Trennung von Staat und Kirche

Hessische Grüne für Beendigung der Staatsleistungen

LIMBURG. (hpd/sg) Die hessischen Grünen haben auf der Landesmitgliederversammlung (LMV) 2015 in Limburg für die Beendigung der Staatsleistungen votiert. Der Bundesweite Arbeitskreis der Säkularen Grünen verabschiedete ein Papier, dass die Trennung von Staat und Kirche verlangt.

Die Säkularen Grünen in Hessen hatten zur Beendigung der Staatsleistungen durch Ablösung eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Die hessische Verfassung und das Grundgesetz fordern zwar die Ablösung, aber bisher wurde der Verfassungsauftrag nicht erfüllt.

Im Beschluss heißt es: "Artikel 52 der Hessischen Verfassung lautet: 'Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden im Wege der Gesetzgebung abgelöst.' Dazu soll ein Dialogprozess innerhalb wie außerhalb der Partei in Gang gesetzt werden, um zu eruieren auf welche Art und Weise, ob vertraglich oder gesetzlich diesem Ziel in absehbarer Zeit nähergekommen werden kann."

Die Beschlussvorlage wurde von Christian Witt-Gabrys, Mitglied des Bundesvorstandes des Säkularen Grünen, eingebracht. Er hob hervor, dass es nicht um die Frage geht, ob die Staatsleistungen abgelöst werden sollten, dies sei durch die Verfassungen bereits geklärt, sondern es ginge um die Frage, wie abgelöst werden kann.

Unterstützung erhielt die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Säkulare Grüne unter anderem von der LAG Demokratie und Recht und zahlreichen Einzelpersonen, sowie nach einvernehmlichen Präzisierungen der Beschlussvorlage durch Friedel Battenberg, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Grüne Christinnen und Christen.

Säkulare Grüne

Mit diesem Beschluss hat die seit gut zwei Jahren bestehende LAG Säkulare Grüne trotz der in Hessen aufgrund der Regierungskoalition mit der CDU als schwierig eingeschätzten Rahmenbedingungen einen ersten Erfolg auf Landes-Ebene verbuchen können. Zweifelsfrei beginnt mit dem geforderten Dialogprozess eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn sehr unterschiedlich beurteilt wird sowohl, was Staatsleistungen sind, als auch, was der Begriff 'Ablösung' verbindlich beinhaltet.

Bei den Staatsleistungen handelt es sich um staatliche Zahlungen aus vordemokratischer Zeit, mit denen die Monarchen "ihre" Staatskirchen finanziert haben. Seit der Weimarer Verfassung (1919) und der Befreiung der Kirchen aus der monarchischen Vormundschaft sollen diese Staatsleistungen abgelöst werden (vgl. Grundgesetz §140, Weimarer Verfassung §138 und hessische Verfassung §52). Zur Sicherung der Finanzierung wurde den Kirchen im Gegenzug das Recht gewährt reichsweit Kirchensteuern erheben zu dürfen. Der Verfassungsauftrag zur Ablösung wurde allerdings bislang nicht umgesetzt. Bundesweit (Außer in Hamburg und Bremen) werden heute fast 500 Millionen Euro an Staatsleistungen gezahlt.

In Hessen konnten bereits in einem einvernehmlichen Verfahren von 2003 bis 2013 die meisten kommunalen (kirchlichen) Baulasten abgelöst werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese ermutigenden Signale in den betreffenden Bundesländern Folgen zeigen werden.

"Staat und Kirche trennen – Das beginnt bei der Entflechtung der Finanzbeziehungen"

Unter diesem Titel steht das Kirchenfinanzpapier des "Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne". Nach umfangreichen Vorarbeiten und Diskussionen ist es auf der Delegiertenversammlung in Berlin im Juni dieses Jahres beschlossen worden.

Das Papier enthält Ausführungen zu notwendigen Veränderungen in den Finanzbeziehungen zwischen Staat und Kirchen. Der Ist-Zustand einer engen Verflechtung von (evangelischen und katholischen) Kirchenfinanzen und dem Staat sei nicht weiter akzeptabel.

Die Praxis der Kirchensteuer geht weit über das Grundgesetz hinaus und müsse grundlegend geändert (abgeschafft) werden, heißt es in dem Papier; ebenso müssten die historischen Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen beendet werden. Diese seien ein rechtliches Fossil aus der Zeit der Staatskirchen. In dem Papier werden Langfristziele als auch Zwischenschritte – vor einer Änderung des Grundgesetzes – erörtert. Zu den Zwischenschritten gehören die Schaffung von Transparenz der Kirchenfinanzen, aber auch eine Deckelung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer. Die volle Abzugsfähigkeit stellt eine Finanzierung der den Kirchen zufließenden Kirchensteuerbeträge im Umfang eines Drittels der jeweiligen Jahresgesamtsumme durch alle SteuerzahlerInnen, somit von auch nicht der evangelischen und katholischen Kirche angehörigen dar.

Auch wenn die Rechtslage (Grundgesetzregelungen und aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen) Reformvorhaben enge Grenze setze, sei ein klarer Reformimpuls politisch notwendig. Angesichts der engen Spielräume hält der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne es für wichtig, dass Bündnis 90/Die Grünen eine klare politische Haltung einnimmt und einen gesellschaftlichen Diskurs anstößt.