Nach Anschlag auf "Charlie Hebdo"
Gotteslästerungsparagraph 166 StGB abschaffen!
Foto: © Valentina Calà, Flickr (CC BY-SA 2.0)
OBERWESEL. (hpd/gbs) “Der öffentliche Friede wird nicht durch Künstler gestört, die Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch Fanatiker, die auf Kritik nicht angemessen reagieren können”, erklärte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon nach dem Anschlag auf das französische Satiremagazin “Charlie Hebdo”. Die weltweiten Solidaritätsbekundungen nach dem Attentat seien ermutigend, aber keineswegs ausreichend. So müsse in Deutschland endlich der sogenannte “Gotteslästerungsparagraph” (§ 166 StGB) gestrichen werden, der den verhängnisvollen Eindruck erwecke, “religiöse Gefühle” seien bedeutsamer als die Freiheit der Kunst.
“Mit Jean Cabut (‘Cabu’), Georges Wolinski, Stéphane Charbonnier (‘Charb’) und Bernard Verlhac (‘Tignous’) sind vier der wichtigsten Karikaturisten Frankreichs bei dem Anschlag ums Leben gekommen. Sie hinterlassen eine Lücke, die kaum zu schließen ist”, sagte Schmidt-Salomon. Kaum jemand habe solchen Mut gezeigt, den Einschüchterungsversuchen muslimischer wie christlicher Fundamentalisten zu trotzen. Es sei zu hoffen, “dass Cabu, Wolinski, Charb und Tignous weltweit Nachfolger finden, die sich durch das schreckliche Blutbad von Paris nicht abschrecken lassen”.
Schmidt-Salomon bezeichnete es als “ermutigend”, dass die Politik und die Medien auf den Anschlag in Paris deutlich anders – nämlich im Sinne einer Stärkung der Kunst- und Meinungsfreiheit – reagierten, als sie es noch 2006 beim sogenannten “Karikaturenstreit” getan haben. “Damals”, so Schmidt-Salomon, “sind viele Politiker nach den Gewaltexzessen, die durch die Veröffentlichung von zwölf Mohammed-Karikaturen in der Zeitung ‘Jyllands Posten’ ausgelöst wurden, fürchterlich eingeknickt, indem sie falschen Respekt gegenüber den ‘verletzten Gefühlen’ religiöser Fanatiker zeigten.” Einige Politiker hätten sich in der Folge sogar als “Trittbrettfahrer des religiösen Fundamentalismus” betätigt und eine Verschärfung des “Zensurparagraphen 166 StGB” gefordert.
Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte darauf postwendend mit einer vielbeachteten öffentlichen Petition geantwortet, die klarstellte, dass die Freiheit der Kunst niemals aus Rücksicht auf religiöse Borniertheit eingeschränkt werden dürfe.
Schon damals hatte die gbs die ersatzlose Streichung des §166 StGB gefordert, der Künstlerinnen und Künstler mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht, sofern sie Religionen oder Weltanschauungen in einer Weise “verächtlich” machten, die den “öffentlichen Frieden” gefährde. “In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt”, führte Schmidt-Salomon aus. “Namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz wurden mithilfe dieses Zensurparagraphen gemaßregelt. Tatsächlich aber wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern vielmehr durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.”
Schmidt-Salomon spricht hier aus eigener Erfahrung: Das von ihm komponierte Rockmusical “Das Maria-Syndrom”, eine Hommage an den amerikanischen Musiker und Bürgerschreck Frank Zappa, wurde 1994 mithilfe des §166 verboten. Einer der Hauptgründe damals: Katholische Fundamentalisten hatten ihn nach Presseberichten über das Stück mit Morddrohungen überzogen.
“Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen abschaffen!”, fordert Schmidt-Salomon. “Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich der Freiheitsgrad einer Gesellschaft nicht zuletzt darin bemisst, welchen Freiraum sie Satirikern gewährt. Denn sie sind die ersten, die totalitärem Denken zum Opfer fallen, geht doch Totalitarismus stets mit einer ausgeprägten Humorallergie einher. Ein moderner Rechtsstaat sollte daher den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst nicht nur schützen, sondern die Künstlerinnen und Künstler in ihrer kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen infrage zu stellen. Dies jedoch wird nur möglich sein, wenn religiöse oder politische Fanatiker in ihre Schranken verwiesen werden. Hierzu müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass die Kritikunfähigkeit totalitär denkender Gruppen niemals mit einer Einschränkung der Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit belohnt werden kann. Dies wiederum verlangt, dass der alte Gotteslästerungsparagraph 166 StGB, der im Kern noch aus der Zeit der Vermählung von Thron und Altar stammt, verschwindet! Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind beim besten Willen keine Rechtsgüter, die in irgendeiner Weise geschützt werden sollten.”
