Präsident der Humanist Association of Nigeria noch immer in Haft

HVD fordert sofortige Freilassung von Mubarak Bala

Am 28. April 2020 wurde Mubarak Bala wegen angeblich blasphemischer Aussagen willkürlich verhaftet. Nach einem Jahr ist er immer noch ohne Anklage in Haft. Humanist*innen auf der ganzen Welt, darunter der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), fordern in einem Offenen Brief an den verantwortlichen Gouverneur seine unverzügliche Freilassung.

Seit genau einem Jahr sitzt Mubarak Bala, nigerianischer Menschenrechtsaktivist und Präsident der Humanist Association of Nigeria, in Haft. Der Grund: In einem Facebook-Post soll Bala den Propheten Mohammed beleidigt haben. Doch bis heute wurde keine offizielle Anklage erhoben. Wegen Blasphemie droht ihm nach dem islamischen Recht der Scharia im Bundesstaat Kano die Todesstrafe. Auch die Haftbedingungen für Bala in Nigeria sind besorgniserregend und das juristische Vorgehen entspricht in keiner Weise rechtlichen Standards. Erst nach über fünf Monaten der Inhaftierung durfte er mit seinem Anwalt sprechen. Diesem berichtete er von Bedrohungen im Gefängnis. Er fürchtet um sein Leben, aber auch um das seiner Frau und seines Kindes.

Humanist*innen auf der ganzen Welt machen anlässlich des traurigen Jahrestags seiner Verhaftung heute auf die rechtlose Situation Mubarak Balas aufmerksam. Zusammen mit über 51 Organisationen sowie zahlreichen Einzelpersonen fordert der Humanistische Verband Deutschlands in einem Offenen Brief an den Gouverneur des nigerianischen Bundesstaates Kano, Abdullahi Umar Ganduje, die sofortige Freilassung von Bala.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte sich der HVD-Bundesverband an Außenminister Heiko Maas gewandt und um Unterstützung im Fall Mubarak Bala gebeten. "Wir bitten die Bundesregierung auch heute erneut um ihren Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte in Nigeria und konkret für das Leben von Mubarak Bala", so HVD-Vorstandssprecher Erwin Kress.

Den Offenen Brief in der deutschen Übersetzung finden Sie hier. Die englische Version kann außerdem auf der Webseite unserer internationalen Partnerorganisation Humanists International abgerufen werden.

Wir rufen Organisationen, Medienvertreter*innen und Einzelpersonen auf, den Offenen Brief zu teilen und publik zu machen, um Mubarak Bala auf diese Weise zu unterstützen.

Erstveröffentlichung auf der Webseite des HVD.


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Kommentare (2)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 28 Apr 2021 - 13:10

So läuft es in der Geschichte der Menschheit seit tausenden von Jahren, die klugen müssen immer unter der Herrschaft der dummen leiden, obgleich die klugen in der Mehrzahl sind, aber gewaltfrei ihre Ansichten verbreiten, wogegen die dummen immer Gewaltbereit sind und wahren.
Das ist das Dilemma der Menschheit.

Georg J. W. Dorn (nicht überprüft)

Mi. 28 Apr 2021 - 14:40

Im obigen Bericht "HVD fordert sofortige Freilassung von Mubarak Bala" wird mitgeteilt, dass sich bereits im Mai vergangenen Jahres der HVD-Bundesverband an Außenminister Heiko Maas gewandt und um Unterstützung im Fall Mubarak Bala gebeten hat. Würden Sie bitte auch mitteilen (sofern dies nicht schon anderswo geschehen ist), was alles Herr Maas bzw. sein Ministerium inzwischen für Herrn Bala unternommen hat? Ich vermute, die Liste dieser Maßnahmen wird nicht so umfangreich sein, dass sie den üblichen Rahmen eines hpd-Artikels sprengen würde.
Die deutsche Übersetzung des Offenen Briefes an Gouverneur Abdullahi Umar Ganduje enthält einen Druck- und damit einen Rechtschreibfehler. Das macht in einem offiziellen Schreiben keinen guten Eindruck. Für den Fall, dass der Text weiterverwendet wird, sollte dort statt des Wortes beleidig das Wort beleidigt geschrieben werden.
MfG, Dorn

Humanistischer Verband Deutschlands

Der Humanistische Verband Deutschlands vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionsfreien in Staat und Gesellschaft. Er bringt sich in aktuelle ethische Debatten ein und engagiert sich auf der Basis von Toleranz, Selbstbestimmung und Solidarität für eine menschlichere Gesellschaft. Als Weltanschauungsgemeinschaft ist er den Kirchen gemäß Art. 140 Grundgesetz gleichgestellt.

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