Gesetze

Französische Botschaft in Berlin-Mitte

Zwischen Autonomie und Solidarität

Frankreich wagt sich an die Legalisierung der Sterbehilfe, beschränkt diese aber sehr stark. Nur Erwachsene mit unheilbaren Krankheiten im fortgeschrittenen oder finalen Stadium sollen Zugang zum assistierten Suizid erhalten. Ein Vortrag des Vorsitzenden des französischen Nationalen Ethikrates zeigt Besorgnisse und große Vorsicht.

Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stärken – nicht abschaffen!

Philipp Möller vom Zentralrat der Konfessionsfreien warnt entschieden vor den Plänen von Philipp Amthor (CDU), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Die entsprechenden Vorschläge aus der Arbeitsgruppe "Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz" der Koalitionsverhandlungen der CDU/CSU mit der SPD wurden am 26. März auf FragDenStaat.de veröffentlicht.

Fachtagung zum begleiteten Suizid

Freitodbegleitung: Auf dem Weg zur Normalität

Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?

Das Paul-Löbe-Haus

Die Debatte zu Schwangerschaftsabbrüchen geht weiter

Wie berichtet, kam es aus parteitaktischen Gründen nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Neuregelung von Paragraf 218 StGB. Am 10. Februar stand jedoch die "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und damit der zugrundeliegende Gesetzentwurf von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und anderen. In der dreistündigen Anhörung stieß er bei den von der Union einerseits und von SPD und Grünen andererseits bestellten Sachverständigen auf ein sehr gemischtes Echo. Wären daraus Schlüsse zu ziehen, wie es künftig weitergehen könnte?

KI-Politik

Sollte man die Bundesregierung durch eine KI ersetzen?

Die Ampelkoalition war auch aus säkularer Sicht eine herbe Enttäuschung: SPD, FDP und Grüne haben das historische Zeitfenster nicht genutzt, um längst überfällige Gesetzesänderungen durchzusetzen und die weltanschauliche Neutralität des Staates zu stärken. Eine KI hätte diese Aufgabe wohl besser bewältigt, wie ein Gesetzentwurf von ChatGPT zeigt.

Bild generiert mit KI

"Impuls für eine religionspolitische Zeitenwende"

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat mit ChatGPT ein Gesetz für eine zeitgemäße Rolle der Religionsgemeinschaften im Rechtsstaat entworfen. Der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, nennt den KI-Entwurf einen "bahnbrechenden Impuls für die dringend nötige religionspolitische Zeitenwende". Ein solches Gesetz würde die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland stärken und das wachsende Konfliktpotential des organisierten Glaubens verringern. Zudem zeigt der Gesetzentwurf erhebliche Einsparpotenziale für die Haushalte in Bund und Ländern auf.

AI Act: Was er regelt und wen er betrifft

Die weltweit strengste KI-Gesetzgebung gilt seit dem 2. Februar in der Europäischen Union. Digitalrechtsexperte Erik Tuchtfeld erklärt, welche KI-Regeln in Deutschland gelten und worauf sich Betreiber und Anbieter einstellen müssen. Die wichtigsten Antworten zu Risikokategorien bis hin zur biometrischen Gesichtsüberwachung.

Karnevalswagen von Jacques Tilly beim Düsseldorfer Rosenmontagszug 2017

Wie die Trump-Regierung das Recht aufAbtreibung pulverisiert

Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.

Arztparxis

Keine telemedizinische Beratung vor medikamentösem Schwangerschaftsabbruch mehr

Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde dies am 10. Dezember in Bayern verboten.