Lesen Sie zu diesem Thema auch:
Respekt? Wovor denn? - Kommentar von Michael Schmidt-Salomon (Zeit-Online, 21.9.2012)
Zur Vergabe des Blasphemiepreises “Der freche Mario” - Laudatio von Michael Schmidt-Salomon (München, 10.10.2008)
Kommentare (16)
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Konsequenter sollte man nicht
Konsequenter sollte man nicht nur den & 166 StGB abschaffen, sondern den Straftatbestand der „Menschenfeindlichkeit unter Berufung auf Gott“ einführen. Ferner ist es längst überfällig, „Religion“ als förderwürdig anzusehen. Nach AO § 52 sind gemeinnützige Zwecke:
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
2. die Förderung der Religion;
3. …
Da Religion offensichtlich gemeinschädlich ist, sollte sie aus dieser Liste unbedingt gestrichen werden!
Bravo, Michael Schmidt
Bravo, Michael Schmidt-Salomon! Die Abschaffung dieses nach Moder und Verwesung stinkenden Paragraphen wäre die wichtigste Konsequenz aus dem schrecklichen Massenmord in Paris. Aber ich habe da wenig Hoffnung - am 12.12.2012 hat der Bundestag einen Riesenschritt in Richtung Gottesstaat vollzogen und das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu einem Grundrecht de luxe gemacht. Es ist seitdem viel "grunder" als das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Ich unterstütze diese
Ich unterstütze diese Initiative ohne Wenn und Aber! Ich sitze zur Zeit an zwei Büchern über die Entstehung religiöser Mythen. Als die schockierende Meldung aus Paris kam, war ich gerade beim Korrekturlesen eines der Kapitel. Ich ertappte mich, wie ich anfing den Text mit den Augen eines Gläubigen zu interpretieren. Ich wollte schon kernig formulierte Passagen abschwächen, doch dann lehnte ich mich zurück: Ich schreibe sachlich, ohne Polemik und nie mit verletzender Absicht. Ich kann meine Aussagen belegen und Ergebnisoffenheit ist mein oberster Grundsatz. Was habe ich mir vorzuwerfen? Was könnten mir Gläubige vorwerfen? Eigentlich nichts! Nur Fundamentalisten interessiert dies nicht, weil für sie Wahrheit in alten Bücher festgeschrieben ist - unverrückbar, ewig! Diese Menschen dürfen Wissenschaft, Philosophie oder Kunst nicht einen Millimeter zurückdrehen, nur weil sie andere private Vorstellungen haben. Freiheit ist ein unverzichtbares Gut, das Fundamentalisten so viel Angst bereitet, dass sie dagegen mit brutalsten Mitteln kämpfen müssen. Der Gesetzgeber darf ihnen hierfür ebenfalls keinen Millimeter Legitimation geben. Vielleicht sollte eines Tages auch über die absolute Religionsfreiheit diskutiert werden - ebenfalls ergebnisoffen. Vielleicht sollte dieses ebenfalls hochstehende Rechtsgut als Freifahrtschein für eine Vielzahl von Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden, in dem Religionen nur dann uneingeschränkte Freiheit genießen, wenn sie Dritten - auch Kindern zugehöriger Familien - nicht schaden, in keiner Weise schaden, in überhaupt keiner Weise schaden.
Nicht Götter und Religionen
Nicht Götter und Religionen sondern die Menschen müssen geschützt werden!
Hiermit drohe ich öffentlich,
Hiermit drohe ich öffentlich, dass wenn der religiöse Terrosismus nicht sofort ein Ende nimmt, ich Gott lästern werde!
Den Majestätsbeleidigungs
Den Majestätsbeleidigungs Paragraph können wir bei der gelegenheit auch gleich abschaffen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90.html
In dem Bewusstsein meiner
In dem Bewusstsein meiner eigenen Kleinheit und in dem Wissen, als Einzelner nur wenig bewegen zu können, habe ich heute gleichwohl eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Dieser möge beschließen, § 166 StGB ersatzlos zu streichen. In bin gespannt, ob meine Petition veröffentlicht wird.
Was ist denn draus geworden ?
Was ist denn draus geworden ? Bis wann müsste man da eine Antwort bekommen ?
Hallo Armin Kirchmaus, meine
Hallo Armin Kirchmaus, meine Petition wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Allerdings nur deshalb, weil Herr Schmidt-Salomon mit seinem Antrag noch schneller war als ich (meine Petition ist in seiner gleichsam "aufgegangen"). Leider gab es bundesweit zu wenig Unterstützer; lediglich 11.029 Personen haben die Petition unterstützt (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.nc.html). Wie bereits Ende 2011 wird es also wohl auch dieses Mal nichts... Schade, die Religionsgemeinschaften können sich also wieder entspannt zurücklehnen. Mit atheistischem Gruß, M. Mänz
Is ja schade. Nur 11 Tausend.
