Berliner Kopftuch-Urteil
BERLIN. (hpd) Mit unverhohlener Genugtuung haben der Zentralrat der Muslime und die Frauenorganisation von Milli Görüs auf ein erst jetzt bekanntgewordenes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (55 Ca 2426/12) vom 28. März dieses Jahres reagiert. Die 55. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin hat einer muslimischen Frau Schadensersatz zugesprochen, weil sie von einem Berliner Zahnarzt nicht als Zahnarzthelferin eingestellt worden war. Der Grund für die Nichteinstellung: sie hatte es abgelehnt während der Arbeitszeit ihr Kopftuch abzulegen.