"Das grenzt an Prozessbetrug"
FRANKFURT/ODER. (hpd) Die berühmten Nudelmessehinweisschilder von Templin beschäftigten am 6. April das Landgericht Frankfurt/Oder. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. stritt mit dem Land Brandenburg um das Recht, ebenso wie andere Kirchen die Hinweisschilder für ihre Messen an Ortseingängen anbringen zu dürfen. Eine Einigung konnte in der Güteverhandlung nicht erzielt werden. Der Kampf um die Schilder geht nun voraussichtlich in die nächste Instanz.