Humanistische Union klagt vor Verwaltungsgericht

Landeseigene Räume nur für auserwählte Nutzer?

Die vom Kloster verbliebene ursprüngliche Hospitalkapelle und spätere (nach 1556) Tennenbacher Pfarrkirche im Juni 2019.
Die vom Kloster verbliebene ursprüngliche Hospitalkapelle und spätere (nach 1556) Tennenbacher Pfarrkirche im Juni 2019.

Die Tennenbacher Kapelle in Freiamt-Mußbach ist ein kleiner, ca. 750 Jahre alter Bau und der letzte Rest eines vor über 300 Jahren aufgelösten Zisterzienserklosters. Die Kapelle ist seit 1806 Eigentum des Landes und der Bürgerschaft von Baden-Württemberg. Die Kapelle wird vollständig auf Kosten des Landes, und damit des Steuerzahlers, unterhalten und ist ein auch für Konzerte und kleinere Veranstaltungen geradezu geschaffener Raum in wunderbarer Lage.

1897 hat die damalige Landesverwaltung, das "Großherzogliche Domänenärar", der katholischen Kirchengemeinde in Emmendingen gestattet, den Raum "zur Vornahme von kirchlichen Handlungen" kostenfrei zu benutzen. Obwohl kein Mietvertrag über den Raum vorliegt, leitet die katholische Kirche heute daraus das Recht ab, allein über die Benutzung der Kapelle bestimmen zu können. Die Kirchengemeinde verweigert dabei willkürlich – mit Zustimmung des "Amt Vermögen und Bau Freiburg" – einzelnen Interessenten die Nutzung des ansonsten unbenutzten Raumes. Genehmen Interessenten wird dagegen die Nutzung gestattet – gegen Gebühr, die an die Kirchengemeinde zu bezahlen ist.

Jetzt hatte die Humanistische Union Baden-Würtemberg das Amt selbst (und die katholische Kirchengemeinde) gebeten, an diesem dafür prädestinierten Ort eine Vortragsveranstaltung durchführen zu dürfen zum Thema "Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche. Ein Verfassungsauftrag". Die Kirchengemeinde hat nicht einmal geantwortet. Das Amt weist dagegen der Kirchengemeinde das alleinige und exklusive Bestimmungsrecht zu – wir meinen rechtswidrig.

Dagegen hat die Humanistische Union Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben.

Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Humanistischen Union, der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, sagt dazu: "Natürlich kann und soll die Kirche die Kapelle nutzen können. Dieses Recht wird nicht bestritten. Die Verweigerung dieses mit unser aller Steuermitteln unterhaltenen landeseigenen Raumes ohne sachliche Begründung ist willkürlich und rechtswidrig. Dies verstößt gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Dagegen richtet sich unsere Klage."

Kommentare (4)

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Mi. 20 Nov 2019 - 12:44

Sehr interessant. Es wäre schön, wenn uns der Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß auf dem Laufenden halten würde.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 20 Nov 2019 - 13:44

Ja, verklagt diese arroganten Kirchen wo immer es nötig ist und weist sie in die Schranken, dieses verlogene anmaßende Pack muss endlich merken, dass sie sich nicht alles erlauben können, so wie in früheren Zeiten, das ist endgültig vorbei und unserer Jugend sind auch schon die Augen aufgegangen was diese Kirchen wirklich von ihnen wollen, nämlich nur Unterwürfigkeit und Geld.

Die Machtansprüche von Religion, Politik und Wirtschaft machen aus dem möglichen Paradies auf Erden, die Hölle auf Erden, dabei zerstören diese 3 diesen wunderschönen Planeten, durch ihre Habgier und ständigen Kriege weltweit.

Wie dumm ist das denn eigentlich? Wir könnten alle in Frieden und ohne Armut leben, gäbe es die beschriebenen 3 nicht, folglich muss sich unser "Kampf" ohne Blutvergießen, mit der Macht der Vernunft dagegen wenden.

Klaus D. Lubjuhn (nicht überprüft)

Mi. 20 Nov 2019 - 14:23

Animal Farm "Eine are more equal than the Others" kann einem dazu einfallen. Ein mit Steuern aller Bürger unterhaltendes Objekt wird zwar nicht zum singulären Nutzungs - Objekt der Kirche. Aber die Kommune übereignet die Vergabe des Nutzungsrechts an die Kirchengemeinde. Dass die Kirchengemeinde dem Thema Laizismus wenig abgewinnen kann, ist verständlich, aber nicht akzeptabel. Wenn es sich hier aber um kommunales Eigentum handelt, zu dessen Erhaltung Steuergelder verwendet werden, ist die Nutzungsvergabe Aufgabe der Kommune. Existiert zur Nutzungsvergabe ein kommunaler Beschluss oder ist sie Sache der Gemeindeerwaltung?

Guggemos Walter (nicht überprüft)

Do. 21 Nov 2019 - 14:36

Wieder mal "typisch katholische Kirche". Die Kosten sollen die Steuerzahler tragen, also auch die Andersgäubigen und die Nichtgläubigen. Sie dürfen zwar zahlen haben aber kein Recht auf die Nutzung der Räume. Einfach nur entlarvend. Leider ist in dem Artikel aber nicht erwähnt wie, hoch die Kosten für Unterhalt und Erhaltung dieses Gebaudes sind.Im Sinne von Transparenz und Offenheit wären solche zusätzlichen Informationen schon hilfreich.

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