Erneut Einstweilige Verfügung gegen FAZ

BERLIN. (hpd/HVD) Der Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin e.V. (HVD, LV Berlin), hat beim Landgericht Berlin erneut in einer Einstweiligen Verfügung im Eilverfahren eine Unterlassung der schweren Vorwürfe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) in Höhe von 250.000 Euro gegenüber dem HVD erwirkt.

Hintergrund: Am 22. März 2009 veröffentlichte die FAZ den Beitrag von Max Biller „Deutsche deprimierende Republik. Die Ossifizierung des Westens“. In dem Artikel wurde der HVD beschuldigt, dass viele seiner Mitglieder SED-Ossis wären und tief drin noch seien. „Wir sind glücklich, dass wir gegen die Unwahrheit in der FAZ schnell die falschen Beschuldigungen abwehren konnten“, erklärt der Geschäftsführer Manfred Isemeyer. Derzeit läuft noch eine Beschwerde beim Landgericht Berlin gegen die FAZ. Der Journalist bezeichnete in der Reportage das Fach Lebenskunde als Hassfach. Das Landgericht lehnte hier jedoch eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung ab. „Mit der Entscheidung des Gerichtes sind wir nicht zufrieden. Wenn man das Fach Lebenskunde als ‘Hassfach’ bezeichnet, unterstellt man, dass darin zum Hass aufgerufen wird“, so Manfred Isemeyer weiter.

Die Klagen des HVD auf Unterlassung und Richtigstellung gegenüber der FAZ nehmen zu. Anfang des Jahres hatte der HVD Berlin erfolgreich auf Unterlassung und Richtigstellung geklagt. Am 2. Februar 2009 musste die FAZ Verleumdungen gegenüber dem HVD zurücknehmen und eine Gegendarstellung abdrucken.

Antje Henke