Der Blogbetreiber sprach mit dem Religionsverfassungsrechtler Prof. Reiner Tillmanns "über einige Grundfragen zur Beziehung des religiös-weltanschaulich neutralen Staates und der Theologie. Tillmanns ist Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW). Zuvor war er Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört das Religionsrecht. Seit mehr als 20 Jahren befasst er sich mit den Rechtsproblemen der Muslime und islamischen Gemeinschaften in Deutschland, woraus etliche juristische Fachbeiträge hervorgegangen sind."
Das Interview zeigt deutlich, dass auch Prof. Tillmanns nicht aus seiner Haut kann und mit scheinbar "religiös-weltanschaulich neutralen" Argumenten die enge Verflechtung zwischen Universitäten und den Kirchen - inklusive der Sonderrechte - verteidigt.