An sogenannten "Stillen Feiertagen" wie Karfreitag oder Totensonntag gelten in vielen Bundesländern besondere Einschränkungen. Meist wird über Tanzverbote diskutiert. Weniger bekannt ist jedoch eine andere Kuriosität: Auch Filme dürfen an diesen Tagen nicht beliebig öffentlich gezeigt werden. Mehr als 700 Titel stehen auf einer Liste von Produktionen, die als "nicht feiertagstauglich" gelten – darunter Komödien, Actionfilme und sogar Klassiker der Satire.
Übermorgen ist der stillste aller "Stillen Feiertage": Karfreitag. 48 Stunden lang (bis Ostersonntag) gilt dann staatlich verordnete Trauer aus religiösem Anlass – bei nur noch 44 Prozent Kirchenmitgliedern. Säkulare Verbände wollen dem etwas entgegensetzen und haben wieder zahlreiche Veranstaltungen organisiert, die den ernsten Charakter dieser Tage ausdrücklich nicht wahren wollen.
Aus der katholischen Kirche ausgetreten und deshalb die Stelle verloren – diese böse Erfahrung musste eine Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbands Caritas machen. Doch sie wehrte sich durch die gerichtlichen Instanzen – bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieses höchste deutsche Arbeitsgericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Und der sagte nun: Der Kirchenaustritt allein kann keine ausreichende Begründung für die Kündigung sein. Das Bundesarbeitsgericht muss diese Vorgabe aus Luxemburg bei seinem nun noch ausstehenden Urteil berücksichtigen.
Die beiden Amtskirchen verlieren kontinuierlich Mitglieder. Neue Zahlen belegen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. "Die Politik muss endlich einsehen, dass es in der Bevölkerung absolute Mehrheiten für säkulare Politik gibt", sagt Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien und fordert strukturelle Reformen im Verhältnis von Staat und Kirche.
Zur geplanten Reform und personellen Aufstockung der Bundeswehr gehört auch ein bemerkenswerter Nebenbefund: Die evangelische Militärseelsorge fordert ein "proportionales Mitwachsen der Militärgeistlichen". Wenn die Truppe von derzeit rund 183.000 auf bis zu 260.000 Soldatinnen und Soldaten anwachsen soll, müsse auch die Anzahl der Seelsorger steigen. Das ist ein willkommener Anlass, eine Institution zu hinterfragen, die kaum jemand offen kritisiert – obwohl sie teuer, anachronistisch und in einem säkularen Staat kaum zu rechtfertigen ist.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hat die Staatsleistungen errechnet, die der Staat 2026 an die beiden christlichen Amtskirchen zahlt. Herausgekommen ist bei den in jedem Jahr ansteigenden Zahlungen ausgerechnet die "teuflische" Zahl 666: Es sind diesmal 666 Millionen Euro.
Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt rückt die AfD die Kultur- und Religionspolitik ins Zentrum ihres "Regierungsprogramms". Hinter der Forderung, kirchliche Privilegien abzuschaffen, verbirgt sich der Versuch, die großen Kirchen zu schwächen und zugleich streng konservative Glaubensgemeinschaften zu fördern. So versucht die AfD Religion gezielt für ihre reaktionäre Agenda zu nutzen.
Der Plan, soziale Angebote wie Kitas, Pflege und Beratung unter einem eigenen muslimischen Wohlfahrtsverband zu bündeln, sorgt für Diskussionen. Kritiker warnen vor Parallelstrukturen und mangelnder Integration. Die Teilnahme von Schura-Vertretern an umstrittenen religiösen Veranstaltungen zu Neujahr sorgte für zusätzliche Brisanz.
Das Grundgesetz wird in diesen Tagen gefeiert. Zu Recht. Die "Hausordnung" unseres Staates, die heute 75 Jahre alt wird, hat der Bundesrepublik den Rahmen für eine außerordentliche Stabilität als Basis für Wohlstand gegeben. Und: Wir leben in einem säkularen Staat, den das Grundgesetz garantiert. Schön wär's. Die Kirchen haben nämlich einen verfassungsrechtlich gesicherten Einfluss, der so gar nicht mehr ihrem Gewicht in der Bevölkerung entspricht.
Moscheen in New York City dürfen den Gebetsruf jetzt ohne gesonderte Genehmigung der Stadtverwaltung erschallen lassen. Während islamische Verbände die Entscheidung begrüßen, weist die säkulare NGO Atheist Republic auf problematische Konsequenzen hin. Die neue Regelung bedeute nicht nur die Privilegierung einer Religion gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften, sondern sie verwische auch die verfassungsmäßig garantierte Trennung von Staat und Kirche.
Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert politische Konsequenzen aus den gestern veröffentlichten Kirchenaustrittszahlen des Jahres 2022. Damit ist der Anteil der Kirchenmitglieder in Deutschland von 49 auf 47 Prozent gefallen.
Die christlichen Kirchen verlieren massiv an Mitgliedern und damit auch an gesellschaftlicher Bedeutung. Dieser Tatsache muss auch die Politik Rechnung tragen und die Privilegien überdenken, die den christlichen Großkirchen noch immer gewährt werden, so die Bundesarbeitsgemeinschaft "Säkulare Grüne".
In der argentinischen Verfassung ist die Unterstützung des römisch katholischen Kultes festgelegt. Ein Umstand, der sich unter anderem in der Finanzierung von Bischofsgehältern äußert. Für ein breites Bündnis laizistischer Gruppen ist es höchste Zeit, diese Relikte der Diktaturen abzuschaffen. Eine Klage soll den Weg zur Abgeordnetenkammer ebnen.
Damit eine wohltätige Organisation vom IT-Giganten Microsoft gefördert werden kann, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine Bedingung ist, dass in der Organisation keine diskriminierenden Richtlinien gelten. Diese Bedingung gilt jedoch laut dem Portal stifter-helfen.at nicht für religiöse Organisationen, denen das Diskriminieren gesetzlich erlaubt ist.