Stuttgart verbietet Brian-Filmvorführung am Karfreitag
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Die Stadt Stuttgart verbietet kurzfristig eine geplante öffentliche Aufführung des Films "Das Leben des Brian". Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart soll nun klären, ob dieses Verbot rechtens ist.
Werner Koch von der Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) plante in diesem Jahr die Durchführung einer Veranstaltung am Karfreitag – ein weltanschaulicher Protest gegen den besonderen staatlichen Schutz christlicher Feiertage, der Christen wie Nicht-Christen insbesondere am Karfreitag zur Stille und zum Vergnügungsverbot verdammt.
Bereits am 20.02. hatte Werner Koch deshalb beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart einen Antrag auf Befreiung vom Verbot der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen am Karfreitag gestellt. Koch hatte die Genehmigung konkret beantragt für einen Vortrag über den Karfreitag und das Feiertagsgesetz sowie die Vorführung der Filme "Das Leben des Brian", "Wer früher stirbt ist länger tot", "Das Wort zum Karfreitag" und "Tanz den Karfreitag! – Die Heidenspaß-Party 2017".
Am 27.03. – drei Tage vor Karfreitag – verfasste das Amt einen Bescheid, in welchem Koch die beantragten öffentlichen Vorträge "über die Hintergründe des Karfreitags und die Vorschriften des Feiertagsgesetzes von Baden-Württemberg" am Karfreitag erlaubt werden. Allerdings nur unter der Auflage, dass während der Durchführung der Veranstaltung sämtliche Türen und Fenster des Veranstaltungsraums geschlossen gehalten werden und dass "kein Lärm nach außen dringt, der geeignet ist, die Feiertagsruhe zu stören".
Die Vorführung des Films "Das Leben des Brian" sowie der anderen Filme wird Werner Koch jedoch untersagt.
Die hierfür genannte Begründung des Amts:
"Sämtliche der von Ihnen genannten Filme sind zwar im Hinblick auf die religiöse Bedeutung des Karfreitags inhaltlich auf Provokation und Konfrontation angelegt, die Vorführung wäre jedoch dennoch prinzipiell mit dem Feiertagsschutz vereinbar, soweit der künstlerische, bzw. der wissenschaftliche oder bildende Charakter überwiegen würde. Im Gegensatz zu dem von Ihnen konzipierten Vortrag überwiegt bei all diesen Filmen jedoch eindeutig der belustigende und unterhaltende Charakter. Auch dienen sie nicht der Würdigung des Feiertags. Somit leistet die Vorführung der Filme keinen substanziellen Beitrag zur öffentlichen Darstellung Ihrer Weltanschauung. Ein besonderer Ausnahmefall im Sinne des § 12 Abs. 1 FTG liegt somit nicht vor.
Die Vorführung eines der Filme könnte zudem eine Atmosphäre in der Öffentlichkeit schaffen, die der Zielsetzung eines stillen Tages widerspricht. Selbst wenn die Veranstaltung bei geschlossenen Türen und Fenstern nicht direkt in der Öffentlichkeit wahrnehmbar wäre, müsste insbesondere auf Grund der für die Filmvorführung betriebenen Werbung, der Berichterstattung und des Zu- und Abstroms des Publikums davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung eine dem Feiertagsschutz entgegenstehende Präsenz in der Öffentlichkeit entfalten würde. Zudem könnten die Besucher durch die mit der Vorführung eines der Filme bewirkte Belustigung zu erhöhtem Alkoholgenuss in der Gaststätte motiviert werden. Auch dies steht der Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften des FTG für die Filmvorführung entgegen. (…)
Die teilweise Ablehnung des Antrags sowie die Erteilung einer Auflage für die Durchführung der genehmigten Veranstaltung sind auch erforderlich, da die Vorführung des Films bzw. eine öffentliche Bemerkbarkeit der genehmigten Veranstaltung zu einer dem Feiertagsschutz entgegenstehenden Atmosphäre in der Öffentlichkeit führen könnte. Mit milderen Mitteln kann ein wirksamer Schutz dieses stillen Feiertags nicht gewährleistet werden.
Die Entscheidung ist auch angemessen. Durch die Versagung der Erteilung einer Befreiung für die Vorführung eines der von Ihnen genannten Filme und die Auflage für die Durchführung der genehmigten Veranstaltung werden Sie nicht in Ihren Rechten verletzt. Zwar greift diese Entscheidung in mehrere Grundrechte, wie z. B. das Recht auf allgemeine Handlungs- und Weltanschauungsfreiheit ein, die Ausgestaltung des Schutzes von Feiertagen zählt jedoch auch zur verfassungsmäßigen Ordnung und kann daher die Ausübung der o. g. Grundrechte entsprechend einschränken."
