Kirchen

Bundesarbeitsgericht

Kirchen dürfen nicht im rechtsfreien Raum agieren

Der Fall Egenberger hat mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht Rechtsgeschichte geschrieben. Nun ist er zwar endgültig mit einem Sieg der kirchlichen Seite vor dem Bundesarbeitsgericht ausgegangen. Ganz so unbefangen freuen dürfen sich aber auch kirchliche Arbeitgeber wie Diakonie und Caritas nicht über das Ergebnis des 14 Jahre andauernden Rechtsstreits.

Lorenzkirche Nürnberg

Kirchen: Eintritt für alle – oder für keinen

Die Ankündigung, für den Kölner Dom sowie für die Nürnberger Sebaldus- und Lorenzkirche zukünftig Eintritt zu verlangen, sorgt für erheblichen Diskussionsstoff. Doch ist diese Entscheidung nicht letztlich konsequent, wenn man historische Kirchen als das einordnet, was sie längst auch sind: touristische Sehenswürdigkeiten?

Buße tun mit ChatGCT

Die katholische Kirche setzt künftig verstärkt auf Künstliche Intelligenz: ein "Generativer Beicht-Transformer" soll das Beichten in Zeiten des Priestermangels einfacher und bequemer machen. Auch die evangelische Kirche ist interessiert.

Matthias Katsch im Gespräch mit Stephan Ackermann

Sexueller Missbrauch zählt als Arbeitsunfall

Seit Jahren streiten Menschen, die in kirchlichem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt haben, erbittert und oftmals erfolglos um Schadensersatz. Doch ein anderer Weg, zu einer Entschädigung für erlittenes Unrecht zu kommen, ist kaum bekannt: eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere eine Verletztenrente. Denn der Missbrauch, so zynisch es klingen mag, kann auch als Arbeitsunfall gewertet werden. Betroffenen-Verbände werfen den Kirchen vor, entsprechende Informationen und Hilfestellung für Missbrauchsopfer zurückgehalten zu haben. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung findet kritische Worte.

Streit um "Stille Tage" in Sachsen-Anhalt

Verglichen mit vielen anderen Bundesländern gibt sich Sachsen-Anhalt beim Thema Religion erstaunlich fortschrittlich. Nun wird im Landtag über eine Reform des Sonn- und Feiertagsgesetzes diskutiert – und schon laufen die Kirchen Sturm. Anlass ist ein gemeinsamer Antrag mehrerer Parteien, der vorsieht, die strengen Veranstaltungsverbote an sogenannten "Stillen Tagen" zu lockern.