Der Oldenburger Fall hat einige Beachtung gefunden. In einem Prozess wegen Kindesmisshandlung erschien der Angeklagte ohne Verteidigung vor Gericht. Dafür nahm ihn dann der Staatsanwalt in Schutz. Er berief sich dabei auf kein deutsches Gesetzbuch, sondern auf eine Sprüchesammlung eines bronzezeitlichen Gotteskultes. Schon in der Bibel, so der Staatsanwalt, heiße es, wer seine Kinder liebe, der züchtige sie, und auch der Experte in Kindererziehungsfragen, Papst Franziskus, habe bekanntlich das Schlagen von Kindern zur Normalität erklärt.
Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.
Nachdem sich das Machtverhältnis im Obersten Gericht der USA zugunsten der konservativen Kräfte gedreht hat, planen zwei der amtierenden Richter nun bereits die Wiederabschaffung der Gleichgeschlechtlichen Ehe auf Bundesebene.
Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt verkündete Entscheidung, Rechtsreferendaren trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal zu gestatten, wirft Fragen auf und sorgt für Streit. Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht noch Anfang des Jahres entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendare verfassungsgemäß sei? Eine Analyse von Marcus Licht für das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
Nach dem Tod der Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg wurde am Samstag Amy Coney Barrett als ihre Nachfolgerin im Supreme Court nominiert. Für die erzkonservative Katholikin scheint jedoch die Bibel über der Verfassung zu stehen.
Volker Kauder scheint ein sehr ambivalentes Verhältnis zur weltanschaulichen Neutralität des Staates zu haben: Angesichts der Freigabe zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal bei Berliner Rechtsreferendar:innen verweist er auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die er selbst jedoch nicht verinnerlicht zu haben scheint. Und dann kommt, was kommen musste: Die unvermeidliche Kreuzfahrermentalität – wenn schon Kopftücher, dann bitte auch Kreuze.
Ende April wurde Mubarak Bala, Präsident der Humanistischen Vereinigung von Nigeria, verhaftet. Seitdem gibt es kein Lebenszeichen von ihm, selbst seinem Anwalt wird der Kontakt verweigert. Menschenrechtsaktivist Leo Igwe kritisiert die Verletzung von Balas Rechten und die Beschwichtigungspolitik der nigerianischen Behörden gegenüber dem Ausland.
Raffia Arshad ist die erste Richterin mit Kopftuch in Großbritannien. Während der Hijab in säkularen Kreisen als Symbol für ein menschenverachtendes Frauenbild gilt und das Tragen im öffentlichen Dienst in Deutschland heftig debattiert wird, präsentiert sich Arshad als Vorkämpferin für gesellschaftliche Vielfalt. Sie wolle Frauen ermutigen, Karriere zu machen, auch mit Kopftuch, erklärt die 40-Jährige im Zeitungsinterview.
Seit 2018 war es im Gespräch, nun hat es der Landtag beschlossen: Richter und Staatsanwälte dürfen im Gerichtssaal keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Nur die Grünen waren dagegen.
Es bleibt dabei: An Ostern bleiben die Kirchen leer. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Per Eilantrag hatte unter anderem die katholische Gemeinde "Freundeskreis St. Philipp Neri" Ausnahmen für Gottesdienste erreichen wollen.
Ostern, ohne dass öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – das hat es so wohl noch nie gegeben. Zu Corona-Zeiten ist Vieles anders: Grundrechte werden eingeschränkt, um Ansteckungen zu vermindern und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch die Ausübung der Religionsfreiheit ist betroffen, denn das bundesweite Versammlungsverbot gilt ebenso für Gottesdienste. Das wollen nicht alle klaglos hinnehmen: Eine Berliner Kirchengemeinde und ein Münchner Anwalt leiteten dagegen nun rechtliche Schritte ein.
Weil er findet, dass sie "ein Angriff auf das Recht zu leben" sind, weigerte sich der frühere Betreiber einer Apotheke in Berlin-Neukölln, dieses und andere Verhütungsmittel herauszugeben. Außerdem belehrte er seine Kunden in selbst gedruckten Beipackzetteln ungefragt über die Lebensbereicherung durch Kinder. Bis auf eine Warnung wegen eines Datenschutzverstoßes blieb das Handeln des Apothekers jedoch bis jetzt vor Gericht folgenlos.
Am morgigen Donnerstag steht die Gießener Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht. Ihr wird zur Last gelegt, das umstrittene "Werbeverbot für Abtreibungen" nicht eingehalten zu haben, das es Ärztinnen und Ärzten verbietet, beispielsweise auf ihrer Homepage umfänglich über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.
Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität bei der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Am Mittwoch befasste sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Entwurf und holte hierzu auch Stellungnahmen der katholischen und evangelischen Kirche ein. Diese sprechen von einem Berufsverbot, sollte das Gesetz in Kraft treten.
Naasón Joaquín García ist Oberhaupt der als sektiererisch kritisierten mexikanischen christlichen Glaubensgemeinschaft La luz del Mundo. In Los Angeles wurden er und Komplizinnen nun wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger sowie der Verbreitung kinderpornographischen Materials festgenommen.