Eine Broschüre der Giordano-Bruno-Stiftung versucht, die Anerkennung transgeschlechtlicher Selbstbestimmung mit einem objektiven Geschlechtsbegriff zu verbinden, lässt dabei jedoch zentrale philosophische Debatten weitgehend unberücksichtigt. Besonders problematisch erscheint die Orientierung am "Phänotyp" als geschlechtsbestimmendem Kriterium, da sie stereotype Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit reproduziert und sowohl Transpersonen als auch andere geschlechtlich nonkonforme Menschen ausgrenzen kann.
Der Beitrag "Von Fremd- zu Selbstbestimmung" der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) im hpd erhebt den Anspruch, sich dem Thema Transgeschlechtlichkeit "ohne ideologische Scheuklappen" zu nähern. Dabei fällt auf, dass die philosophische Diskussion zur Frage, wer als Frau beziehungsweise Mann gelten darf, sträflich ignoriert wurde und wie viele zentrale Probleme ungelöst bleiben. Im Zentrum des Beitrags steht der Versuch, einerseits die Selbstbestimmung von Transpersonen anzuerkennen und andererseits an einem objektiven Geschlechtsbegriff festzuhalten. Genau an diesem Punkt zeigt sich jedoch ein grundlegendes Problem, das in der philosophischen Literatur seit Jahren diskutiert wird: Die beiden Anliegen lassen sich nicht miteinander vereinbaren.
Besonders problematisch erscheint die implizite Vorstellung von Geschlecht als einem bestimmten "Phänotyp". Im Artikel heißt es dazu: "Die Frage nach dem 'biologischen Geschlecht' lässt sich demnach unterschiedlich beantworten, je nachdem, ob man sich dabei auf den Gametentyp oder den Phänotyp bezieht." In der zugehörigen Stellungnahme steht, dass "der Phänotyp die für Alltagssituationen entscheidende Determinante darstellt".
Während die Autoren im Abschnitt über "geschlechtliche Identität" noch zu Recht erkennen, dass "bestimmte Aktivitäten, Emotionen oder Ansichten" nur weil sie zum Teil vermehrt bei Personen eines bestimmten Geschlechts vorkommen, bestenfalls geschlechtstypisch und keineswegs geschlechtsspezifisch sind, übersehen sie die Probleme, die mit dem Ansatz von "Phänotyp als biologischem Geschlecht" einhergehen.
Sobald "Frau" oder "Mann" wesentlich über als feminin oder androgyn wahrgenommene Erscheinungsmerkmale oder Verhaltensweisen definiert werden, werden unweigerlich sexistische Stereotype reproduziert, so es sich nicht um die primären Geschlechtsmerkmale handelt. Denn dann entsteht die Frage: Welche Erscheinungsform gilt als hinreichend weiblich oder männlich? Eine solche Konzeption schließt nicht nur viele Transpersonen aus ihrem Wunschgeschlecht aus, sondern auch zahlreiche nicht-transgeschlechtliche Menschen: feminine Schwule, burschikose Mädchen, Butch-Lesben, Transvestiten und andere gendernonkonforme Lebensformen geraten damit an den Rand oder sogar außerhalb der jeweiligen Kategorie. Die Vielfalt menschlicher Ausdrucksformen wird zugunsten normativer Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit reduziert. Dabei dürfte das Ziel der Autoren genau das Gegenteil gewesen sein, denn sie werden nicht sagen wollen, dass ein burschikoses Mädchen weniger Mädchen ist als die stereotype Prinzessin im rosa Kleidchen.
Dies zeigt sich schon in der Bebilderung der Broschüre. Natürlich ist der Mann links im Bild ohne Bart genauso Mann und männlich, wie der Mann mit Bart und die ungeschminkte Frau rechts im Bild genauso Frau und weiblich, wie die geschminkte Frau. Und selbstverständlich bleibt eine Frau auch dann, wenn sie fälschlicherweise für einen Mann gehalten wird, eine Frau und umgekehrt. Die Idee eines "Gender Spektrum" von Barbie bis G.I. Joe geistert dabei schon seit Jahren durchs Netz und wird von Feministinnen als sexistischer Unfug kritisiert.
Manche Transfrauen sind Frauen, andere nicht?
Besonders deutlich zeigt sich das Problem beim Phänomen des sogenannten "Passing". Wenn die Zugehörigkeit zur Kategorie "Frau" wesentlich von einem weiblichen Phänotyp abhängt, dann würden Transfrauen, die diesem Phänotyp nicht ausreichend entsprechen, gerade nicht als Frauen anerkannt. Die Konsequenz lautete dann: Manche Transfrauen sind Frauen, andere nicht, abhängig davon, wie erfolgreich ihre Geschlechtspräsentation den gesellschaftlichen Erwartungen entspricht. Damit wird die Anerkennung der Geschlechtsidentität faktisch an ästhetische und stereotype Kriterien gebunden. Viele Spät-Transitionierer, wie zum Beispiel Georgine Kellermann, um nur einen prominenten Fall zu nennen, wären von diesem Urteil betroffen. Genau gegen solche Vorstellungen haben zahlreiche Philosophinnen und Philosophen argumentiert. Sally Haslanger hat Geschlecht als soziale Position und nicht als bloßen Phänotyp analysiert. Talia Mae Bettcher hat gezeigt, dass trans Personen häufig zwischen sozialer Anerkennung und vermeintlich objektiven Geschlechtskriterien zerrieben werden. Tomas Bogardus wiederum hat die Spannungen zwischen biologischen Geschlechtsdefinitionen und trans-inklusiven Ansätzen systematisch herausgearbeitet.
