"Religionsunterricht für alle"

Hamburger Schulbehörde in verfassungsrechtlichen Verirrungen

Am 29. November 2019 haben der Hamburger Schulsenator Ties Rabe (SPD) und die Spitzen der christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften laut Pressemitteilung der Schulbehörde ein "bundesweit einzigartiges Konzept" vorgestellt. Demnach führt Hamburg als erstes Bundesland einen religiösen Bekenntnisunterricht in interreligiöser Trägerschaft ein.

Zukünftig sollen neben der evangelische Kirche auch jüdische und alevitische Gemeinden sowie drei Islamverbände eigene Religionslehrerinnen und -lehrer stellen können, wie Schulsenator Rabe mitteilte. Das Konzept werde in den nächsten Jahren schrittweise an allen Hamburger Schulen eingeführt.

Im Jahr 2012 hatte sich der Senat in den Verträgen mit den Islamverbänden DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Alevitischen Gemeinde Deutschland sowie in gleichlautenden Vereinbarungen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und im Jahr 2014 mit der Jüdischen Gemeinde Hamburg auf gemeinsame religiöse Bekenntnisunterrichte verständigt.

Bereits das Vorgängermodell, der "Religionsunterricht für alle" in evangelischer Verantwortung (RUfa 1.0), wurde von Verfassungsrechtlern als nicht grundgesetzkonform beurteilt. Auch zu dem neuen Hamburger RUfa-Modell 2.0 liegt die verfassungsrechtliche Problematik auf der Hand. Es ist von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (vgl. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes) nicht gedeckt, dass z.B. alevitische Kinder von einer schiitischen, jüdischen oder evangelischen Lehrkraft im religiösen Bekenntnis unterrichtet werden. Irrigerweise beruft sich die Schulbehörde bei der Einführung des RUfa 2.0 als ordentliches Unterrichtsfach auf Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz. Dabei konstatierte selbst der Gutachter der Kirche, der das Modell rechtlich überprüfen sollte, dass "religionsübergreifender, trägerpluraler Religionsunterricht" […] "nicht möglich" ist; er ist "verfassungswidrig". Der sich daran anschließende Versuch des Gutachters, das Verfassungsrecht weiterzuentwickeln, ist mit Blick auf den Wortlaut als Grenze zulässiger Auslegung von Normen aus juristischer Sicht höchst problematisch.

Das Institut für Weltanschuungsrecht (ifw) hat die Schulbehörde daher gefragt: "Wäre es nicht an der Zeit, dass Sie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens klären lassen, wie es um die Vereinbarkeit Ihres neuartigen Bekenntnisunterrichtes mit den Verfassungsvorgaben bestellt ist?"

Hintergründe zu dieser Frage finden sich in der lesenswerten Rezension von Prof. Dr. Hartmut Kreß für das ifw zum Gutachten von Prof. Dr. Hinnerk Wißmann (auf das sich die Evangelisch-Lutherische Nordkirche und die Hamburger Schulbehörde beim RUfa stützen).

Es stellen sich weitere politische und integrationspolitische Fragen: Was ist mit der Mehrheit der Hamburger Bevölkerung? Denn die ist konfessionsfrei und wird von der Schulbehörde vernachlässigt. Gibt die Verfassung vor, die gesellschaftliche Realität der Säkularisierung im Schulterschluss mit den vereinigten Religionsfunktionären zu verdrängen? Keineswegs. So ist es rechtlich ohne weiteres möglich, dass Hamburg seine öffentlichen Schulen als bekenntnisfrei erklärt (vgl. Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz). Dann könnte die Schulbehörde an den Schulen statt religiösem Bekenntnisunterricht, einen bekenntnisfreien Ethikunterricht (d. h. einschließlich Religionskunde- und Weltanschauungskunde) anbieten. So hätten alle SchülerInnen – egal ob ihre Eltern humanistisch, atheistisch, christlich, jüdisch, schiitisch oder sunnitisch sind – bessere Chancen, auf diese Weise Kritikfähigkeit, Dialog und Toleranz einzuüben und sich in die pluralisierte Gesellschaft zu integrieren. Frei nach dem Motto: Erkenntnis statt Bekenntnis.

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Kommentare (8)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Fr. 6 Dez 2019 - 11:05

Im Ignorieren der Tatsache, dass es in der BRD bereits ca. ein drittel Konfessionsloser
Bürger gibt, sind unsere Staatsangestellten Weltmeister. Irgendwann in absehbarer Zeit werden diese von der Realität überrollt werden.

