Polen

Schächtverbot ist verfassungswidrig

In Polen tobt seit einigen Jahren der Kampf darum, ob das Schächten - das rituelle Töten von Tieren - erlaubt sei. Nun hat der Oberster Gerichtshof in Warschau geurteilt: Rituelles Schlachten ist wieder erlaubt.

Das Gericht stellte fest, dass das vor zwei Jahren in Polen verhängte Schächtverbot verfassungswidrig ist und aufzuheben sei. 

Ob dieses Urteil Bestand haben wird, muss sich zeigen, denn das Schächten ist mit den Regeln des Tierschutzes nicht vereinbar. Die Richterin Maria Gintowt-Jankowicz begründete das Urteil nicht nur mit der Religionsfreiheit, "sondern auch mit dem fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Tierschützer, dass eine direkte und schnelle Tötung schmerzhafter sei als eine langsame mit Betäubung."