Gerichtsurteil

Freisprüche erster Klasse

Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt. 

Dr. Verena Weyer und Dr. Bettina Gaber

Der Kampf gegen Paragraf 219a wird weitergehen

Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Kein Schadenersatz für Verlängerung unzumutbaren Leidens

Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.

S-Bahn Berlin

Verbot durch die Bundespolizei war rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner gestern bekannt gegebenen Entscheidung vom 28.02.2019 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts inhaltlich bestätigt: Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von "gefährlichen Werkzeugen" verboten hatte, war rechtswidrig.

Finanzchef des Vatikans wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Gerade erst hat die Anti-Missbrauchskonferenz im Vatikan ihre Pforten geschlossen, da verkündet die australische Justiz, dass einer der ranghöchsten vatikanischen Kardinäle wegen Missbrauchs verurteilt wurde. Der Schuldspruch gegen Kardinal Pell erging bereits im Dezember. Doch wegen einer Nachrichtensperre durften die Medien bislang nicht darüber berichten.

Jens Spahn (2018)

"Inakzeptabel" und "grob rechtswidrig"

Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.

Diskriminierungsverbot gilt auch für Kirchen!

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht.