Es ist mal wieder so weit: Der Frust über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bricht sich Bahn. Auslöser der aktuellen Debatte sind kritische Äußerungen des Moderators und Schauspielers Hugo Egon Balder, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jüngst als "überteuert, selbstverliebt und realitätsfern" bezeichnete. Er bemängelte, dass ARD und ZDF ihren Informationsauftrag zunehmend mit Eventshows und seichter Unterhaltung verwässerten und sprach von einem "System, das sich selbst genügt".
Thorben Kösters hat sich in seiner Münsteraner verfassungsrechtlichen Dissertation von 2023 dieses bisher leider vernachlässigten Themas angenommen: eine grundsätzlich verdienstvolle Angelegenheit. Die Frage der Zulässigkeit, insbesondere des Ausmaßes der Integrierung von Religion und nichtreligiöser Weltanschauung in staatlich-öffentliche Gremien ist immer noch und gerade angesichts der heutigen religionssoziologisch-gesellschaftlichen Situation sogar besonders bedeutsam.
Laut Rundfunkstaatsvertrag ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit verpflichtet. Weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland gehören einer der beiden christlichen Kirchen an, während Konfessionsfreie mit einem Anteil von 47 Prozent die größte Einzelgruppe bilden. Es könnte erwartet werden, dass nicht-religiöse Weltanschauungen im ÖRR entsprechend ihrer Bedeutung in der Gesellschaft berücksichtigt werden. Aber ist das so?