KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von der Piratenpartei beantragte Streichung dieses Privileg ab - ohne jede Begründung.
"Wie jeder Bürger sollten auch die Kirchen die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, wenn sie Prozesse verlieren", erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei die Initiative. "Warum sollte der Steuerzahler für die Gerichtskosten der Kirchen aufzukommen haben?"
Städte und Gemeinden müssen ebenso wie auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen. Dass nun ausgerechnet die Kirchen, die bereits viele direkte Zahlungen vom Staat erhalten, davon befreit sind, ist ein ungerechtfertigtes Privileg und eine indirekte staatliche Subvention.
Der Wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags bestätigte bereits, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben. Breyer weist darauf hin, dass beispielsweise das Land Hessen das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben hat. "Dass Schleswig-Holstein daran festhält, zeigt den übermäßigen Einfluss der Kirchen hierzulande, die Jahr für Jahr Millionen vom Land erhalten."
4 Kommentare
Kommentare
Thomas Heinz am Permanenter Link
Bereits seit Kaiser Konstantin waren Klöster und Kleriker besonders von der Zahlung von Steuern befreit.
Wem bleibt es dabei verborgen Böses zu erahnen in diesem System Staat-Kirche?
SaoiAebi am Permanenter Link
Äh, wie bitte? Das macht doch keinen Sinn - besonders nicht ohne jeglichen Argumente. Wie war das nochmals mit "gleichen Rechten für alle"?
Ulrich Meyer am Permanenter Link
Es ist erschütternd, daß die "bürgerlichen" Parteien noch immer nicht begriffen haben, daß die BRD dem Geist der Verfassung nach ein säkularer Staat ist mit - eigentlich - klarer Trennung von Kirche und Staa
Michael Paschko am Permanenter Link
Das Hauptargument gegen eine Befreiung von Gerichtskosten bei Zivilprozessen für irgendjemanden - dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich hierbei um eine Kirche handelt - ist doch, dass es eine Benachteiligung de