DGHS

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Fachtagung zum begleiteten Suizid

Freitodbegleitung: Auf dem Weg zur Normalität

Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?

Prof. Robert Rossbruch

Suizidhilfe-Zwischenbilanz zum ersten Halbjahr 2024

Kurz vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause zieht Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), eine Zwischenbilanz für das Jahr 2024: "Im ersten Halbjahr 2024 wurden 290 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen durchgeführt." Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 fanden insgesamt 419 statt. Im Vorjahr waren es 229 gewesen.

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch in der Bundespressekonferenz

"Doppeltes Vier-Augen-Prinzip hat sich bewährt"

Bei einer Pressekonferenz gestern in Berlin erläuterte Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die wachsende Zahl und die Motive bei den von der DGHS im Vorjahr vermittelten Freitodbegleitungen. So waren es im Jahr 2023 insgesamt 419 ärztliche Freitodbegleitungen, die für DGHS-Mitglieder in Deutschland stattfanden.

"Mein Ende gehört mir"

"Erleichtert!"

Mit Erleichterung reagiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Robert Roßbruch auf die Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.

Prof. Robert Rossbruch

"Eine echte liberale Alternative"

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, begrüßt grundsätzlich den gestern vorgestellten neuen Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, in dem die beiden bisherigen liberalen Gesetzesentwürfe zum Thema zu einem Entwurf verschmolzen wurden. Allerdings gebe es darin auch Elemente, die kritisch zu betrachten seien.