Bildung in Bayern

Unterschiedliche Staatszuschüsse für Schulen

AUGSBURG. (hpd) In einem zähen Ringen wurde das bayerische Kultusministerium dazu bewegt, Daten über die unterschiedlichen Staatszuschüsse bei privaten und kommunalen Schulen herauszugeben. Die Auskunft ist allerdings begrenzt auf Realschulen und Gymnasien.

Das Ergebnis: Staatlich anerkannte private Realschulen und Gymnasien ( dazu zählen auch kirchliche Schulen ) bekommen rund doppelt so viel Zuschuss vom Bayerischen Staat wie entsprechende kommunale Schulen.

Tabelle

Bei den kommunalen Schulen handelt es sich um Lehrpersonalzuschüsse. Die Zuschüsse für die privaten Schulen setzen sich zusammen aus Betriebszuschüssen, Versorgungszuschüssen und Schulgeldersatz. Beim Kultusministerium hat man immer wieder betont, dass es nicht sinnvoll sei, die Staatszuschüsse direkt zu vergleichen. Ein irgendwie logischer Grund für diesen Hinweis wurde nicht geliefert.

Hintergrund

Zunächst muss man unterscheiden zwischen staatlichen Schulen, kommunalen Schulen und privaten Schulen. Die staatlichen Schulen werden überwiegend direkt vom Bayerischen Staat finanziert und sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung.

Nehmen wir z.B. mal an, eine Kommune möchte gerne eine neue Realschule auf ihrem Gebiet haben. Der Staat lehnt es aber ab, eine staatliche Schule zu errichten. Nun hat die Kommune zwei Möglichkeiten:
Die Kommune kann die Schule in eigener Regie bauen und selbst als Träger auftreten.
Sie kann aber auch einen privaten Träger beauftragen (z.B. die katholische Kirche) die Trägerschaft der Schule zu übernehmen.

Da der private Träger doppelt so viel Zuschuss vom Staat bekommt wie die Kommune, dürfte die Entscheidung oft aus rein finanziellen Gründen zugunsten eines privaten Trägers ausfallen. Dieser private Träger ist eben oft eine Kirche.

Die Zahl der privaten Schulen in Bayern nimmt zu. Am 20.4.13 war in der Augsburger Allgemeinen zu lesen: “2007 waren es 1158 Privatschulen - 2011/2012 sind es 1279 Privatschulen - 14,2 Prozent aller Schüler in Bayern besuchen eine Privatschule.”

Von den 1279 Privatschulen sind
157 evangelische Schulen (essbay.de)
257 katholische Schulen (katholische-schulen.de)

Im Grundgesetz Art. 7 Abs. 4 und in der Bayerischen Verfassung Art. 134 steht, dass Privatschulen zugelassen werden müssen. Dass sie deutlich überproportional finanziell gefördert werden müssen, steht dort allerdings nicht!