Das Grundgesetz wird in diesen Tagen gefeiert. Zu Recht. Die "Hausordnung" unseres Staates, die heute 75 Jahre alt wird, hat der Bundesrepublik den Rahmen für eine außerordentliche Stabilität als Basis für Wohlstand gegeben. Und: Wir leben in einem säkularen Staat, den das Grundgesetz garantiert. Schön wär's. Die Kirchen haben nämlich einen verfassungsrechtlich gesicherten Einfluss, der so gar nicht mehr ihrem Gewicht in der Bevölkerung entspricht.
Moscheen in New York City dürfen den Gebetsruf jetzt ohne gesonderte Genehmigung der Stadtverwaltung erschallen lassen. Während islamische Verbände die Entscheidung begrüßen, weist die säkulare NGO Atheist Republic auf problematische Konsequenzen hin. Die neue Regelung bedeute nicht nur die Privilegierung einer Religion gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften, sondern sie verwische auch die verfassungsmäßig garantierte Trennung von Staat und Kirche.
Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert politische Konsequenzen aus den gestern veröffentlichten Kirchenaustrittszahlen des Jahres 2022. Damit ist der Anteil der Kirchenmitglieder in Deutschland von 49 auf 47 Prozent gefallen.
Die christlichen Kirchen verlieren massiv an Mitgliedern und damit auch an gesellschaftlicher Bedeutung. Dieser Tatsache muss auch die Politik Rechnung tragen und die Privilegien überdenken, die den christlichen Großkirchen noch immer gewährt werden, so die Bundesarbeitsgemeinschaft "Säkulare Grüne".
In der argentinischen Verfassung ist die Unterstützung des römisch katholischen Kultes festgelegt. Ein Umstand, der sich unter anderem in der Finanzierung von Bischofsgehältern äußert. Für ein breites Bündnis laizistischer Gruppen ist es höchste Zeit, diese Relikte der Diktaturen abzuschaffen. Eine Klage soll den Weg zur Abgeordnetenkammer ebnen.
Damit eine wohltätige Organisation vom IT-Giganten Microsoft gefördert werden kann, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine Bedingung ist, dass in der Organisation keine diskriminierenden Richtlinien gelten. Diese Bedingung gilt jedoch laut dem Portal stifter-helfen.at nicht für religiöse Organisationen, denen das Diskriminieren gesetzlich erlaubt ist.
Deutschland spricht darüber, 2G zur Grundlage der Teilnahme am öffentlichen Leben zu machen. Ganz Deutschland? Nein. Eine seltsam anmutende Sekte aus längst vergangen geglaubten Zeiten hält ihre Mitglieder für virenresistent. Auch ohne Impfung.
Als Folge der nicht enden wollenden Diskussionen um die Missbrauchsskandale hat das Image der Kirchen, insbesondere das der katholischen Kirche in Deutschland, stark gelitten. Doch nicht nur die von Kardinal Woelki mehr verhinderte als geförderte Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln hat dazu geführt, dass die Kirchenaustrittszahlen in den Bistümern immer wieder neue Höchststände erreichen. Viele Menschen haben in den letzten Jahren ihren Bezug zum Glauben gänzlich verloren. Umso überraschender ist es daher, dass die Macht und gesellschaftspolitische Bedeutung der Kirchen in Deutschland ungebrochen groß ist.
Der Bundesrat beschloss gestern vorübergehende Grundrechtseinschränkungen, um die Schweizer Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Ausgenommen bleiben einzig religiöse Anlässe. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Auch kirchliche Veranstalter sind gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen.
Laut einer neuen Untersuchung des US-amerikanischen Pew Research Center favorisieren viele Länder weltweit jeweils eine bestimmte Religion – offiziell oder inoffiziell. Die am weitesten verbreitete Staatsreligion ist der Islam. Allerdings werden auch dem Christentum in vielen Ländern Privilegien eingeräumt.
Im vergangenen Jahr demonstrierte die Kunstaktion "Das 11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!" vor dem Dortmunder Rathaus. Die Subventionierung des Evangelischen Kirchentags 2019 mit einem Zuschuss von 2,7 Millionen Euro aus dem Säckel der hoch verschuldeten Stadt Dortmund konnten die Macher der Aktion damals nicht verhindern. Allerdings hatte die Aktion für einige von ihnen ein unerwartetes Nachspiel: Die Kirchenkritiker wurden von der Stadt Dortmund kurzerhand zu Rechtsradikalen erklärt. Zu ihrem großen Erstaunen, denn bisher hatten sie sich immer dem linken politischen Spektrum zugeordnet. - Ein Erlebnisbericht.
KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von der Piratenpartei beantragte Streichung dieses Privileg ab - ohne jede Begründung.
BERLIN. (hpd) Das im bayerischen Konkordat festgelegte Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung von nicht-theologischen Konkordatslehrstühlen verstößt vermutlich gegen Artikel 33 (3) des Grundgesetzes, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern als von dem religiösen Bekenntnis unabhängig erklärt. Eine entsprechende Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht nach 2 1/2 Jahren abgelehnt.
BERLIN. (hpd) Am heutigen Tag veröffentlicht der Humanistische Verband Deutschland (HVD) einen Bericht, der die Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland thematisiert. In der Broschüre werden nicht nur die Benachteiligungen aufgeführt; es werden auch Vorschläge unterbreitet, wie diese abzuschaffen sind.