Carola Dengel (nicht überprüft)

Fr. 6 Dez 2019 - 13:26

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Statt endlich die Staatsverträge mit den islamistischen Organisationen zu kündigen, wird ihner Propaganda Tür und Tor geöffnet. Vertretern von "Religionen", die keine Säkularisierung kennen, andersgläubige bekämpfen, Kritik als Blasphemie oder 'Rassismus' denunzieren, keine Aposthasie dulden.
Im Zeitalter der vielbeschworenen 'Vielfalt' und des Kampfes gegen 'Diskriminierung' grenzt die SPD (!) die Säkularen und Laizisten gezielt aus und damit die Basis unserer Demokratie. Kein Wunder, da der SPD-Bundesvorstand die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Säkularer in der SPD verboten hat !

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mo. 9 Dez 2019 - 11:36

Antwort auf von Carola Dengel (nicht überprüft)

liebe Carola, merken Sie nicht, dass wir gegen Windmühlen kämpfen, was immer die Motive unserer Politiker sein können sich derartig gegen das eigene Volk zu stellen, letztendlich steht meines Erachtens immer die Kirche dahinter mit ihrer subtilen, hinterhältigen Art und ihrem grenzenlosen Vermögen.

Gerhard Lein (nicht überprüft)

Fr. 6 Dez 2019 - 19:15

In Hamburg sind's über Hälfte, die säkular sind und keinen organisatorischen Bezug zu einer Religionsgemeinschaft mehr haben.

Hannelore Brenner (nicht überprüft)

Sa. 7 Dez 2019 - 12:36

Wow. Das haut mich um. Hätte ich (fast) nicht für möglich gehalten. Anstatt das Problem der in unserer Welt nicht zu übersehenden gefährlichen religiösen Konflikte zu entschärfen und für eine gemeinsame Grundlage auf der Basis unseres Grundgesetzes zu sorgen und damit unsere zivile Werte zu stärken, nun dieser Schuss in die falsche Richtung. Was steckt da nur dahinter? Ich ahne es...

Unechter Pole (nicht überprüft)

Sa. 7 Dez 2019 - 13:20

Die aus dem Wortlaut abgeleitete Auslegung des Artikels 7 Abs. 3 GG, dass bekenntnisfreie Schulen höchstens eine "Ausnahme" sein dürfen, ist leider entgegen der Darstellung in diesem Artikel wohl die herrschende juristische Meinung, selbst wenn sie meiner Meinung nach ziemlich unsinnig ist.

Adam Sedgwick (nicht überprüft)

Sa. 7 Dez 2019 - 16:34

Eigentlich sind in der Schule der Lehrkörper und die Schulbehörde zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Im Artikel wird es ja bereits angesprochen, dass ein alle Schulklassen umfassender Ethik- und Philosophieunterricht die vernünftigste, sinnvollste, grundgesetzkonforme Alternative ist (in Berlin bereits Pflicht). Das heißt, ein Religionsunterricht, in welcher Form auch immer, muss außerhalb der Schule stattfinden. Übrigens, ab 14 Jahre sind Jugendliche religionsmündig, sie brauchen weder die Eltern, Erziehungsberechtigten noch irgendwelche Lehrer zur Befreiung vom Unterricht um Erlaubnis bitten. In diesem Zusammenhang eine kleine Anekdote aus dem konfessionell gemischten Gymnasium der 60er Jahre in NRW: Der evangelische Unterricht und der Deutschunterricht wurden von ein und demselben Lehrer durchgeführt. Ein Schüler machte von seinem Recht der Religionsmündigkeit Gebrauch. Natürlich dachten wir alle, jetzt wird es mit der Note in Deutsch für ihn bergab gehen. – Das Gegenteil aber war der Fall, der Lehrer bemühte sich inständigst ihm keine schlechte Note zu geben. Aber der Schüler legte es darauf an, den Lehrer zu provozieren und gab in einer Klassenarbeit einfach ein leeres Blatt ab-anstatt einer 6 bekam er nur eine 5! Eine tolle Erfahrung.
Übrigens, hier noch ein kleiner Beitrag zum Schmunzeln, ich hoffe das ist erlaubt. Im Philosophie-Unterricht lernt man, dass es keinen Gottesbeweis im Popper´schen Sinne gibt – aber im Gegensatz dazu kann zur Hypothese für die Existenz eines Teufels eine Gegenthese formuliert werden, die aber leider bisher nie bestätigt werden konnte, fertig: Damit gibt es den „Teufelsbeweis“.

A.S. (nicht überprüft)

So. 8 Dez 2019 - 21:52

Als politisch-praktische Gegenmaßnahme plädiere ich für einen Aktion, Eltern und Schüler über ihre Rechte zur Abmeldung vom Religionsunterricht aufzuklären.
Sinnvollerweise sollten die Schülervertretungen mit eingebunden werden. Diese wären gute Multiplikatoren.
Immer gekoppelt mit der Frage: Warum leistet die Schulbehörde bzw. die Bürgerschaft diese Aufklärung nicht?

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