Säkulare Verständigung zur Suizidhilfe
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.
Zum Thema "Suizidhilfe/Autonomie am Lebensende" waren neben der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und dem Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben die Säkularen Sozis, die Säkularen Grünen sowie der Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW), die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) vertreten, um über säkulare Positionen zur Suizidhilfe zu beraten.
Neben kleineren Differenzen in Detailfragen stellte die Expertenrunde eine Reihe gemeinsamer Grundhaltungen fest, die für eine säkulare Perspektive charakteristisch zu sein scheinen. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der KORSO-Mitgliedsorganisationen verständigten sich auf sechs gemeinsame Positionen, die der KORSO als Koordinierungsrat in der öffentlichen Debatte stark machen will:
- Keine Strafrechtsregelung durch einen neuen Paragraphen 217 StGB: Diejenigen Kräfte, die das – inzwischen für verfassungswidrig erklärte – Gesetz damals entworfen und durch den Gesetzgebungsprozess geführt hatten, sind gerade dabei, erneut Strafrechtsregelungen zu diskutieren. Dem ist aus säkularer Sicht deutlich zu widersprechen und entgegenzuwirken.
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Keine Beratungspflicht: Sofern gesetzliche Neuregelungen angestrebt werden, ist es Konsens im säkularen Spektrum, dass Menschen, die einen Suizidwunsch äußern, keine Beratungspflicht auferlegt werden soll.
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Stärkung der Informationsmöglichkeiten: Stattdessen sollen Angebote geschaffen und ausgebaut werden, bei denen sich Suizidwillige sachlich und ergebnisoffen informieren können.
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Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten: Als Ansprechpartner müssen Ärztinnen und Ärzte ausreichend über Angebote verfügen, sich in Fragen der Autonomie am Lebensende fachlich fortzubilden.
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Keine Wartepflicht: Statt einer zeitlich festgelegten generellen Wartepflicht für Suizidwillige sind fallspezifische Sorgfaltskriterien einzuhalten.
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Keine pauschale Pathologisierung: Zu unterscheiden ist zwischen Verzweiflungs- und Bilanzsuiziden. Ein Suizidvorhaben ist kein hinreichendes Indiz für eine psychische Störung.
Vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Anteils von Menschen, die sich von kirchlich dominierten Positionen nicht mehr vertreten sehen, fordert der KORSO die Berücksichtigung dieser gemeinsamen säkularen Perspektive im öffentlichen Diskussions- und Entscheidungsprozess.
Erstveröffentlichung auf der Webseite des KORSO.

Kommentare (7)
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wenn man 60 ist und dann eine
wenn man 60 ist und dann eine Bilanz zieht...ich denke bei den meisten sieht es, ehrlich gesehen, nicht gut aus. wer hat schon die Möglichkeit seine oder ihre Persönlichkeit zu entfalten und zu leben
Halten Sie es lieber mit Udo
Halten Sie es lieber mit Udo Jürgens; Mit 66 Jahren da fängt das Leben an...
Mit 60 gibt es meistens noch
Mit 60 gibt es meistens noch viele Möglichkeiten auch im Kleinen ein sinnvolles und erfüllendes Leben zu führen! Natürlich wenn wir nur alleine vor uns hinjammern wird sicher nichts besser werden!
„Ein Suizidvorhaben ist kein
„Ein Suizidvorhaben ist kein hinreichendes Indiz für eine psychische Störung.“
Dem kann ich nur zustimmen. Ich möchte aber auch die Frage aufwerfen, warum eine psychische Störung wie eine schwere Depression anders bewertet werden sollte als eine schwere körperliche Krankheit. Die UN-Definition für Folter schließt zurecht die psychische Folter mit ein. So eine Folter ist auch eine schwere Depression. Die Heilungschancen sind meines Wissens gering und nur mit persönlichkeitsverändernden Psychopharmaka gegeben. Man könnte die obige Aussage auch so fortführen: Eine psychische Störung ist kein hinreichendes Indiz dafür, dass der Betroffene keine selbstverantwortlichen Entscheidungen mehr treffen kann.
Ihre Frage ist sehr
Ihre Frage ist sehr berechtigt. Und dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an und auf Details. Daher können und sollten solche Fragen nicht pauschal beantwortet werden. Hier gibt es Nuancen, die man je nach Position unterschiedlich gewichten kann. Darüber wurde in dem Expertengespräch ausführlich diskutiert und gerungen.
Im Ergebnis ging es dem KORSO dann aber vor allem um gemeinsame Linien, die als Schnittmenge säkularer Positionen formuliert werden können. Etwas, das es in dieser Form bisher noch gar nicht gab. Und da ist die Konsensformulierung "Ein Suizidvorhaben ist kein hinreichendes Indiz für eine psychische Störung." schon ein großer Schritt. Dass man dabei in konkreten Fällten nicht stehen bleiben kann und darf, versteht sich von selbst.
Ich stimme dem zu. Da jedoch
Ich stimme dem zu. Da jedoch die pauschale Pathologisierung aller Suizidwünsche tatsächlich häufig rhetorisch geschieht, finde ich es gut, dass sie explizit abgelehnt wird.
Ich finde, dass diese sechs Punkte schon einmal ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung sind. Ich würde noch hinzufügen, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch nicht durch eine hohe finanzielle Hürde (Pegasos in der Schweiz verlangt z.B. 10000 Euro) eingeschränkt werden sollte.
Man sollte darüber hinaus auch das Natrium-Pentobarbital in Deutschland zu diesem Zweck zulassen. Ich habe auf der Petitionsseite des Bundestages dazu eine öffentliche Petition eingereicht, die hoffentlich demnächst freigeschaltet wird.
Mir persönlich sind die
Mir persönlich sind die Punkte 1. und 2. am wichtigsten. Ich las mal irgendwo im hum. Spektrum, dass ein suizidwilliger Mensch einer Beratung freiwillig zustimmen muss. Muss!