Eilmeldung

Virenleugner muss 100.000 Euro zahlen

RAVENSBURG. (hpd) Stefan Lanka hatte 100.000 Euro für den Beweis des Masernvirus ausgelobt. Der Mediziner David Bardens legte dem Virenleugner mehrere Studien vor, welche die Existenz des Virus belegen. Da die Auszahlung des Preisgeldes mehrfach verweigert wurde, zog Bardens vor Gericht. Heute hat er den Prozess gewonnen.

Überraschenderweise kam es schon heute zu einem Urteil. Der sogenannte "Masernprozess" hat damit vorerst ein Ende gefunden. Das Ravensburger Landgericht urteilte, dass die von dem Mediziner David Bardens vorgelegten wissenschaftlichen Fachartikel die Existenz des Masernvirus belegen. Damit bestätigte das Gericht die Bewertung eines unabhängigen Gutachters.

David Bardens
David Bardens

Der Virenleugner und Impfgegner Stefan Lanka muss nun also das ausgelobte Preisgeld in Höhe von 100.000 Euro an David Bardens zahlen. Lanka kündigte bereits nach dem Urteil an, dass er in Berufung gehen werde. Indessen begrüßte Bardens' Anwältin die Entscheidung des Gerichtes: "Wir sind mit dem Urteil zufrieden", sagte sie der Schwäbischen Zeitung.

Erfreut über das Urteil zeigt sich auch Prof. Dr. Beda Stadler. Der ehemalige Direktor des Instituts für Immunologie der Universität Bern und Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung erklärte gegenüber dem Humanistischen Pressedienst: "Das wäre doch was, wenn die Verschwörungstheoretiker und andere Missionare ebenso vor Gericht gezogen werden könnten."

In Kürze mehr darüber auf dem hpd!

 


siehe dazu auch beim hpd:
Impfmündigkeit statt Impfmüdigkeit
Erster Tag im "Masern-Prozess"

Kommentare (6)

Sven Schultze (nicht überprüft)

Do. 12 Mär 2015 - 18:02

Das ist doch mal eine gute und wichtige Nachricht; v.a. wenn man an die grassierende Masern- und Windpockenwelle in Berlin denkt!! Ich schließe mich der Hoffnung von Herrn Stadler ebenso an. Dafür könnte dieses Urteil tatsächlich ein erster wichtiger Schritt sein. Schon vor Jahren hatte ja Daniel Dennett die Zukunftsvision entworfen, dass (missionierende) Geistliche und andere "Verschwörungstheoretiker" ebenso gerichtlich belangt werden können, wie ein Wirt, der an minderjährige Alkohol verkauft.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2015 - 03:44

Mal eine weise Gerichtsentscheidung. Nichts hinzuzufügen.

Richard Weis (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2015 - 16:04

Spannend wäre es, ein Preisgeld auszuloben für den Nachweis der Wirksamkeit von homöopathischen Medikamenten ...

Klaus Troche (nicht überprüft)

Di. 17 Mär 2015 - 12:08

Antwort auf von Richard Weis (nicht überprüft)

Das Preisgeld gibt es schon mehrfach:
Die James Randi Foundation hat seit vielen Jahren eine Millionen Dollar für den Nachweis von paranormalen Fähigkeiten, in dem Kontext gilt auch Homöopathie, ausgelobt.
Jedes Jahr veranstaltet die GWUP in Deutschland den Psi-Test, bei dem man mit dem Nachweis der Wirksamkeit von Homöopathie ich glaube 10.000 € einsacken kann.
Da jedoch Homöopathen sich nur für das Wohl der Menscheit interessieren, und nicht für Geld, sind diese Preise noch nicht abgeholt worden.

Richard Weis (nicht überprüft)

Di. 17 Mär 2015 - 13:16

Antwort auf von Klaus Troche (nicht überprüft)

Sie sind halt über die niederen Gelüste des schnödem Mammon erhaben ...
;-)
Danke für die Lehrstunde. War mir nicht bekannt.

Florian Chefai

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