Gestern hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg nach einjähriger Laufzeit eine Petition an die Hamburgische Bürgerschaft übergeben. Darin werden Ethik und Philosophie ab der ersten Klasse gefordert, statt des bisherigen "Religionsunterrichts für alle".
In Hamburg wird Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 6 eine Alternative zum konfessionsgebundenen "Religionsunterricht für alle" (Selbstbezeichnung "RUfa") verweigert. Das Besondere an diesem gemeinsam von fünf Religionsgemeinschaften verantworteten Unterricht ist nicht nur der additive gemeinsame evangelisch/katholisch/jüdisch/muslimisch/alevitische Bildungsplan, sondern auch die Weigerung der Landesregierung, eine säkulare – nicht von Religionsgemeinschaften gefilterte – Alternative in diesen Jahrgangsstufen anzubieten. Eltern werden durch fehlende schulische Information zu ihren Grundrechten auf Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht (siehe Art. 7 Abs. 3 GG) in diesen monopolisierten Unterricht gedrängt. (der hpd berichtete hier und hier).
Gestern hat die GEW Hamburg nach einjähriger Laufzeit eine bei OpenPetition gelistete Eingabe mit knapp 5.000 Unterzeichner*innen an die Vorsitzende des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, Eva Botzenhart (Bündnis 90/Die Grünen), übergeben. Der Hamburger GEW-Vorsitzende Sven Quiring begleitete die Übergabe in Bannmeilen-Entfernung vor dem Rathaus, dem Sitz des Parlaments, mit folgenden Worten:
"Liebe Frau Botzenhart, wir setzen auf die Weisheit und den Mut des Eingabenausschusses, den unbefriedigenden Zustand des Hamburger Religionsunterrichts der Religionsgemeinschaften, der sich selbst 'Religionsunterricht für alle' nennt, in den Klassen 1 bis 6 der Hamburger Schulen zu überprüfen und zu verändern.
Hamburg braucht endlich auch in der Grundschule und in den Klassen 5 und 6 eine echte Wahlmöglichkeit: Religionsunterricht für diejenigen, die ihn wünschen, und Philosophie oder Ethik für diejenigen, die eine weltanschaulich neutrale Alternative wollen."
In seiner kurzen Rede sprach Quiring auch die intransparente Informationspolitik des Amts für Schule an und bewertete die Zahl der Unterzeichnenden:
"Viele Eltern wissen nicht hinreichend, dass sie ein Grundrecht darauf haben, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Dieses Recht besteht, es wird aber nicht so klar, verlässlich und selbstverständlich kommuniziert, wie es aus unserer Sicht erforderlich wäre.
Dass 4.720 Menschen diese Petition unterzeichnet haben, ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Signal. Denn in den Gesprächen wurde auch deutlich, dass manche Eltern zögern, ihre Haltung offen zu zeigen. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Sorge, ihr Kind könne in der Schule in eine Sonderrolle geraten. Wenn Kinder während des Religionsunterrichts anderweitig betreut werden müssen, wenn Nachfragen in der Klasse entstehen oder wenn organisatorische Lösungen improvisiert wirken, kann daraus leicht ein Gefühl entstehen, nicht wirklich dazuzugehören. Genau das sollte Schule vermeiden."
Auf der Plattform OpenPetition hatten zudem zahlreiche Unterzeichner*innen, zum Teil auch unter Klarnamen, ihre Erfahrungen mit der Abmeldung ihrer Kinder geschildert.
Zahlreiche Unterstützer*innen der Kampagne, unter anderem seitens des Säkularen Forum Hamburg und der Arbeitsgemeinschaft für Bildung der SPD Hamburg, waren bei der Übergabe zugegen. Der NDR führte Interviews mit betroffenen Eltern für das Regionalfernsehen. Wie ungelegen die Petition der Hamburger Schulsenatorin kommt, zeigt das Interview gleich im Anschluss an den TV-Bericht von der Übergabe: Leider wiederholte sie die irreführende Behauptung, es handele sich beim Hamburger Religionsunterricht nicht um Bekenntnisunterricht. Das Grundgesetz Artikel 7 Absatz 3 sieht das anders.
Im parlamentarischen Verfahren werden jetzt zunächst die Namen der Petent*innen überprüft, dann eine Stellungnahme der Landesregierung beziehungsweise der zuständigen Behörde angefordert, die im Eingabenausschuss in nichtöffentlicher Sitzung erörtert und bewertet wird. Klar ist, dass eine Petition nicht den parlamentarisch-politischen Prozess des Gesetzgebers ersetzt. Wohl aber ist sie ein Signal für die Unzufriedenheit mit der derzeitigen Lage. Ein weiterer Schritt in einem langen Kampf.






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