Der Bundesrat beschloss gestern vorübergehende Grundrechtseinschränkungen, um die Schweizer Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Ausgenommen bleiben einzig religiöse Anlässe. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Auch kirchliche Veranstalter sind gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen.
Laut einer neuen Untersuchung des US-amerikanischen Pew Research Center favorisieren viele Länder weltweit jeweils eine bestimmte Religion – offiziell oder inoffiziell. Die am weitesten verbreitete Staatsreligion ist der Islam. Allerdings werden auch dem Christentum in vielen Ländern Privilegien eingeräumt.
Im vergangenen Jahr demonstrierte die Kunstaktion "Das 11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!" vor dem Dortmunder Rathaus. Die Subventionierung des Evangelischen Kirchentags 2019 mit einem Zuschuss von 2,7 Millionen Euro aus dem Säckel der hoch verschuldeten Stadt Dortmund konnten die Macher der Aktion damals nicht verhindern. Allerdings hatte die Aktion für einige von ihnen ein unerwartetes Nachspiel: Die Kirchenkritiker wurden von der Stadt Dortmund kurzerhand zu Rechtsradikalen erklärt. Zu ihrem großen Erstaunen, denn bisher hatten sie sich immer dem linken politischen Spektrum zugeordnet. - Ein Erlebnisbericht.
KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von der Piratenpartei beantragte Streichung dieses Privileg ab - ohne jede Begründung.
BERLIN. (hpd) Das im bayerischen Konkordat festgelegte Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung von nicht-theologischen Konkordatslehrstühlen verstößt vermutlich gegen Artikel 33 (3) des Grundgesetzes, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern als von dem religiösen Bekenntnis unabhängig erklärt. Eine entsprechende Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht nach 2 1/2 Jahren abgelehnt.
BERLIN. (hpd) Am heutigen Tag veröffentlicht der Humanistische Verband Deutschland (HVD) einen Bericht, der die Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland thematisiert. In der Broschüre werden nicht nur die Benachteiligungen aufgeführt; es werden auch Vorschläge unterbreitet, wie diese abzuschaffen sind.
DORTMUND (hpd) Wenn man das Dortmunder Rathaus betritt, weist bereits das Türschild mit dem Dortmunder Wappen darauf hin, welcher Geist in diesem Haus wirkt. Sternsinger dürfen ihre Segenswünsche sicher nicht erst seit 3 Jahren, wie die Schildchen ausweisen, dem Haus überbringen. Gottlos sollte man jedoch besser nicht sein.
BERLIN. (hpd) Laut 25. Subventionsbericht der Bundesregierung vom August 2015 liegen die Kirchen auf Subventionsplatz Nr. 1 im Einkommensteuerbereich. Die Förderung der evangelischen und katholischen Kirche gehört im Sinne des Gesamtinteresses der deutschen Steuerzahler auf den Prüfstand. Warum?
BERLIN. (hpd) Die Bundesregierung hat am 26. August 2015 den 25. Subventionsbericht beschlossen. Darin enthalten sind die Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2013 bis 2016. Demnach nehmen die staatlichen Subventionen an die Kirchen eine Spitzenposition ein und steigen ungebremst.
BERLIN. (hpd) Das schmale Bändchen lag schon geraume Zeit in der Redaktion, dabei - so stellte sich heraus - ist es überaus lesenswert. Auch wenn es dem fachlich Interessierten nicht viel Neues bieten mag, versammelt es deutschsprachige Autoren und Fachleute, die sich teilweise schon seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigen.
HANNOVER. (hpd/ibka) Mit einem Festakt begingen die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland am 23. Juni 2015 das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages – ohne eingeladene Presse. Ein vielfältiges Bündnis Säkularer demonstrierte vor dem Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung in Hannover für die Beendigung der in diesem Vertrag festgeschriebenen Kirchenprivilegien – im Beisein etlicher Medienvertreter.
Die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland haben am 23. Juni 2015 mit einem Festakt im Gästehaus der Landesregierung in Hannover das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages gefeiert.
Irland hat's vorgemacht: Gegen den massiven Widerstand der katholischen Kirche haben sich die allgemeinen Menschenrechte in einer Volksabstimmung durchgesetzt.
KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten bisher keine Gerichtsgebühren zahlen - so steht es im Gesetz. Ein gestern eingereichter Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert nun eine Streichung dieses Privilegs.