Neuseeland stimmt für Abschaffung der Blasphemie-Gesetzgebung

Das neuseeländische Parlament hat für die Abschaffung der Blasphemie-Gesetzgebung gestimmt. Die gesetzliche Neuregelung muss nun nur noch eine Formalie hinter sich bringen: Die Absegnung durch das offizielle Oberhaupt des Commonwealth-Staates Neuseeland, Königin Elisabeth II.

Im Jahr 2015 wurde von verschiedenen humanistischen, atheistischen und säkularen Organisationen weltweit die Kampagne "End Blasphemy Laws" ins Leben gerufen. Seitdem haben sechs Länder ihre Blasphemiegesetzgebung abgeschafft oder die Abschaffung auf den Weg gebracht: Malta, Norwegen, Island, Dänemark, Kanada und Irland. Nachdem das neuseeländische Parlament vergangene Woche in dritter Lesung einen Entwurf zur Abschaffung der Blasphemiegesetzgebung annahm, reiht sich nun auch Neuseeland in den Reigen jener Länder ein, die sich von der anachronistischen Bestrafung der Beleidigung von Göttern verabschiedet haben. Zwar muss die Gesetzesänderung noch vom offiziellen Oberhaupt des Commonwealth-Staates Neuseeland, der britischen Königin Elisabeth II., abgenickt werden, doch dieser Akt gilt als Formalie.

Die Blasphemie-Gesetzgebung in Neuseeland kam selten zur Anwendung. Der letzte Fall, in dem die Behörden Blasphemie strafrechtlich verfolgten, war jener des Zeitungsverlegers John Glover im Jahr 1922 für die Veröffentlichung eines Gedichts, an dem einige christliche Gemüter Anstoß nahmen. Vom Gericht wurde Glover freigesprochen.

Laut Humanists International erklärte der neuseeländische Justizminister Andrew Little, die geplante Gesetzesänderung stelle sicher, dass die Strafgesetzgebung Neuseelands auf der Höhe der Zeit sei und die Werte der modernen und vielfältigen Gesellschaft widerspiegele, die Neuseeland heute sei. Deswegen habe man sich entschlossen, die archaische Gesetzgebung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Denn eine solche Gesetzgebung untergrabe die Möglichkeiten Neuseelands, andere Staaten für ihre Blasphemie-Gesetzgebung zu kritisieren, wenn dies notwendig sei. Das Gesetz sei unpassend für Neuseeland als Bastion der Menschenrechte. Little erklärte ferner, dass es für ihn Bände spräche, dass sowohl Kanda als auch Irland sich von ihren Blasphemie-Gesetzgebungen verabschiedet hätten. "Das zeigt einfach, dass moderne Demokratien für eine solche Gesetzgebung in ihrem Strafgesetzbuch oder ihrer Verfassung keinen Platz sehen."

Vor allem in vielen mehrheitlich muslimischen Ländern gelten bis heute äußerst harsche Blasphemie-Gesetze, nach denen regelmäßig Menschen zum Tode verurteilt werden. Doch auch in Europa ist der Anachronismus bei Weitem nicht verschwunden. Auch in Deutschland gilt mit § 166 StGB noch ein Blasphemie-Paragraf, in Österreich ist es § 188 des Strafgesetzbuchs und in der Schweiz Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.

Kommentare (6)

Jürgen Hinrichs (nicht überprüft)

Di. 12 Mär 2019 - 12:24

Ich fürchte, in Deutschland werden wir angesichts der Verquickung von Staat und Kirchen darauf noch warten müssen.
Der Schweizer Artikel 261 ist m. E. aber kein Blasphemie-Paragraf, da er nicht die Herabwürdigung einer Religion, ihrer Inhalte oder Symbole (wie in D und A), sondern die Diskriminierung von Menschen wegen (u.a.) ihrer Religion mit Strafe bedroht. Das ist ein wesentlicher Unterschied, finde ich.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Di. 12 Mär 2019 - 16:12

Antwort auf von Jürgen Hinrichs (nicht überprüft)

@ Jürgen Hinrichs, wenn das mit der Schweiz so stimmt wie Sie schreiben, dann nehme ich
meine Anschuldigung zurück. Aus dem Artikel habe ich das anders verstanden.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Di. 12 Mär 2019 - 13:01

Das es auch in Deutschland noch den Paragraf 166 StGB gibt, sagt doch viel über den Zustand der Demokratie hier aus.
Auch die ach so Demokratische Schweiz und die Heimat von A.H. Österreich sind da nicht weiter gekommen.

Kay Krause (nicht überprüft)

Mi. 13 Mär 2019 - 07:29

Sollten eines weit entfernt liegenden Tages dieser und ähnliche Paragraphen in der Mehrheit der weltweiten Staaten in der Mülltonne gelandet sein, dann wäre der nächste Schritt: Die Verbreitung von kirchlichen, religiösen und "göttlichen"(?) offensichtlichen Lügengeschichten (also staatlich bezahlte Volksverdummung) zu verbieten und unter Strafandrohung zu stellen! Anders - so bin ich inzwischen überzeugt - kann man diesem unseligen Verein nicht beikommen!

M. Landau (nicht überprüft)

Mi. 13 Mär 2019 - 13:25

Die neuseeländische Argumentation ist schlüssig. Was im Gegensatz zu den Menschenrechten steht, sollte nicht juristisches Recht sein. Wann werden wohl die Politiker der religiösen Parteien in Deutschland zu solchen Einsichten kommen und das Mittelalter endlich hinter sich lassen? Von sich aus sind sie dazu nicht in der Lage - noch nicht. Es bleibt die traurige Hoffnung auf die ‚biologische Lösung‘, welche die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Freiheit verschieben wird. Traurig daran ist, dass diese religiös Zwangssozialisierten von sich aus nie zu freien und unabhängigen Einsichten werden kommen könne...

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 14 Mär 2019 - 16:43

Antwort auf von M. Landau (nicht überprüft)

Natürlich kommen Politiker nie zu der Einsicht, da diese ein Problem damit haben, sich selbst eingestehen zu müssen, dass sie Fehler gemacht haben. Ich persönlich habe als Kind schon gelernt; Nur vom hinfallen lernt man das laufen. Diese Binsenweisheit hat sich bei Politikern
noch nicht etabliert und so drehen sie sich immer im Kreis.

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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