Die Schweizer Landesregierung will "alternative" Methoden weiterhin über die Krankenkasse zahlen lassen, obwohl ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – nun allerdings gerichtlich gestoppt. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitoddienstes.
Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – die nun allerdings gerichtlich gestoppt wurde. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitod-Dienstes.
Die Konfessionslosen bilden die grösste Gruppe der Schweizer Bevölkerung, doch die Volksvertreterinnen und Volksvertreter in Bern sind mehrheitlich Kirchenmitglieder.
Den Zeugen Jehovas den Rücken gekehrt: Eine Studie der Universität Zürich, basierend auf den Angaben ausgetretener Mitglieder, vermittelt nicht nur erschreckende Einblicke in das Innenleben der Zeugen Jehovas. Auch werden die großen Probleme deutlich, die ein Austritt aus der religiösen Gemeinschaft zur Folge hat.
Bei der Delegiertenversammlung der Freidenkenden Schweiz am vergangenen Samstag trat Andreas Kyriacou nach elf Jahren von seinem Amt als Präsident des FVS zurück. Die Versammlung wählte Sonja Stocker und Valentin Abgottspon einstimmig ins Co-Präsidium.
"Plage", "Krebsgeschwür" und "Kolonie von Parasiten" – mit diesen Begriffen darf ein Theologe in einem Zeitschriftenartikel schwule Priester bezeichnen. Das hat ein schweizerisches Gericht Ende April entschieden. Nach Ansicht von Strafrichterin Petra Vannoni stellen diese Formulierungen weder eine Diskriminierung noch eine Aufstachelung zum Hass dar. Deshalb kommt der Herausgeber des Blattes, Manfred Hauke, ohne Strafe davon.
Klares Urteil der Richter: Laxe Klimapolitik verletzt Menschenrechte. Was die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bedeutet, erläutert Klimarechtlerin Jannika Jahn vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Polizei und Kriminalprävention warnen in der Schweiz vor den Staatsverweigerern und haben eine Broschüre mit Empfehlungen für die Staatsangestellten herausgegeben.