USA

Ich bin Gott

Ein Autokennzeichen mit dem Schriftzug "Ich bin Gott" beschäftigte jahrelang die Gerichte im US-Bundesstaat Kentucky. Nun steht fest: Das Kennzeichen muss genehmigt werden und der Staat muss über 150.000 US-Dollar zahlen. 

Ben Hart ist Atheist. Und Gott. Das jedenfalls steht auf seinem Autokennzeichen: "IM GOD" ("Ich bin Gott"). Vor Jahren hatte Hart dieses personalisierte Kennzeichen im US-Bundesstaat Ohio beantragt, als eine Art amüsanten Kommentar zum standardmäßig auf dem Autokennzeichen des Bundesstaats Ohio abgedruckten Schriftzug "One Nation Under God" ("Eine Nation unter Gott").

In Ohio bekam Hart sein Nummernschild genehmigt. Als er jedoch 2016 in den Bundesstaat Kentucky umzog und die dort üblichen staatlichen Autokennzeichen mit dem Schriftzug "In God We Trust" ("Auf Gott vertrauen wir") auf gleiche Weise für sein Auto personalisieren wollte, wurde ihm dies von der zuständigen Behörde verweigert. Die Grund: Man hielt Harts Wunschkennzeichen für einen Ausdruck von schlechtem Geschmack und befürchtete, es könne andere Fahrer ablenken und zu Streitigkeiten führen.

Hart klagte gegen diese Entscheidung, unterstützt von der Freedom From Religion Foundation (FFRF) sowie der American Civil Liberties Union (ACLU). Im November 2019 gab der United States District Court for the Eastern District of Kentucky Hart Recht. Nach Auffassung des Gerichts unterliegen Aussagen auf Wunschkennzeichen der freien Meinungsäußerung und sind durch den ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten geschützt. Darüber hinaus habe der Bundesstaat Kentucky nicht neutral gehandelt, indem er Harts Aussage auf einem Kennzeichen verweigerte, während er Kennzeichen mit Aussagen wie "IM4GOD" ("Ich bin für Gott") und "LUVGOD" ("Liebe Gott") erlaubt habe.

Vergangene Woche urteilte das Gericht überdies, dass der Bundesstaat Kentucky die Gerichts- und Anwaltskosten des Verfahrens tragen muss. Über 150.000 US-Dollar für den Versuch der Verweigerung eines Autokennzeichens, mit dem Hart nun auch in Kentucky ganz legal religiöse Verkehrsteilnehmer erzürnen darf.

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