Analyse

Flagge der Muslimbruderschaft

Vorstoß in den Niederlanden zum Verbot der Muslimbruderschaft

Mitte März votierte das niederländische Parlament knapp für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Muslimbruderschaft. Die Initiative ging von der PVV um Geert Wilders aus. Das Parlament stimmte gegen die Einschätzung der Regierung. Ein Verbot der islamistischen Bruderschaft wäre in der EU beispiellos. In Deutschland ist die Bewegung ebenfalls umtriebig. Heute gehen oft rechte Kräfte verstärkt gegen den Politischen Islam vor, während linke ihn zunehmend hofieren. Das war nicht immer so.

Eine Versicherung nur dem Namen nach? Die Entkernung der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung war ursprünglich der Zweig der Sozialversicherung, der dem klassischen Versicherungsprinzip am nächsten stand. Sie sollte ein temporäres Erwerbsrisiko absichern, Übergänge ermöglichen und den sozialen Abstieg verhindern. Heute erfüllt sie diese Funktion nur noch in Fragmenten. Der abrupte Übergang von beitragsfinanzierter Versicherungsleistung zu bedürftigkeitsgeprüfter Fürsorge untergräbt ihre Legitimation – und hat die kulturelle Wahrnehmung des Systems grundlegend verändert.

Kirchliches Arbeitsrecht in der Defensive

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.

Die beitragsfreie Familienversicherung: Ein Kernbestand des Sozialstaats

Die aufflammende Diskussion über eine mögliche Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr als bemerkenswert. Denn hier geht es nicht um eine technische Anpassung. Wer an dieser Stelle "reformieren" möchte, greift nicht in eine Detailregelung ein, sondern in das Solidarprinzip selbst, das die GKV seit ihrer Entstehung trägt.

Bischöfe verbieten Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen

In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.

Knappheit, Steuerung und die falschen Auswege

Die folgenden Überlegungen zielen ausdrücklich nicht auf eine Detailkritik einzelner Steuerungsinstrumente, Vergütungsmodelle oder Zuständigkeiten. Solche Debatten mögen fachlich notwendig sein, sie verdecken jedoch oft den Blick auf das Grundproblem. Es geht hier nicht um die Frage, wie einzelne Stellschrauben besser justiert werden könnten, sondern darum, welche Funktionslogik die GKV inzwischen prägt – und welche Folgen daraus entstehen.

Systembruch im Namen des Wettbewerbs

Die jüngsten Äußerungen von Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zur Abschaffung bestimmter Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bedürfen einer Einordnung – möglichst bevor sie zum wiederholten Male eine unnötige Empörungsroutine auslösen. Weil aller Voraussicht nach dabei in der öffentlichen Debatte einmal mehr nicht sauber unterschieden werden wird.