Internationaler Aktionstag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung"

Weltweit 200 Millionen Mädchen und Frauen verstümmelt

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass weltweit etwa 200 Millionen Mädchen und Frauen Opfer weiblicher Genitalverstümmelung sind. In jedem Jahr kommen etwa drei Millionen junge Mädchen dazu. Dabei ist diese Verstümmelung seit langem geächtet und in vielen Ländern auch verboten.

Die weibliche Genitalverstümmelung wird durch eine Reihe internationaler Menschenrechtskonventionen und Resolutionen der Vereinten Nationen geächtet. Sie ist in vielen Ländern der Welt, in Europa und Deutschland verboten. Das deutsche Strafrecht sieht einen umfassenden Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung vor: Gemäß § 226a des Strafgesetzbuches (StGB) wird die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Dies gilt auch für Auslandstaten, unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Anlässlich des internationaler Aktionstages "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler: "Auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Oft sind es noch kleine Mädchen, denen ohne jegliche Betäubung unter größten Schmerzen mit Messern oder Glasscherben weitflächig der Genitalbereich abgeschnitten wird. Übrig bleibt eine zugenähte Wunde mit einer kleinen Öffnung für Körperflüssigkeiten."

Sie weist darauf hin, dass viele der Mädchen und Frauen noch während der barbarischen Prozedur verbluten oder später an den Folgen eines Wundstarrkrampfs oder während einer späteren Geburt sterben.

"Die weibliche Genitalverstümmelung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Ihre Opfer sind ein Leben lang von Schmerz und Leid gezeichnet. Genitalverstümmelung verstößt nicht nur gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit; sie ist eine frauenverachtende Praxis, die der Kontrolle und Erniedrigung von Frauen und Mädchen dient."

In einer Presseerklärung vom heutigen Tage fordert Kofler, dass sich die Bundesregierung "in den betroffenen Ländern, aber auch in Deutschland dafür stark machen, diese frauenverachtende und illegale Praxis zu beenden." Dies vor allem, "um nachfolgenden Generationen vor diesem Leid zu bewahren." Sie weist darauf hin, dass dies nur gelingen kann, "indem wir gefährdete Frauen und Mädchen schützen und gleichzeitig Eltern, Ärzte und Hüter der Tradition wie z.B. Würdenträger und Autoritäten ermutigen und darin bestärken, althergebrachte Strukturen aufzubrechen und sich gegen die Praxis der Genitalverstümmelung zu wenden."

Schärfer gegen grausame Praktik vorgehen

Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) fordert ebenfalls, schärfer gegen die grausame Praktik vorzugehen. "Die massive Menschenrechtsverletzung ist in rund 30 Ländern vor allem Afrikas und des Mittleren Ostens, aber auch Asiens verbreitet. Die Mädchen sind bei dem Eingriff meist nicht einmal 15 Jahre alt."

"Es wird höchste Zeit, schärfer gegen diese grausame Praktik vorzugehen und Mädchen und Frauen vor unfassbarem Leid zu bewahren", sagt Renate Bähr, Geschäftsführerin der DSW: "Erfreulich ist, dass in vielen Ländern die Verbreitung von Genitalverstümmelung unter 15- bis 19-Jährigen zuletzt zurückgegangen ist. Doch noch immer werden weltweit jedes Jahr Millionen Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt." Gesetze allein reichen ihrer Meinung nach nicht aus, "sie müssen auch umgesetzt werden. Entscheidend ist, Mädchen und Frauen gleiche Rechte einzuräumen."