Gerade deshalb überrascht, dass die umfangreiche philosophische Literatur zu diesem Thema im Beitrag keine Rolle spielt. Wer heute über Geschlecht, Transidentität und Selbstbestimmung schreibt, sollte erklären, warum die Arbeiten von Haslanger, Bettcher, Bogardus und vielen anderen entweder zurückgewiesen oder ignoriert werden. Stattdessen werden Positionen präsentiert, als ließen sich die grundlegenden theoretischen Konflikte durch begriffliche Neuformulierungen auflösen. Hinzu kommt eine Unschärfe hinsichtlich verschiedener Formen geschlechtlicher Nonkonformität. So existiert beispielsweise Transvestitismus seit Jahrzehnten als eigenständige, historisch gewachsene schwule Subkultur, die sich gerade nicht mit Transidentität gleichsetzen lässt. Männer, die weibliche Kleidung tragen oder weibliche Rollen performen, müssen deshalb nicht den Wunsch haben, als Frauen zu leben oder anerkannt zu werden. Die Vermischung dieser unterschiedlichen Phänomene trägt eher zur Verwirrung als zur Klärung bei, würde aber über den Phänotyp und geschlechtliche Präsentation in einen Topf geworfen.
Das eigentliche Problem bleibt jedoch bestehen: Wie kann Geschlecht zugleich eine objektive Kategorie sein und dennoch allein durch Selbstidentifikation bestimmt werden? Genau diese Frage bildet den Kern der gegenwärtigen Debatte. Bogardus hat überzeugend argumentiert, dass hier ein echtes Spannungsverhältnis besteht. Wer an einem objektiven Geschlechtsbegriff festhält, gerät in Konflikt mit einer rein selbstidentifikatorischen Auffassung von Geschlecht. Wer die Selbstidentifikation vollständig priorisiert, verändert hingegen den Bedeutungsgehalt der Geschlechtskategorien grundlegend und nimmt sich die Möglichkeit objektiver Kriterien. Der gbs-Beitrag versucht, beide Positionen gleichzeitig zu retten. Das Ergebnis wirkt wie der misslungene Versuch einer Quadratur des Kreises.







1 Kommentar
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Kommentare
M. Schmidt-Salomon am Permanenter Link
Lieber Sebastian,
ich möchte als Mitautor der Stellungnahme keine vollständige Replik schreiben, sondern nur auf drei Punkte hinweisen:
1. Es ist nicht sexistisch, zwischen männlichen und weiblichen Gameten- und Phänotypen zu unterscheiden, sexistisch wäre es, Menschen aufgrund ihres männlichen oder weiblichen Gameten- oder Phänotyps zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
2. Die Arbeiten von Haslanger, Bettcher, Bogardus & Co. tauchen in unserer Stellungnahme nicht auf, da sie keine große Relevanz für die juristische Bewertung der Frage haben, ob das SBGG (im Vergleich zum TSG) den Prinzipien einer rationalen, evidenzbasierten und weltanschaulich neutralen Gesetzgebung entspricht. Bei solchen juristischen Bewertungen geht es darum, ob eine rechtliche Norm geeignet ist, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten – und hier scheint uns das SBGG durch das gleichzeitige Stärken der Rechte der Betroffenen als auch der Rechte Dritter (»Hausrecht«) einen guten Weg gefunden zu haben. Natürlich wird es Probleme wegen des »Passings« geben. Aber was wäre die Alternative? Sollten Frauenhäuser denn dazu gezwungen werden, männlich wirkende Transfrauen aufnehmen zu müssen, wenn die dort betreuten Frauen sich davon bedroht fühlen würden? Dies wäre keine faire Güterabwägung, weshalb es auf diesem Gebiet keine starren Vorschriften geben kann. Die beste Lösung besteht unseres Erachtens darin, die Entscheidung den betroffenen Personen vor Ort zu überlassen (wie es im SBGG vorgesehen ist).
3. Auf das Spannungsverhältnis von biologischen und juristischen Kategorien sowie die Differenzen, die selbst innerhalb der biologischen Bestimmung des Geschlechts auftreten, haben wir in der Stellungnahme mehrfach hingewiesen (dafür mussten wir nicht Bogardus zitieren). Es war auch nicht unser Ziel, eine »Quadratur des Kreises« zu erschaffen, sondern eine pragmatische Lösung zu präsentieren, die sicherlich nicht ideal ist (für ideale Lösungen müssten wir auch in einer anderen Welt leben!), die aber vielleicht doch geeignet ist, die Debatte wieder etwas stärker in der Realität zu verankern, statt in philosophischen Elfenbeintürmen oder den ideologischen Gräben, in denen sich die Fraktionen der »Woken« und »Anti-Woken« verschanzt haben.