäische Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht.

Die rechtlichen Maßnahmen erzielten bereits einen bemerkenswerten politischen Teilerfolg

Um dem ORF den Verlust des Vorsteuerabzugs auszugleichen, überwies der Bund dem ORF bislang jährlich rund 90 Millionen Euro an Vorsteuerkompensation. Nach der Expertise von Clemens Lintschinger handelt es sich dabei um eine neue Beihilfe, die nicht bei der Kommission angemeldet worden war. Auch die Produktion von kirchlichen Formaten und das Senden religiöser Beiträge ist mit diesen Mitteln möglich. Wie aus einer Sitzung des Bundesrates im Sommer hervorgeht, plant die Republik Österreich, diese Subvention ab 2027 zu streichen – und zwar auch ausdrücklich deswegen, weil es auf EU-Ebene eine Beschwerde gegen diese nicht notifizierte Beihilfe gibt. Es ist jedoch zu beachten, dass keine EU-Beschwerde im Beihilfenregister der Kommission verzeichnet ist! Öffentlich bekannt ist bisher nur die Beschwerde des Zentralrates. Indem die Politik mit Verweis auf die EU-Beschwerde das ORF-Gesetz ändern will, hat sie faktisch anerkannt, dass die Argumentation in der EU-Beihilfenbeschwerde zutrifft. Diese Methode der einseitigen, wettbewerbsverzerrenden Förderung der gesetzlich anerkannten Kirchen durch den ORF hat der Zentralrat damit beendet.

Wie es in dieser Sache weitergeht

Der Zentralrat will seinen juristischen Kampf fortführen, um sicherzustellen, dass der ORF den Beitragszahlern ihr Geld zurückzahlen muss. Darüber hinaus verfolgt der Zentralrat weiter mit seiner Klage das Primärziel, dass das Gericht die Kommission dazu bringt, zu prüfen, ob der ORF-Gesetzgeber die wirtschaftliche Tätigkeit der Kirchen durch Kirchenprivilegien im ORF fördert.
Für Fragen zum Inhalt der EU-Beschwerde und der Nichtigkeitsklage verwenden Sie bitte diese E-Mailadresse: lintschingerclemens@gmail.com

Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich

Der Zentralrat der Konfessionsfreien (auch: Die Konfessionsfreien) wurde im Dezember 2009 als ein Verband laizistischer Organisationen in Wien gegründet. Der Verein versteht sich als Angebot einer Interessenvertretung der weltanschaulich offenen Konfessionsfreien. Er kämpft gegen die gesetzliche Diskriminierung von atheistischen und agnostischen Menschen, aber auch von jenen, die keiner religiösen Weltanschauungsgemeinschaft angehören, und auch gläubigen Menschen, die nicht Mitglied einer gesetzlich anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft sind.

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