Der Europäische Gerichtshof vollzieht in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine 180-Grad-Wende und erlaubt die massenhafte Speicherung von IP-Adressen. Diese Maßnahme stellt künftig nur noch in Ausnahmefällen einen schweren Grundrechtseingriff dar und kann sogar zur Verfolgung von Bagatelldelikten eingesetzt werden, warnt die am Prozess beteiligte französische Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net. Ein Kommentar.
Sind Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt, so ist dies ein von EU-Ländern anzuerkennender Grund für die Gewährung internationalen Schutzes. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Dienstag.
Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz darf unter bestimmten Bedingungen verboten werden. Das bestätigte erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Muslimin aus Belgien, die während eines Praktikums nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten wollte.
Die Hebamme Sandra Eltzner darf aufgrund ihres Kirchenaustritts nicht länger an einem katholischen Krankenhaus beruflich tätig sein. Doch dagegen wehrt sie sich juristisch, unter Berufung auf den Kündigungsschutz und die gesetzlich garantierte Diskriminierungsfreiheit. Der Trägerverbund des betreffenden Krankenhauses, bestehend aus der katholischen St. Paulus-Gesellschaft und der Caritas, wertet hingegen den religiösen Verkündungsauftrag der Angestellten höher als etwa das Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit seiner Angestellten. Der Fall liegt mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof.
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 erklärte der EuGH ein Verbot des sogenannten "Schächtens" in den belgischen Regionen Flandern und Wallonien für eine unionsrechtlich zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Das Gericht stellte sich damit gegen die Empfehlung des Generalanwalts und die von muslimischen sowie jüdischen Vereinigungen gemeinsam eingelegte Klage. Religionsvertreter zeigen sich entsetzt, die Rede ist von einem "Angriff auf die Religionsfreiheit". Ein Kommentar von Marcus Licht.
EU-Staaten dürfen rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten, dies urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Jüdische und muslimische Verbände hatten gegen ein flämisches Dekret geklagt, das die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet.
Ein flämisches Gesetz verbietet die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung. Gegen das Gesetz klagten jüdische und muslimische Vereinigungen. Der mit dem Verfahren befasste Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs schlägt sich auf ihre Seite. Er hält das flämische Gesetz für unionsrechtswidrig.
In Italien hatte ein Jurist in einer Radiosendung erklärt, keine Homosexuellen einstellen zu wollen. Obwohl es kein aktuelles Gesuch gab, verklagte ihn eine juristische Vereinigung, die die Interessen homosexueller Personen vertritt und bekam durch die Instanzen und schließlich sogar vor dem Europäischen Gerichtshof recht.
Ist in der Positionierung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen kirchliches Arbeitsrecht ein Aufbruch zu erkennen in Richtung Ende der Diskriminierung von Beschäftigten oder müssen die Reaktionen aus der Politik als Alarmsignal verstanden werden? Diese Frage versucht die MIZ im Titelthema des aktuellen Heftes zu beantworten.
Die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Kündigung eines Chefarztes wegen "fehlender Loyalität" zur katholischen Kirche als verbotene Diskriminierung nach Art. 21 der Charta der Europäischen Union gewertet hat. Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied im ifw-Beirat und Sprecherin der "Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA), bezeichnete das Urteil als "Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland".
Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für Angestellte in kirchlichen Einrichtungen die gleichen Rechte gelten wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung mit gravierenden Folgen für die Pflanzenforschung getroffen. Der Exodus von Wissenschaftlern beginnt, kleine und mittelständische Saatgutfirmen werden ihre Auslandsmärkte verlieren. Richterschelte ist aber nicht angebracht. Das Problem ist die Politik.
Weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hat, wurde der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf entlassen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Melchior Wathelet, bewertet dies als religiöse Diskriminierung.