Das Gesetz zur Beschneidung
Für einen Rechtsstaat unwürdig und rückschrittlich
Am 12.12.2014 jährt sich der Bundestagsbeschluss zu einem Gesetz, das die Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ausdrücklich erlaubt, zum zweiten Mal. Die Diskussion um dieses unselige Gesetz ist seitdem nicht verstummt, ganz im Gegenteil. Immer mehr Menschen engagieren sich im Kampf für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für alle Kinder und Jugendlichen. Ein Beispiel dafür ist der Verein intaktiv e.V. Dr. Bruno Köhler von MANNdat sprach mit Viola Schäfer, der Vorsitzenden des jungen Vereins.
Viola Schäfer ist Diplompsychologin und Vorsitzende des Vereins intaktiv e.V. Am Opfertelefon des Weißen Rings berät sie seit über zwei Jahren Gewalt – und Kriminalitätsopfer.
In dem Interview sagt sie: "Die juristischen Hauptkritikpunkte gegen den § 1631d BGB liegen in seiner offenkundigen Verfassungswidrigkeit: Das “Beschneidungsgesetz” verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Jungen. Es verletzt das Gleichbehandlungsgebot und die spätere religiöse Freiheit und Selbstbestimmung der Jungen bzw. Männer.
Darüber hinaus widerspricht §1631 d BGB der ärztlichen Ethik, indem er insbesondere gegen das Gebot, nicht zu schaden (“primum non nocere”) und das Autonomieprinzip verstößt.
Hieraus ergibt sich eine Entrechtung und Schutzlosigkeit der Jungen gegenüber einem Eingriff an ihren Genitalien, der traumatisch ist und lebenslanges Leid durch psychische Belastungen, sexuelle Funktionsstörungen und genitalen Empfindungsverlust zur Folge haben kann. (...)
Die Verabschiedung des § 1631d BGB stellt in der Tat ein tragisches Einknicken der Politik dar. An dieser Stelle wird oft von religiösen Lobbys und Angst vor etwaigen Vorwürfen des Antisemitismus oder der 'Religionsfeindlichkeit' sowie der historisch bedingten besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Juden gesprochen. Hinzu kommt außerdem eine erschreckende Unaufgeklärtheit bezüglich der tatsächlichen Bedeutung und Tragweite einer 'Beschneidung' und der wichtigen Funktionen der Vorhaut.
All dies sind jedoch keine Gründe, gegen das Grundgesetz zu verstoßen und Kinder schutzlos zu stellen. Es gab ja auch immerhin einige Abgeordnete, die gegen das 'Beschneidungsgesetz' gestimmt haben. Warum die allermeisten dieses Rückgrat jedoch nicht aufbringen konnten, das kann man 'menschlich', 'erwartbar' oder auch 'feige' nennen, je nachdem wie viel man von der Politik zu erwarten geneigt ist.
Besonders erbaulich finde ich das Ergebnis jedenfalls natürlich nicht und genau diese Frage hat mich lange beschäftigt und letztendlich bewogen, bei der Gründung und dem Aufbau von intaktiv mitzuwirken."
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Ein trauriges "Jubiläum". Die
Ein trauriges "Jubiläum". Die Sache hat mein Vertrauen in die menschliche Vernunft nachhaltig untergraben. Wobei der eigentliche Skandal darin liegt, dass es sich offensichtlich um ein Gefälligkeitsgesetz handelt. Wäre die Beschneidung ein exklusiver Brauch von Scientology, dann hätte es gar keine Diskussion gegeben. Jedem wäre klar, dass die Religionsfreiheit keine Körperverletzung abdeckt, und niemand würde ein Problem damit haben, wenn Scientologen deswegen verurteilt werden. Aber selbst wenn die Beschneidung nur im Islam vorkäme, wäre die Debatte vor zwei Jahren ganz anders verlaufen. Ich vermute, dass mindestens jeder zweite Befürworter unter diesen Umständen das genaue Gegenteil gesagt hätte. Auch die Tatsache, dass deutsche Rastafaris nicht einmal Cannabis rauchen dürfen, und dass selbst die mildeste Form der Mädchenbeschneidung, die in puncto Eingriffstiefe hinter der Knabenbeschneidung zurückbleibt, immer noch verboten ist, beweist, dass die Grenze der Religionsfreiheit im Fall der Knabenbeschneidung ganz anders gezogen wurde als bei jeder anderen Angelegenheit.