Heute früh wurde das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung gefällt.
Schon 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Damals handelte es sich jedoch nur um die konkrete, damals in Deutschland umgesetzte Implementierung der Europäischen Richtlinie 2006/24/EG. Seitdem ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wirkungslos.
Nach aktuellen Medienmeldungen hält der EuGH die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails für rechtswidrig.