Menschenwürde

Bischöfe verbieten Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen

In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.

Christopher Street Day am 27. Juli 2019 in Berlin.

Wer fordert hier Konversionstherapie?

"Ich bin nicht queer, ich bin schwul", sagte Jens Spahn mal. Dem Begriff "queer", einst als Schimpfwort genutzt und über Jahrzehnte erst als ironische, dann affirmative Selbstbezeichnung zurückgeholt, droht erneut die Umdeutung ins Abwertende, bisweilen gar Pathologische. Diesem Prozess sollten wir entschieden Paroli bieten. Eine Replik.

Die Kassenlage ist kein ethischer Grundsatz

Nach dem kürzlich veröffentlichten Kommentar zum Bürgergeld folgt hier ein weiteres sozialpolitisches Thema, das wiederum von der Politik selbst aufgeworfen wurde: die Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) und die Jugendhilfe nach SGB IX als "Kostenproblem". Bundeskanzler Friedrich Merz deklariert den Primat der Kassenlage – und offenbart damit ein tiefes Missverständnis sozialstaatlicher Verantwortung. Denn Gerechtigkeit ist kein Luxus und kein haushaltspolitischer Verfügungsgegenstand.

Symbolbild

Die Würde der Armen ist antastbar

Das Bürgergeld – erst vor zwei Jahren als menschenwürdigere Alternative zu Hartz IV eingeführt – ist erneut ins Zentrum öffentlicher Debatten geraten. Doch wer sich die Tonlage dieser Debatten anhört, erkennt schnell: Es geht selten um eine nüchterne Betrachtung sozialer Realität. Viel häufiger geht es um Schuldzuweisungen, Generalverdacht und eine Erzählung, die sich tief eingebrannt hat: Wer Bürgergeld bezieht, steht dem Arbeitsmarkt mutmaßlich "nicht zur Verfügung", will nicht arbeiten, lebt auf Kosten anderer – kurzum: Gehört zu einer Gruppe, die verdächtig und potenziell schädlich ist.