Gericht verurteilt Mitglieder der "Zwölf Stämme"

Das Amtsgericht Nördlingen hat wegen gefährlicher Körperverletzung an Kindern hat zwei Mitglieder der christlichen Sekte "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen verurteilt.

"Die Frauen sollen ihre Kinder mit Ruten geschlagen haben. Dafür erhalten sie neun bzw. sechs Monate Haft auf Bewährung. Außerdem müssen sie 180 und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten." Eine dritte Frau, die die Sekte bereits vor einem Jahr verlassen hat, erhielt drei Monate Haft auf Bewährung.

Ein Sprecher der "Zwölf Stämme" bestritt weiterhin, dass die Vorwürfe berechtigt seien. "Es habe sich nicht um Körperverletzungen gehandelt, sondern um eine bis vor etwa 20 Jahren anerkannte Erziehungsmaßnahme." "Das Amtsgericht habe aufgrund einer Medienkampagne geurteilt, die die Gemeinschaft zu Unrecht als gefährliche Sekte darstelle."

Quelle

Kommentare (3)

Pavlovic (nicht überprüft)

Fr. 20 Feb 2015 - 13:55

Schon in den 60er Jahren gab es sehr gute pädagogische Lehrbücher die aufzeigten, dass Gewalt in der Erziehung im Kind Zorn und Ohnmacht hervorruft die langfristig wiederum gewalttätiges Handeln und selbstschädigende Verhaltensweisen auslösen können. Reduziertes Vernunftvermögen (das Kind lernt - es geht nicht darum wer recht hat, sondern darum wer Macht hat und will fortan nie wieder in der demütigenden unterlegenen Position sein), Angst- und Zwangsstörungen, Schlafstörungen, grundlegender Vertrauensverlust bis hin zur Schizophrenie. Allerdings sollte in Deutschland das Jugendamtswesen reformiert werden, hier ist alles im Argen.

David (nicht überprüft)

Sa. 21 Feb 2015 - 12:31

Aber diese Menschen wollen doch nur das beste für ihre Kinder! Wieso darf man männlichen Babies ohne Betäubung die Vorhäute abschneiden, älteren Kinder aber nicht per Peitschenhieb gemäß des religiösen Glaubens die richtige Gesinnung einbläuen?

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