"MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier" zeigt sich enttäuscht über den Ausgang der ersten Klage eines Missbrauchsbetroffenen in Trier. Sie scheiterte daran, dass sich Bischof Stefan Ackermann auf die Einrede der Verjährung berufen hat.
Nun gab es auch innerkirchliche Konsequenzen für den evangelischen Pastor Olaf Latzel: Ein Kirchenausschuss hat entschieden, seine Bezüge als Disziplinarmaßnahme zu kürzen. Latzel hatte sich 2019 in einem "Eheseminar" abfällig über queere Menschen geäußert.
Allein das Betreten des Schwimmbades sei eine "Todsünde". So argumentierten die Eltern dreier Kinder aus dem baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen. Aus religiösen Gründen müssten ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreit werden. Das hatte die zuständige Behörde abgelehnt. Dagegen zogen die Eltern vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Erfolglos.
Klagen in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz und in Berlin: Die Gerichtsverfahren häufen sich. Prozesse um die Frage, ob Musliminnen erlaubt werden soll, auch während des Autofahrens einen Niqab zu tragen – einen dunklen Stoff, der Kopf, Hals und Oberkörper undurchsichtig bedeckt. Nur ein wenige Zentimeter breiter horizontaler Sehschlitz für die Augen bleibt dabei frei. Wie die Prozesse entschieden werden und wer als Treiber dahinter steckt – ein Überblick.
Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.
Wer in Russland als Anwalt Regierungskritiker verteidigt, muss mit der Rache des Putin-Systems rechnen. Dieses Schicksal trifft jetzt auch drei Anwälte von Alexej Nawalny. Wegen angeblicher "Beteiligung an einer extremistischen Gemeinschaft" stehen sie vor Gericht.
Blicke in die Glaskugel, Kartenlegen oder Schamanismus – solche Phänomene landen auch immer wieder vor Gericht. Wer auf entsprechende Heilsversprechen setzt und sich dann übers Ohr gehauen fühlt, darf nicht unbedingt darauf hoffen, dass die Justiz ihm oder ihr aus der Patsche hilft. Doch nicht nur in zivilrechtlichen Fällen, auch im Strafrecht können Richter mit höchst kreativen Formen der Tatbegehung konfrontiert sein.
War es nicht die nach Artikel 33 Grundgesetz unerlässliche "Bestenauslese", sondern das Ergebnis politischer Vorfestlegung eines befangenen Justizministers, als Benjamin Limbach aus mehreren nahezu gleich hochqualifizierten Konkurrenten die sehr späte Nachbewerberin Katharina Jestaedt aus dem Innenministerium, vormals lange Zeit Cheflobbyistin der deutschen katholischen Bischöfe in Berlin, als künftige Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auswählte?
Der Antrag des Bertha von Suttner-Studienwerks (BvS) auf Anerkennung und finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde abgelehnt. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung, die im Grundgesetz verankert sind.
Polen hat – trotz gegenteiliger Versprechungen der neuen Regierung – noch immer eines der rigidesten Abtreibungsgesetze Europas. Seit 1993 fahren Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen, auch nach Deutschland, um sich ärztliche Hilfe zu holen. Das könnte durch die aktuelle Entwicklung jetzt gefährdet werden.
Der Bremer Pastor Olaf Latzel wurde bereits 2020 wegen des Verdachts der Volksverhetzung verurteilt. Er hatte unter anderem Homosexuelle als "Verbrecher" bezeichnet. Latzel ging in Revision. Nun stellte das Bremer Landgericht den Prozess gegen Latzel vorläufig ein.
Der selbst ernannte Pastor Paul Nthenge Mackenzie gründete eine Kirche und nannte sie Good News International Ministries. Das Problem dabei: Das waren keine guten Nachrichten für die Anhänger seiner Kirche, denn über 400 von ihnen verhungerten, wurden ermordet oder starben aufgrund anderer Ursachen. Jetzt begann ein weiterer Prozess gegen den Sektenführer in Kenia.
Kaum beirrt von Bombenkrieg, Kapitulation und alliierter Besatzung liefen Gerichtsverfahren vor und nach 1945 einfach weiter, mit denselben Akteuren, nach den gleichen Regeln. Benjamin Lahusen beschreibt eindrucksvoll das Weiterfunktionieren des juristischen Gerichtsbetriebs in Deutschland zwischen 1943 und 1948. Ein erhellendes, kluges Buch – das bereits vor zwei Jahren erschienen ist – und trotzdem unbedingt gelesen werden sollte.
Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
In Louisiana kommt ein Priester nach Kindesmissbrauch ohne Schadenersatz davon – weil die Taten lange genug zurückliegen. Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates kippte im März die verlängerte Frist für Zivilklagen von Opfern sexueller Gewalt. Das erst 2021 eingeführte Gesetz (Louisiana Child Victims Act) ermöglichte den Opfern vorübergehend, die Täter juristisch zu belangen, ohne an eine Verjährungsfrist gebunden zu sein. Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Vier der sieben Richterinnen und Richter votierten für die Streichung.