Berliner Urteil: Diakonie geht in Berufung
BERLIN. (hpd) Am 19. Dezember hatte das Berliner Arbeitsgericht der konfessionslosen Klägerin aufgrund ihrer Bewerbungsablehnung Schadensersatz vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. zugesprochen. Dagegen hat das Diakonische Werk Berufung eingelegt. Was sagt die Klägerin dazu, was steht in dem bemerkenswerten Urteil und was meinen das Kirchenrechtliche Institut der EKD sowie das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) dazu?