Beschneidung und Diskriminierung

Antidiskriminierungsstelle toleriert Geschlechterdiskriminierung

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt
Beschneidungskampagne – vor dem Bundeskanzleramt

BERLIN. (hpd) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine Einrichtung, die sich - wie der Name schon andeutet - mit der Aufklärung über und dem Kampf gegen Diskriminierungen aus unterschiedlichsten Gründen (Religion, Geschlecht, ethnische Herkunft u.a.) beschäftigt. Aktuell ruft sie unter dem Motto "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." zu einem für den 16. September geplanten Aktionstag in Berlin auf.

Allerdings weckt ein Vorfall vom Freitag (11.9.) Zweifel an den Zielen und der Lauterkeit dieser Veranstaltung. Auf der Facebook-Seite zum Aktionstag hatte ein Kommentator die Abschaffung des § 1631d BGB (Beschneidungsgesetz) angemahnt, das einseitig Jungen (und damit späteren Männern) das Recht auf ein Leben mit intaktem Genital verweigert.

Weitere Kommentare in die gleiche Richtung folgten. Doch kurze Zeit später waren diese Kommentare gelöscht.

Allerdings hatten die Betreiber der Seite die Rechnung ohne das Web gemacht. Andere Leser waren bereits vor der Entfernung auf diese Kommentare aufmerksam geworden und kommentierten nun erbost deren Löschung. Auch diese Hinweise konnten sich nicht lange halten. Doch neue, ausführliche Kommentare kamen schneller, als den Seitenbetreibern lieb war.

Schließlich sahen sie sich zu einer Stellungnahme genötigt, in der sie sich als nicht zuständig für das Thema Beschneidung erklärten, da der Aktionstag ausschließlich Diskriminierungen im Arbeits- und Zivilrecht behandele. Eine Juristin konterte umgehend mit dem Hinweis, dass § 1631d BGB sehr wohl Teil des Zivilrechts ist. Daraufhin wurde das Thema des Aktionstags eingeschränkt auf “Diskriminierungen im Arbeitsleben und teilweise im zivilrechtlichen Bereich”.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Eine staatliche, aus Steuermitteln finanzierte Einrichtung, die gegen Diskriminierung vorgehen soll, erklärt sich für nicht zuständig, wenn Menschen geschlechtsabhängig ein unterschiedlicher Schutz ihrer genitalen Unversehrtheit zugebilligt wird!

Es dürfte - wenn überhaupt - wenige ähnlich klare und krasse Fälle von Geschlechterdiskriminierung geben wie den Gegensatz zwischen § 226a StGB und § 1631d BGB. Die Untätigkeit der ADS in dieser Angelegenheit ist schlimm genug; wenn sie nun jedoch sogar offen Forderungen nach Abschaffung dieser Ungleichbehandlung torpediert, dann betreibt sie ganz unverblümt selbst Diskriminierung. Auf eine solche Einrichtung können wir getrost verzichten!

Kommentare (5)

Sebastian Scho (nicht überprüft)

Mo. 14 Sep 2015 - 13:01

Kleines Update:
Nachdem bei der ADS gemerkt wurde, dass das entfernen der Kommentare nichts bringt, sind die ausgeblendeten Kommentare nun offenbar wieder aufgetaucht.

Was übrig bleibt ist, dass das Selbstverständnis der Antidiskriminierungsstelle ganz erheblich davon abweicht, was viele Menschen von einer Antidiskriminierungsstelle erwarten.

angelika richter (nicht überprüft)

Mo. 14 Sep 2015 - 13:35

Danke für den Artikel. Tja, wenns wirklich anstrengend wird im Bezug auf die Geschlechtergleichstellung, ducken sich viele doch gerne weg - egal ob Mann oder Frau...

Thomas Friedrich (nicht überprüft)

Mo. 14 Sep 2015 - 17:29

Benachteiligung von Männern (Knaben) wird leider immer noch kaum als Problem wahrgenommen. In den letzten Jahren der Wehrpflicht hat sich z.B. niemand daran gestört, dass Frauen inzwischen zur Armee durften, aber die Zwangsarbeit den Männern vorbehalten blieb.

Bei der Beschneidung wirken natürlich noch andere Mechanismen, die eine sachliche Diskussion unmöglich machen. Wäre die Beschneidung ein exklusiver Brauch der Piusbrüder oder von Scientology, dann wäre die ganze Debatte 2012 anders verlaufen und hätte vermutlich auch zu einem anderen Ergebnis geführt.

Paul Riedel (nicht überprüft)

Di. 15 Sep 2015 - 08:50

Applaus, Applaus. Ich bin begeistert von den Artikel. Ich protestiere seit Jahren über die Benachteiligung von Männern unter der Religionsblindheit der Eltern. Ich sehe auch, unsere Regierung in der Pflicht sekulär und ohne Diskriminierung sich zu verhalten.

Karla Audaxa (nicht überprüft)

Di. 15 Sep 2015 - 08:59

ich persönlich habe sogar die Erfahrung machen müssen, dass mich die ADS (damals noch unter der Leitung von Frau Köppen) auch im Fall meiner Diskriminierung im Arbeitsleben nicht unterstützen wollte. Ich hatte dort, nachdem ich meine Klage in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht verloren hatte, nachgefragt was ich nun tun solle, da ich u.a. im Nachgang zur Klageeinreichung mehrfachst von meinem Arbeitgeber gemobbt wurde. Die Antwort war, wenn ich das schon alles vorgetragen hätte und dies bei Gericht keine Berücksichtigung gefunden hat, ich es dann doch besser dabei bewenden lassen sollte. Gut, dass ich es nicht dabei belassen habe, denn die zweite Instanz habe ich gewonnen.

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel