Im hessischen Landtag ist ein Gesetzentwurf zum Feiertagsgesetz eingebracht worden, der die bisherigen Regelungen zum Tanzverbot etwas abmildert. Da erwartungsgemäß religiösen Personen schon die kleinste Einschränkung ihrer Deutungsmacht zu weit geht, fühlte sich die FAZ-Autorin Eva-Maria Magel genötigt, gegen den Entwurf zu argumentieren. In Ihrem Artikel "Tanzverbot-Debatte: Hessens Feiertagsgesetz muss diskutiert werden" ruft sie zu einer Debatte auf, an der sich der Autor hiermit beteiligen möchte.
Was sind laut Eva-Maria Magel die Vorteile des Tanzverbots? "Wenn an wenigen Tagen im Jahr nicht nur die Tanzpartys pausieren, sondern das gesamte öffentliche Leben stiller und langsamer wird, ist das ein Wert und eine Wohltat für alle Bürger." Sie spricht ohne Relativierung für alle Menschen in Deutschland, als wüsste sie, wonach wir uns sehnen – nach den Regeln ihrer Religion natürlich. Was eine Wohltat für mich ist, möchte ich selbst bestimmen, und wir Menschen empfinden ganz unterschiedliche Dinge als Wohltat. Ein paar Kilometer durch die Natur joggen ist für mich Entspannung pur und das gönne ich mir nicht nur an wenigen Tagen im Jahr, sondern an mehreren pro Woche. Andere bevorzugen es, sich nach einer anstrengenden Arbeitswoche auf der Tanzfläche auszupowern – ihre persönliche Strategie zum Stressabbau.
Es könnte noch weiter über die Vor- und Nachteile von religiösen Traditionen diskutieren werden, aber das lenkt nur ab. Um was geht es im Kern? In der Interpretation des christlichen Glaubens durch die katholische und evangelische Kirche in Deutschland ist es den Mitgliedern nicht erlaubt, an bestimmten Tagen zu tanzen. Werden sie durch den Gesetzesvorschlag zum Tanzen gezwungen? Nein. Versucht man ihnen einzureden, sie sollten doch bitte tanzen? Nein. Die Kirchen haben Regeln aufgestellt und ihre Mitglieder sollten sich daran halten. Damit ist alles gesagt, keine weitere Diskussion und schon gar kein Feiertagsgesetz nötig.
Magel sieht das anders. Es reicht ihr nicht, dass es die Regel in ihrer Kirche gibt, nein, sie möchte alle anderen Menschen in Deutschland unter Androhung von Strafe dazu zwingen, die Regel ihrer Kirche zu befolgen. Es geht eben nicht um die Bewahrung von religiösen Traditionen – diese sind eine innerkirchliche Angelegenheit und durch das Grundgesetz geschützt –, sondern um die Bevormundung von Menschen, die mit christlichen Inhalten nichts anfangen können.
Menschen dazu zu zwingen, sich an Regeln einer konkreten Religion zu halten, widerspricht der negativen Religionsfreiheit, die unser Grundgesetz garantiert. Ein gesetzliches Tanzverbot schützt nicht die christliche Tradition, sondern engt die Freiheit aller anderen Menschen ein. Es geht nicht um die unter 10 Prozent regelmäßig praktizierender Christinnen und Christen, die sich sowieso an die Regeln ihrer Kirche halten, es geht um die über 90 Prozent der Menschen, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, was sie, nach Auffassung einer Minderheit, zu tun und zu lassen haben.
Vergleichen wir das Tanzverbot mit dem Fastenmonat Ramadan. Musliminnen und Muslime nehmen von Sonnaufgang bis Sonnenuntergang weder Nahrung noch Flüssigkeit zu sich. Das ist ihr gutes Recht. Das Grundgesetz garantiert es. Äquivalent zum Tanzverbot könnte gefordert werden, dass während des Ramadans tagsüber Essen und Trinken in der Öffentlichkeit für alle Menschen unter Strafe gestellt wird.
Ein solches Gesetz wird in Deutschland (hoffentlich) in absehbarer Zeit keine Mehrheit finden. Ideen für weitere gesetzliche Verbote ließen sich in den Religionen zuhauf finden: freitags kein Fleisch; nie Schweinefleisch; überhaupt kein Fleisch; kein Alkohol; wahrscheinlich würde aber selbst die Autorin der FAZ eine gesetzliche Pflicht zu "mindestens drei Beichten im Jahr" ablehnen. Weil es das Tanzverbot schon seit ihrer Kindheit gibt und es im Einklang mit ihrem Glauben steht, fühlt es sich für sie richtig an. Sinn und Unsinn eines solchen Gesetzes in unserer heutigen Zeit sachlich und distanziert zu reflektieren, fällt ihr offenbar schwer.
Nicht nur bei der FAZ fällt auf, dass Themen, die mit Religion zu tun haben, meist von religiösen Redakteurinnen und Redakteuren bearbeitet werden. Ein Gesetzentwurf, der nur Auswirkungen auf nichtreligiöse Menschen hat – für religiöse ist das Gesetz nicht notwendig, da es eine Regel ihrer Religion ist und sie sich folglich daran halten – könnte doch auch von einem nichtgläubigen oder andersgläubigen Mitarbeiter kommentiert werden.
Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob religiöse Praktiken in einem Staat erlaubt werden oder ob bestimmte religiöse Verbote für alle zum Gesetz erhoben werden. Im besprochenen Artikel der FAZ ist kein nachvollziehbares Argument zu finden, warum man nichtchristlichen Menschen das Verbot zumuten sollte. Es wird einfach behauptet, es sei "eine Wohltat für alle Bürger". Nun, zumindest ich empfinde es nicht als Wohltat und vermutlich gibt es auch einige Leserinnen und Leser, die mir beipflichten werden.
Magel schreibt: "Das Gesetz wird unterlaufen, ohne dass sich jemand aufregt". Damit ist wohl gemeint, dass man es nicht abschaffen müsse, da es ohnehin keine praktische Bedeutung habe. Ist aber nicht gerade ein Gesetz ohne nennenswerte Wirkung dazu prädestiniert, abgeschafft zu werden?








Kommentar hinzufügen
Netiquette für Kommentare
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare vor der Veröffentlichung zu prüfen und über die Freischaltung zu entscheiden.