BERLIN. (hpd) Mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. 5 AZR 611/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus untersagt, ein Kopftuch zu tragen und damit das kirchliche Sonderarbeitsrecht bestätigt.
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BERLIN. (hpd) Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Frauen beschäftigt nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Jüngst urteilte nun das Bundesarbeitsgericht kirchliche Einrichtungen seinen grundsätzlich berechtigt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen.
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BERLIN. (hpd) Der Band 33 der Schriftenreihe der FREIEN AKADEMIE mit dem Titel “Der Zusammenhang der Wissenschaften und Künste. Diderot und die Aufklärung.” liegt jetzt vor.
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KIEL. (hpd/ibka) Heute befasst sich der Kieler Landtag in zweiter Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Schleswig-Holstein. Umstritten ist, ob ein Gottesbezug (“in Verantwortung vor Gott und den Menschen”) in die Präambel der Verfassung aufgenommen werden soll.
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MÜNSTER. (hpd/ibka) Morgen verhandelt der Rat der Stadt Münster über einen kommunalen Zuschuss zur Ausrichtung des 101. Katholikentages im Jahr 2018 in Münster. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert in einer aktuellen Pressemitteilung: “Kein kommunales Geld für Katholikentag in Münster!”
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