Kommentar
Jens Spahn: Der Mann, der sich selbst der Nächste ist
Nun war es ein Skandal zu viel: Jens Spahn ist als Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Was ihn auszeichnet, ist eine bemerkenswert egoistische Sichtweise auf die Dinge, die er aber dennoch religiös zu umrahmen weiß.
Foto: Stephan Röhl / Heinrich-Böll-Stiftung via Wikimedia Commons CC BY-SA 2.0
Nun hat Jens Spahn den Bogen überspannt. Bemerkenswert, dass ausgerechnet die Beauftragung einer Frau in den USA, ein Kind für ihn und seinen Mann auszutragen, das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Und das Fass war bereits wesentlich voller, als es in der Vergangenheit für einen Rücktritt hätte sein müssen. Denn heutzutage tritt man nicht mehr wegen solcher Lappalien zurück wie früher. Einen Überblick über das, was sich der Ex-Unions-Fraktionsvorsitzende schon geleistet hat, findet sich hier und als humoristische Sonntagsumfrage auch beim Postillon.
An dieser Stelle soll aber ein spezieller Aspekt beleuchtet werden: dass es Jens Spahn immer dann legitim erscheint, von den konservativen Positionen seiner Partei und des ihr inkorporierten christlichen Glaubens abzurücken, wenn sie seine eigenen Interessen tangieren. Ein Cherrypicking, das sich Menschen mit weniger politischem Einfluss und geringeren monetären Möglichkeiten nicht herausnehmen können, denen er aber seine persönlichen Ansichten mit Selbstverständlichkeit überstülpt.
Er war für die „Ehe für alle“, weil er seinen Mann heiraten wollte. 2019 hatte er sich für ein Verbot von Konversionstherapien stark gemacht (der hpd berichtete). Eine begrüßenswerte Entscheidung. Aber schon vor sieben Jahren wurde ersichtlich: „Wenn er den Leidensdruck Betroffener aufgrund persönlicher Erfahrungen nachvollziehen kann, scheut der ansonsten konservative Politiker den Konflikt mit den christlichen Positionen seiner Partei nicht. In die Situation unheilbar Kranker scheint sich der selbst gesunde Minister nicht hineinversetzen zu können.“ Hintergrund war, dass er in einem Akt offenen Rechtsbruchs die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital (NaP) an Schwerstkranke verhindert hatte – trotz eines gegenteiligen Urteils.
Nun also die Leihmutterschaft. In Deutschland ist es verboten, jemand anderes gegen Bezahlung das eigene Kind austragen zu lassen. Jens Spahn hat bis zuletzt an dieser Rechtslage festgehalten. Was nicht verboten ist: solche Dienste im Ausland in Anspruch zu nehmen. Heißt also: Wer es sich leisten kann, kann die Rechtslage in Deutschland umgehen – so wie Jens Spahn und sein Mann. Dieses Vorgehen fügt sich in das bisherige Agieren Spahns nahtlos ein: Regeln gelten vor allem für die Untertanen, nicht für ihn, der sich und seine persönlichen Bedürfnisse höher zu gewichten scheint. So wie beim umstrittenen Spendendinner, das er während des ersten Pandemie-Herbstes besuchte, als er amtierender Gesundheitsminister war und noch am selben Tag vor Ansteckungsgefahren bei Partys gewarnt hatte. Einen Tag später war er dann selbst Covid-positiv, war also in der besonders ansteckenden Phase vor Symptomausbruch als mutmaßlicher Super-Spreader unterwegs.
Doch dieses Messen mit zweierlei Maß will Jens Spahn so nicht stehen lassen. Er bastelt sich seinen Glauben einfach so hin, dass sein Handeln keinen Widerspruch mehr darzustellen scheint. Im Podcast von Paul Ronzheimer erklärte er laut Bild: „‚Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden.‘ Er kenne es ‚als Christ‘, dass ‚das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben. Und dass das manchmal kein Schwarz und Weiß hat und keine einfachen Entscheidungen‘.“ Er bereue nun, sich nicht schon früher geäußert zu haben, zum Beispiel auf dem CDU-Parteitag im Februar, als es einen Antrag gegen die Leihmutterschaft gab, schreibt Bild weiter. Zu diesem Zeitpunkt war seine Leihmutter schon schwanger. Und er sei noch nicht so weit gewesen, die Debatte führen zu können. Oder mit anderen Worten: Lieber erst einmal Tatsachen schaffen und hinterher um Verständnis bitten.