Natürlich legte Werner Koch umgehend Widerspruch gegen den Bescheid ein, erhielt vom Amt jedoch die Mitteilung, dass dieser Widerspruch zwar dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt, jedoch nicht dringend bearbeitet würde.
Werner Koch hat deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Bescheid der Stadt eingereicht. Es bleibt also spannend, ob morgen in Stuttgart "Das Leben des Brian" zu sehen sein wird oder nicht.
Kommentare (16)
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Es gibt mittlerweile kaum
Es gibt mittlerweile kaum jemanden, der diesen "alten" Film nicht kennt und immer noch sind da merkwürdige Gerichtsurteile - Zudem könnten die Besucher durch die mit der Vorführung eines der Filme bewirkte Belustigung zu erhöhtem Alkoholgenuss in der Gaststätte motiviert werden. -
Und solche Individuen soll ein "Gott" erschaffen haben, der nicht einmal bei der Produktion des Brian eingeschritten ist? An dem bewussten Nageltag sind im Fernsehen und im Internet die wildesten und brutalsten Filme allen zugänglich, dem Politiker, dem Priester und dem Hartz 4 Empfänger aber keiner ist daran gestorben. Sogar Heidi ist verboten, seid ihr denn noch zu retten?
Allen christlichen Feiertagen
Allen christlichen Feiertagen ist nur eines heilig: Der Schein. Daher die Schein-Heilig-keit.
Da sitzen bis heute
Da sitzen bis heute Offensichtlich Tempeltänzer die zuviel Tinte gesoffen haben. Diese Religiös verblendeten Entscheidungsträger leben noch im Mittelalter und haben die Vorstellung, die Erde ist eine Scheibe.
Zum Glück muß ich keinen Glockenterror in den nächsten Tagen ertragen, die Entfernung ist groß genug, aber andere haben seinerzeit sicherlich nicht auf diese Problematik geachtet.
Stellt den Film auf Youtube
Stellt den Film auf Youtube rein! Ein jeder sehe den Film für sich und wir feiern alle zusammen als Youtube-Community. Es kommt auf unser Feeling dabei an!
Da würden sich die Kirchen ebenso drüber ärgern, aber nichts machen können!
Gibt's dort schon, Andreas;
Gibt's dort schon, Andreas; habe ich zum Hasenfest genossen!
Für den Link einfach nach dem Filmnamen gugeln.
Hallo Hans,
Hallo Hans,
darum geht es nicht. Wenn eine Methode x-mal nicht zum Erfolg führt, sollte man eventuell mal die Methode wechseln. Bisher nützte die mit-dem Kopf-durch-die-Wand-Methode nur der Kirche, die durch Gerichte in ihrer Sicht bestätigt wurde.
Würde das Event über Youtube veranstaltet und die Zugriffe gezählt werden, so hätte man Zahlen über den Volkswillen. Legaler Ungehorsam und öffentliche Präsenz könnten die Politiker überzeugen von Gesetzen abzusehen, an die sich eh keiner hält. Ich denke halt als Maulwurf.
Würdest du den Event über
Würdest du den Event über Youtube für 2019 vorbereiten, Andreas?
Ich wollte zuvor nur anmerken, dass es den Film dort bereits gibt und er nicht mehr eingestellt werden muss.
also ich habe mir heute die
also ich habe mir heute die Füße gewaschen, sie sind nun sauber, ohne theologische Begründung. einfach so. die welt ist nun nicht besser geworden, aber auch nicht schlechter
es wird wirklich Zeit, dass
es wird wirklich Zeit, dass wir endlich den Säkularen Staat durchsetzen. Dann lassen sich auch sämtliche Abergläubigen in Ihre Schranken verweisen. Egal welchem Aberglauben sie sich zugehörig fühlen!
