Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Allgemeinärztin Kristina Hänel aufgehoben. Das Gericht hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
Die aufgrund des "Werbeverbotes" bei Abtreibungen verklagte Ärztin Kristina Hänel stellte im Rahmen der Säkularen Buskampagne am Sonntag in Nürnberg ihr Buch vor und machte dabei klar, wie religiöse Tabus Frauen gefährden.
Der internationale Aufschrei war groß, als der US-Bundesstaat Alabama einen Gesetzesentwurf vorlegte, der Schwangerschaftsabbrüche als schweres Verbrechen behandelt. Vergleichbar strenge Vorschriften gelten in Nordirland schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Das muss sich ändern, fordern Aktivistinnen und Menschenrechtler.
Der US-Bundesstaat Alabama hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Abtreibungen als schweres Verbrechen zu bewerten sind. Der Senat stimmte am Dienstag für das Gesetz, das nur noch von der Gouverneurin Kay Ivey unterschrieben werden muss.
Es gibt ÄrztInnen, die lieber den Tod schwangerer Frauen in Kauf nehmen, als eine Abtreibung durchzuführen. So geschehen bei der Italienerin Valentina, die in der 19. Schwangerschaftswoche bei einer Frühgeburt in einem Krankenhaus vor den Augen der Ärzte starb, weil diese ihr den lebensrettenden Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen verweigerten.
Als "Rückschritt in vergangen geglaubte, totalitäre Zeiten" bezeichnet Dr. Christian Fiala vom Gynmed Ambulatorium die aktuelle Diskussion von Teilen der österreichischen Regierung, die Fristenlösung einzuschränken und die embryopathische Indikation zu verbieten.
Mit dem 1000-Kreuze-Marsch in Münster eröffnen christliche AbtreibungsgegnerInnen traditionell die Saison der "Lebensschützer-Märsche" im deutschsprachigen Raum. Wie in den Vorjahren formierte sich gegen die AbtreibungsgegnerInnen auch in diesem Jahr vielfältiger und lauter Protest.
Es war eine Art "Frauentagsgeschenk", als die Volkskammer der DDR am 9. März 1972 das "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" verabschiedete. Und es kam einer Sensation gleich: Mit einer sogenannten Fristenlösung übertrug weltweit erstmalig ein Staat Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen "zur Bestimmung der Anzahl, des Zeitpunktes und der zeitlichen Aufeinanderfolge von Geburten … über die Unterbrechung einer Schwangerschaft in eigener Verantwortung zu entscheiden."
Für weltweite Empörung sorgt aktuell der Fall eines elfjährigen Mädchens in Argentinien, dem eine Abtreibung verweigert wurde. Das Kind wurde vergewaltigt und schwanger. Obwohl auch im überwiegend katholischen Argentinien eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt ist, gab das Gesundheitsministerium die Order "beide Leben zu retten". Im Krankenhaus wurde diese Anweisung mittels Kaiserschnitt umgesetzt.