Ob ihm bewusst war, dass er diesmal zu weit gegangen ist? Nach alldem, womit er durchgekommen ist? Vielleicht dachte er, das macht den Kohl jetzt auch nicht fett. Oder, es war es ihm wert. Um sein Karriereende muss sich der frischgebackene Vater eines Leihmutterkindes sicherlich nicht sorgen, angesichts seiner Kontakte in die US-Machtelite. Denn was dort zählt, ist die göttliche Mission, und zwar eine ganz eigene, die sich von Widersprüchen nicht aufhalten lässt und bei der der eigene Vorteil nicht zu kurz kommt. Dafür muss man sich auch nicht schämen, zeigt uns die aktuelle Weltpolitik, das Bemühen um aufwändige Lügengebäude entfällt zugunsten von schulterzuckender Dreistigkeit. Jens Spahn bringt die richtigen Voraussetzungen für diesen Kosmos mit, und die aufstrebenden, religiös aufgeladenen Superreichen werden im Zweifelsfall schon ein Plätzchen für ihn finden. Deren „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“-Ideologie will schließlich auch außerhalb der USA verfangen.
Kommentare (6)
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Man sollte Herrn Spahn…
Man sollte Herrn Spahn ermutigen, den nun eingeschlagenen Weg mutig weiterzugehen:
Nach dem Rücktritt vom Fraktionsvorsitz sollte er auch sein Bundestagsmandat niederlegen.
Ein große Mehrheit sieht es…
Ein große Mehrheit sieht es jetzt endlich so, dass der Rücktritt von Herrn Spahn überfällig war.
In der Auflistung seine Verfehlungen fehlt allerdings noch ein aus säkularer Sicht wichtiger Vorgang, der meines Erachten schon 2017 ein Grund für einen Rücktritt, bzw. besser noch für eine Entlassung als Gesundheitsminister" gewesen wäre.
Die KI hat den Sachverhalt auf eine Anfrage von mir wie folgt zusammen gefasst:
"Du erinnerst dich an einen Vorgang, der tatsächlich sehr außergewöhnlich war und bis heute juristisch und politisch diskutiert wird.
Der Kern des Streits war nicht die aktive Sterbehilfe, sondern die Frage:
Muss eine Bundesbehörde in extremen Ausnahmefällen den Erwerb eines tödlichen Medikaments (Natrium-Pentobarbital) erlauben?
Der Ausgangspunkt: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2017
Am 2. März 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in extremen Ausnahmefällen eine Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital erteilen müsse. Das Gericht leitete dies aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde ab. Es ging ausdrücklich um schwerstkranke Menschen in einer ausweglosen Lage, die freiverantwortlich sterben wollten und keine zumutbare Alternative hatten.
Das Gericht stellte dabei hohe Voraussetzungen auf:
unheilbare schwere Erkrankung,
extreme Notlage,
freiverantwortliche Entscheidung,
keine zumutbare Alternative.
Es handelte sich also nicht um einen allgemeinen Anspruch auf ein Sterbehilfemedikament.
Was geschah unter Jens Spahn?
Jens Spahn wurde im März 2018 Bundesgesundheitsminister.
Nach Medienberichten und später bekannt gewordenen Dokumenten wies sein Ministerium das BfArM an, keine Genehmigungen für Natrium-Pentobarbital zu erteilen. Das BfArM lehnte daraufhin sämtliche Anträge ab bzw. entschied sie nicht positiv – obwohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bereits vorlag.
Kritiker sprachen deshalb von einem „Nichtanwendungserlass“ oder einem faktischen Bescheidungsverbot.
Wie begründete Spahn das?
Spahn vertrat die Auffassung, dass
der Staat nicht zum Helfer einer Selbsttötung werden dürfe,
die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts seiner Ansicht nach nicht zu einem allgemeinen Anspruch gegen staatliche Behörden führe,
und zunächst der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen müsse.
Diese Position entsprach auch seiner persönlichen ethischen Überzeugung.
Die Kritik
Die Kritik lautete im Wesentlichen:
Ein Bundesminister dürfe ein höchstrichterliches Urteil nicht einfach durch eine Verwaltungspraxis leerlaufen lassen.
Verfassungsrechtler, Sterbehilfeorganisationen und Oppositionspolitiker warfen dem Minister vor, die Rechtsprechung faktisch nicht umzusetzen.
Dann kam das Bundesverfassungsgericht
Am 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den damaligen § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für verfassungswidrig und leitete ein weitreichendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab.
Das Urteil ging sogar weiter als das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, weil es das Selbstbestimmungsrecht nicht auf unheilbar Kranke beschränkte.
Trotzdem änderte sich die Verwaltungspraxis des BfArM unter Spahn zunächst nicht; Anträge wurden weiterhin nicht bewilligt.