Liebe Stuttgarter, lasst Euch
Liebe Stuttgarter, lasst Euch das nicht bieten! In Karlsruhe veranstalten sie von heute bis Ostern ein großes Schachturnier. Eigentlich auch verboten, oder etwa nicht inBW?
http://www.grenkechessopen.de/de/zeitplan
Hier muss über den Rechtsweg
Hier muss über den Rechtsweg endgültig geklärt werden, ob die massiven Einschränkungen dieses sogenannten "Stillen Tages" überhaupt mit dem Grundgesetz und europäischem Recht vereinbar sind. Denn über der gesamten Argumentation schwebt die Vorstellung eines Trauertages an dem angeblich um 15 Uhr Jesus unter großen Qualen verstarb (wie übrigens 10.000-de im römischen Reich). Unabhängig, ob es Jesus in dieser Art überhaupt gab (Zweifel sind angebracht) stellt sich die Frage, warum viele Bürger, die keinen religiösen Bezug zu diesem Tag haben, massiv in ihrer Selbstentfaltung beschränkt werden dürfen. Dies durch einen Staat, der damit christlichen Interessen dient. Die Stadt Stuttgart selbst hat eine Bevökerung, die zu über 50 Prozent weder der Römisch-katholischen Kirche (die Alt-Katholiken sind mit einigen hundert Gläubigen bedeutungslos) noch den evangelischen Landeskirchen (Evangelische lutherische Kirche und die kleine Evangelisch-reformierte Gemeinde) angehören.
Einfach Vorführen! Haben wir
Einfach Vorführen! Haben wir in Mannheim 2 Jahre in Folge gemacht, trotz öffentlicher Werbung und Einladung, Aufruf zum tanzen und singen überhaupt nichts passiert. Diesjahr gibt es sogar Salzaunterricht vor dem Film...
Falls doch das Ordnungsamt kommt und die Vorführung des Brian verbietet kann man ja "Police Acadamy - Dümmer als die Polizei erlaubt" als Backup mit haben (aber pssst... der ist auch auf der "nicht feiertagstauglich Liste" ;)
Viel Spaß!
Der Kampf gegen diese
Der Kampf gegen diese religiöse Behördenwillkür ist richtig und immens wichtig. Aber was mich schon fasziniert ist, dass Österreich noch nicht vom Blitz getroffen wurde, denn hier ist der Karfreitag ein ganz normaler Arbeitstag. Wer hier einen Feiertag haben will am Karfreitag, der muss evangelisch sein, dies nachweisen (Kirchenbeitragsbescheid vorweisen) und bekommt den dann auf Antrag.
So ein Bohei in Deutschland, zeigt aber dennoch in erschreckenderweise wie kirchenhörig die Verwaltung und Gesetzgebung doch ist. GO BRIAN GO! Ich drücke euch die Daumen!!
... und Russland verbietet
... und Russland verbietet die Aufführung von "The death of Stalin".
Aber Hallo: Wir Säkularen
Aber Hallo: Wir Säkularen sind die Provozierten und Geschädigten! Ständig wird der säkulare Raum verletzt, unsere von der Arbeiterklasse einstmals erworbenen Feiertage heute durch die Kirchen usurpiert und von einer allzu kirchenunkritischen Stadtverwaltung und "Obrigkeit" bleiben sie verkirchlicht. Warum können die nicht in ihren Mauern feiern oder trauern? Und wenn sie an die Öffentlichkeit dürfen, warum wir nicht auch? Mit ein bisschen Rücksicht wäre das kein Problem. Ein Problem ist, dass immer die Kirchen allein berücksichtigt werden! Warum wird uns das aufgezwungen, warum können sie nicht neben uns ihr Ding machen - warum werden wir kaltgestellt? Weil wir eben keine Symbole und Riten haben, die wir anderen aufzwingen? Warum werden religiöse Gefühle, Symbole, Riten und Praktiken der Allgemeinheit zugemutet? Mir sind die Kreuze eine Greuel, erinnern sie mich doch daran, dass meine erfahrungsbedingt antikirchlichen, aber diesseits-humanistischen Gefühle dem deutschen Staat gleichgültig sind. In Stg. sind bereits über 50% Menschen aus den Kirchen ausgetreten - aber die Kirchen herrschen. Ist das Demokratie??? Am Schloß durfte ein langer Zug klerikal Gesinnter vorbei laufen mit ihren Riten. Das verletzt meine Gefühle. Gut, wenn der GBS dagegen klagt. Viele Klagen werden hoffentlich den notwendigen Erfolg bringen. Der öffentliche Raum gehört allen; alle dürfen ihre Überzeugung zur Schau stellen. Alle. Die Kirchlichen sind overprotecting. Mit ein bisschen Rücksicht und in brauchbarer Entfernung ginge beides nebeneinander. Aber die intoleranten Kirchen denken nur an sich. Karin Resnikschek, Tübingen (war in Stuttgart am 30.3. dabei: Musik war erlaubt, tanzen nicht). Wir hatten dennoch gute Laune!
"overprotecting"?
"overprotecting"?
Die Kirchlichen sind ÜBERGRIFFIG, Karin.
Wir werden das Schritt für Schritt beenden.
Doch, das geht; dauert nur noch etwas.