Inzwischen sind 14 Jahre vergangen, seitdem das Kölner Landgericht die nicht-therapeutische Vorhautentfernung ("Beschneidung") bei einem Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete. Die Politik beendete die öffentliche Debatte um Menschenrechte und Religionsfreiheit des betroffenen Kindes mit dem Paragrafen 1631d Bürgerliches Gesetzbuch und überlässt es seitdem Eltern und Erziehungsberechtigten, über nicht-therapeutische Eingriffe an männlichen Kindergenitalien zu entscheiden. Das internationale Bündnis zum Gedenken an das "Kölner Urteil" ruft indessen weiterhin zum Aktionstag des "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) auf und fordert das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern aller Geschlechter weltweit.