Podiumsdiskussion in Münster

Wie viel Religion braucht der Staat?

Wie viel Religion braucht der Staat? Diese Frage wurde am Montag von den Diskussionsteilnehmern in der Münsteraner Petrikirche diskutiert. Thematischer Gegenstand der teils lebendigen Auseinandersetzung war das Verhältnis von Religionen und Staat in der Bundesrepublik Deutschland.

Vom Kreisverband Bündnis 90/Die GRÜNEN/GAL Münster geladene Gäste waren Volker Beck (MdB), Prof. Dr. Thomas Schüller (Katholisch-Theologische Fakultät, WWU), Prof. Dr. Perry Schmidt-Leukel (Evangelisch-Theologische Fakultät, WWU), Prof Dr. Mouhanad Khorchide (Institut für Islamische Theologie, WWU), Prof. Dr. Ulrich Willems (Exzellenzcluster "Religion und Politik", WWU) und Albrecht Haupt (Beiratsmitglied Humanistische Union).

Der zunächst wenig weltanschaulich-neutral anmutende Schauplatz der Podiumsdiskussion in der Petrikirche fungierte als spontane Notlösung, da die Räumlichkeiten im Fürstbischöflichen Schloss, dem Sitz der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, kurzfristig nicht mehr zur Verfügung standen. Möglicherweise ist es gerade der Atmosphäre der lokalen Gegebenheiten geschuldet, dass die Diskussion mit zunehmender Dauer intensiver wurde.

Diskussionspunkte des gestrigen Abends waren dabei klassische Themen, welche immer wieder den öffentlich-politischen Diskurs zum Verhältnis zwischen Religion und Staat prägen. Herr Schüller beispielsweise versuchte das kirchliche Arbeitsrecht der beiden christlichen Großkirchen in Deutschland dadurch zu legitimieren, dass Religionsgemeinschaften laut Verfassung das Recht auf Selbstbestimmung bzw. Selbstverwaltung hätten. Demgegenüber kritisierte Volker Beck die Einmischung in die persönliche Lebensführung der Mitarbeiter durch die kirchlichen Träger in sozialen Institutionen. Ebenfalls Handlungsbedarf sieht der religionspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion beim sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" (§ 166 StGB), welcher nicht mehr mit den Werten der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts vereinbar sei.

Ferner waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig, dass die Religionsfreiheit ein wichtiges und zu schützendes Gut sei, allerdings dürfe es zwecks Gleichbehandlung der Religionen keine gesonderten Vereinbarungen zwischen einzelnen, bestimmten Religionsgemeinschaften und dem Staat geben, so Haupt. Des Weiteren betonte Haupt noch einmal den von der Verfassung definierten Auftrag die Staatsleistungen an die Kirchen nun endlich abzuschaffen.

Obwohl z.B. Herr Khorchide und Herr Schmidt-Leukel im Verlauf des Abends versucht haben zu betonen, welchen Stellenwert Religionen, Glaube und religiöse Werte aus ihrer Sicht in der Gesellschaft haben, wurde die konkrete Frage nach der Bedeutung von Religion für den Staat leider nicht ausreichend befriedigend von den Teilnehmern expliziert.