Is ja schade. Nur 11 Tausend. Jedes Jahr gibts allein 25000 Jugendweiheteilnehmer. Ich kenne eigentlich niemanden in meinem Umfeld, der das nicht unterschreiben würde. Das Potential zu erreichen, scheinen die vorbereiteten Kanäle zu fehlen. Wann kann man denn frühestens die nächste Petition starten ?
Ob es da eine Art
Ob es da eine Art "Mindestabstand" für gleichartige Petitionen gibt, ist mir nicht bekannt (ich bin Zivilrechtlicher und im Öffentlichen Recht bin ich alles andere als fit...). Aber so richtig Sinn macht es wohl nur, wenn man evtl. einen neuen Bundestag gewählt hat oder irgendwelche "Gotteskrieger" den nächsten Anschlag auf kritische Zeitgenossen verüben. Auf Letzteres hoffe ich allerdings nicht.
Ich stand auch mit einem Redakteur des SPIEGEL-ONLINE in Kontakt, da er einen kritischen Artikel verfasst hatte (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kommentar-zu-charlie-hebdo-mehr-blasphemie-bitte-a-1011941.html). Selbst seine "Werbung" über Twitter hat aber nicht für einen größeren Unterstützerkreis gesorgt. Schade ist das...
Naja, die Bundesregierung ist
Naja, die Bundesregierung ist ja nicht an den wenigen Unterstützern schuld. Öffentlichkeit ist halt ein praktisches Problem. Haben die Humanisten keine Info-Netzwerke ? Ich denke, sowas muss man vorbereiten.
Dass Spiegel-Leser mehrheitlich erst gucken, was ihre jeweilige Politgottheit (Partei) dazu sagt, hätte man ahnen können.
( http://www.humanismus.de/aktuelles/abschaffung-strafgesetzbuchparagrafen-166 )
So meinte ich das auch gar
So meinte ich das auch gar nicht. Ich wollte lediglich ausdrücken, dass sich ein gewählter Bundestag vermutlich nicht zwei Mal hintereinander mit der gleichen Thematik befassen wird.
Ich bin seit kurzer Zeit Mitglied beim IBKA. Eventuell wird man dann auch über solche Organisationen den nächsten Versuch begleiten müssen.
Je suis Charlie!
Je suis Charlie!
Ein sehr guter Kommentar von Michael Schmidt-Salomon. Ich unterstütze diese Forderung auch und hoffe, dass endlich Bewegung in die Debatte um die Abschaffung dieses furchtbaren Paragrafen kommt.
Allerdings hätte ich bei so einer furchtbaren Sache, wie dem Anschlag auf Charlie Hebdo und den Tod von 12 Menschen vom humanistischen pressedienst deutlich mehr erwartet! Wie wäre es mal damit, ein paar Karrikaturen hier beim hpd zu ziegen? Am besten in Großformat; eine Woche (oder länger) die besten und originellsten Zeichnungen von Charlie´s Zeichnern hier zu zeigen! Das wäre eine würdige Hommage an getötete Kollegen und an alle Menschen, die auch weiterhin furchtlos ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nutzen werden!
Je suis Charlie!
Ich bin ebenfalls der Meinung
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass § 166 StGB ersatzlos gestrichen werden sollte.
Eine Sache, sollte in der Argumentation aber bedacht werden: Dieser Paragraf schränkt die Freiheit der Kunst nicht ein. Die Kunstfreiheit in unserem Grundgesetz unterliegt nämlich nicht der Beschränkung durch einfache Gesetze wie dem StGB. Meinungs- und Pressefreiheit können durch einfache Gesetze beschränkt werden. Die Kunstfreiheit lässt sich jedoch nur durch andere Grundrechte beschränken.
Versucht man also so zu argumentieren wie der von mir verehrte Schmidt-Salomon, gibt man den Gegnern in dieser Debatte ein einfache Mittel an die Hand zu kontern.
Als ich in der Zeitung las,
Als ich in der Zeitung las, ein ehemaliger Lehrer sei wegen Gotteslästerung verurteilt worden, kam die Frage auf, in welchem sog. "Gottesstaat" dieses Urteil gesprochen wurde.
Ungläubiges Erstaunen folgte bei mir, als ich feststellen musste, dass es sich um Lüdingshausen im aktuellen Deutschland handelt. Bislang hielt ich solch einen Vorgang in unserem Land für undenkbar, obwohl ich schon stutzig wurde, wenn ranghohe Politiker in ihren Diensteid ihren privaten Glauben einflechten.
Die Meinungsfreiheit ist also eingeschränkt; ich darf also nicht öffentlich machen, dass ich jegliche Art von Gott für eine irreale Figur und religiöse Fanatiker für die Ursache vieler Kriege halte.
Das ist eine neue Erkenntnis, die mich jedoch beunruhigt.