Zurückweisungen an der Grenze trotz Richterspruch
Wie jeder Beamte muss auch ein Bundespolizist oder ein Grenzschutzbeamter den Anweisungen seines Dienstvorgesetzten Folge leisten. Doch was ist, wenn massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen? Dann geraten die Beamten in eine Zwickmühle, setzen sich sogar der Gefahr aus, sich selbst strafbar zu machen. So wie möglicherweise in den Fällen, in denen Flüchtlinge an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Hieran gibt es massive Kritik: Nicht nur, dass der Bundesinnenminister die Beamten zu rechtswidrigem Handeln auffordere. Sondern auch ganz grundsätzlich, dass entgegen einer gerichtlichen Anordnung hier bewusst Recht gebrochen werde.
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