Hat Spahn damals gegen geltendes Recht verstoßen?
Das ist juristisch umstritten.
Man kann zwei Sichtweisen unterscheiden:
Die Kritiker sagen: Ein Minister darf die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils nicht durch eine allgemeine Weisung verhindern. Er ist an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Weisung sei daher rechtsstaatlich problematisch.
Spahn und seine Unterstützer argumentierten: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei eng auf Einzelfälle bezogen gewesen und habe keinen allgemeinen Anspruch begründet. Außerdem dürfe der Staat aus ethischen Gründen nicht selbst Mittel zur Selbsttötung bereitstellen.
Wenn ich deine früheren Fragen zur Sterbehilfe in Erinnerung habe
Wir haben schon öfter darüber gesprochen, dass dich vor allem die rechtsstaatliche Seite interessiert. Unabhängig davon, wie man zur Sterbehilfe selbst steht, ist genau das der zentrale Punkt:
Darf ein Minister eine Verwaltungspraxis anordnen, die ein höchstrichterliches Urteil im Ergebnis nicht umsetzt?
Gerade diese Frage machte den Fall damals so außergewöhnlich und bis heute politisch und verfassungsrechtlich bedeutsam."
Danke für diesen Kommentar…
Danke für diesen Kommentar. Man vergisst erschreckend schnell, wie lang die Liste der Affären und politischen Widersprüche bei Jens Spahn inzwischen ist. Vielleicht, weil jeder neue Skandal den vorherigen verdrängt.
Besonders abstoßend finde ich, wie er sich nun selbst zum Opfer der Debatte erklärt. Kritisiert wird nicht, dass zwei Männer ein Kind haben. Kritisiert wird, dass ein mächtiger und wohlhabender Politiker Regeln für andere verteidigt, die er für sich selbst umgeht, sobald sie seinen eigenen Wünschen im Weg stehen. Was für andere „reine Lehre“ bleiben soll, wird bei ihm zum komplizierten „echten Leben“.
Genau diese Mischung aus Doppelmoral, Privilegienblindheit und anschließender Selbstviktimisierung macht den Vorgang so widerwärtig.
Besonders wütend machte mich…
Besonders wütend machte mich schon immer, dass er für seine Homosexualität die Moderne in Anspruch nimmt, aber ausgerechnet als schwuler Mann bis in den Uterus fremder Frauen hinein regiert hat, indem er bis heute konsequent gegen Abtreibungen ist. In Hamburg sagt man: de Katholen hebt n Duevel in Nacken. ( Die Katholischen haben den Teufel im Nacken. ).
Jens Spahn scheint keinen…
Jens Spahn scheint keinen fundierten Glauben zu haben. Er argumentiert mit ihm wie mit einer ideologischen Waffe - eigennützig und missbräuchlich. In der katholischen Glaubenslehre (z. B. Donum Vitae und Dignitas Infinata) ist ein Kind eine Gabe Gottes, das aus der ehelichen Liebe seiner leiblichen Eltern entsteht. Da gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Kinder zeugen können, müssen gläubige Homosexuelle auf leiblichen Nachwuchs verzichten. Wenn sie Freude an der Erziehung von Kindern haben, haben sie die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren und können sich um die Kinder ihrer Geschwister kümmern und andere Kinder fördern. Damit vermeiden sie die Instrumentalisierung der Leihmutter, die gegen die Menschenwürde und die katholische Ablehnung der Leihmutterschaft verstößt.
Als einfacher Bürger des…
Als einfacher Bürger des Landes finde ich es begrüßenswert, dass zwei Männer sich einen Kinderwunsch erfüllt haben. Dabei ist es zuerst einmal belanglos, wer diese beiden Männer sind. Persönlich begrüße ich es sogar, dass dieses hochkontroverse Thema in allen Medien rauf und runter analysiert wird und alle Einzelheiten zerlegt werden.
Als ehemaliges Mitglied einer politischen Partei, ist es meiner Erfahrung nach auch nichts Ungewöhnliches, dass Menschen in hohen politischen Ämtern losgelöst von den einfachen Bürgern des Landes agieren. Dabei kann ich jede einzelne Partei nehmen und dort ein Beispiel für Korruption, Inkompetenz oder bloßen Opportunismus finden.
Jens Spahn hat mit seinen vielen politischen Affären lediglich alle drei Kriterien erfüllt. In einigen Jahren werden wir ihn wiedersehen, denn trotz aller Tragik ist und bleibt er innerhalb der CDU eine der „besten“ Persönlichkeiten und wird bis zu seinem Tod oder Rücktritt im Bundestag verbleiben.