Bundesverwaltungsgericht stärkt Tierschutz: Durchbruch für Millionen Puten

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Massentierhaltung von Puten (Symbolbild)
Massentierhaltung von Puten

Nach dem Urteil in der "Putenklage" vergangene Woche steht fest, dass die üblichen Bedingungen in der Putenmast gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Die Industrie-Eckwerte eignen sich nicht, um Puten tierschutzkonform zu halten. Die Grundbedürfnisse der Tiere werden dadurch schwerwiegend beeinträchtigt. Jetzt fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt starke bundeseinheitliche Rechtsvorgaben zur Putenhaltung durch eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein wegweisendes Signal für den Tierschutz gesetzt: Behörden können in der Putenhaltung strengere Anforderungen als bisher einfordern, auch wenn eine spezifische Haltungsverordnung fehlt.

Gegenstand des Verfahrens war die tierschutzrechtliche Verbandsklage des Vereins Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg, unterstützt von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Geklagt hatten die Tierschützer gegen die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall, dessen Praxis exemplarisch für die konventionelle Putenmast in Deutschland ist. Die dort praktizierte Putenhaltung orientiert sich an den freiwilligen Haltungsvorgaben der Geflügelindustrie. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hatte klargestellt, dass diese sogenannten "Eckwerte" völlig ungeeignet sind, um eine art- und bedürfnisgerechte Haltung sicherzustellen. 

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde nun das Urteil des VGH Mannheim bestätigt. Die Revision hat also die zentrale Rechtsfrage beantwortet, ob Tierschutzbehörden auf Grundlage von Paragraf 16a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Paragraf 2 Tierschutzgesetz auch ohne spezielle Verordnung strengere Vorgaben machen können. Das Gericht stellte klar: Fehlende Detailregelungen sind kein Hindernis für wirksamen Tierschutz. Das zuständige Veterinäramt darf – und muss – konkrete und weitergehende Anforderungen an die Putenmast anordnen.

Jetzt ist die Politik am Zug

Das Urteil erhöht den Druck auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, endlich verbindliche Regelungen für die Putenhaltung vorzulegen. Spezifische Vorgaben in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fehlen bis heute, obwohl die Probleme seit Jahren bekannt sind.

"[Das war] ein sehr guter Tag für den Tierschutz. Das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen das Tierschutzrecht", sagt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. "Jetzt muss das Bundeslandwirtschaftsministerium endlich konkrete Vorgaben entwickeln, die weit über das hinausgehen, was wir aus den bundeseinheitlichen Eckwerten und Haltungsform 2 kennen. Dafür sind starke bundeseinheitliche Rechtsvorgaben zur Putenhaltung durch eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen."

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