BERLIN. (hpd) Jede Gemeinschaft ist zur Festigung ihres inneren Zusammenhalts darauf angewiesen, für besondere Situationen Formen eines gemeinsamen Gedenkens zu besitzen. Das gilt für private, gesellschaftliche und politische Zusammenhänge ebenso wie für einen Staat. Ihm aufgrund fehlender religiös-weltanschaulicher Gemeinsamkeit der Bürgerinnen das Recht auf Gedenkakte abzusprechen, übersieht durch Verkennung der Bedeutung gemeinsamer Rituale wesentliche Erfordernisse gesellschaftlicher und staatlicher Integrationsprozesse.