Gerichtsurteil

Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden

Mit Unverständnis und Empörung bewertet der Verein Pro Choice das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, empfindet der Verein als "sehr befremdend".

Symbolbild

Keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Allein das Betreten des Schwimmbades sei eine "Todsünde". So argumentierten die Eltern dreier Kinder aus dem baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen. Aus religiösen Gründen müssten ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreit werden. Das hatte die zuständige Behörde abgelehnt. Dagegen zogen die Eltern vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

IZH-Töchter scheitern vor Gericht

Das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt und das Islamische Zentrum Berlin sind mit Eilanträgen gegen ihr Verbot im vergangenen Sommer durch das Bundesinnenministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert.

Mifepriston

100.000 Dollar Strafe für New Yorker Ärztin

Eine New Yorker Ärztin soll in Texas 100.000 US-Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie einer texanischen Patientin via Telemedizin Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch verordnet hat. In Texas ist Abtreibung fast vollständig verboten, während im Staat New York liberalere Gesetze herrschen. Der Fall könnte bis vor den Obersten Gerichtshof gehen.

Düsseldorfer Gericht: Schulunterricht nur ohne Gesichtsschleier

Ein Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen darf eine Schülerin mit Vollverschleierung vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach Ansicht der Kammer beeinträchtige die weitgehende Bedeckung des Gesichts den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule – die Glaubensfreiheit sei demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.

Mubarak Balas Inhaftierung war willkürlich

Der Humanistische Pressedienst hat mehrfach über den nigerianischen Aktivisten Mubarak Bala berichtet. Nun hat eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen entschieden, dass die nigerianische Regierung durch die Inhaftierung von Mubarak Bala gegen internationales Recht verstoßen hat.

Ein Jahr Haft für Beleidigung religiöser Bekenntnisse

Unter anderem für gefilmte Koranverbrennungen wurde der heute 28-jährige YouTuber Aron P., der im Internet unter dem Pseudonym "Shlomo Finkelstein" auftritt, im Jahr 2020 vom Amtsgericht Köln in einem Strafbefehlsverfahren zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und zur Zahlung von 600 Euro verurteilt. Da er gegen Wohnsitzauflagen verstieß und die Strafe verspätet zahlte, wurde die Bewährung 2022 widerrufen. Nach langer Fahndung wurde er am 13.08.2024 verhaftet und musste eine einjährige Haftstrafe antreten.