Haltung von CSU-Politiker Mayer erschreckend unbesonnen

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Frieder Otto Wolf
Frieder Otto Wolf

BERLIN. (hpd) Der Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) bekräftigt ebenfalls die Forderungen nach einer Abschaffung des "Blasphemie-Paragraphen. In seiner Pressemitteilung vom gestrigen Tage macht er klar, dass ein Fortbestand des § 166 StGB auch christlichen Gläubigen schaden kann.

“Die allgemeinen Strafgesetze gegen Beleidung und Volksverhetzung reichen vollkommen aus, um das friedliche Zusammenleben zwischen Menschen mit unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen und ohne Bekenntnis in Deutschland zu sichern”, sagte der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, gestern Abend in Berlin. Wolf kritisierte damit die Forderung des innenpolitischen Sprechers der Unionsbundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), nach einer Verschärfung des bestehenden Paragraphen 166 StGB deutlich. “Jeder besondere strafrechtliche Schutz für religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse ist ebenso unsinnig und falsch wie die Forderung nach einem besonderen strafrechtlichen Schutz für politische Überzeugungen”, so Wolf.

Anlass für die Forderung des CSU-Bundestagsabgeordneten war die Erneuerung des Vorschlages durch den FDP-Vorsitzenden Christian Lindner sowie den Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Michael Heinig, den StGB-Paragraphen 166 abzuschaffen. Auf diese Weise könne nach den Terroranschlägen auf das französische Satire-Magazin “Charlie Hebdo” ein Zeichen für die Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit gesetzt werden, hieß es. Für die Aufhebung des Paragraphen hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls die Partei Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen.

HVD-Logo

Frieder Otto Wolf sagte weiter, dass der Fortbestand der oft immer noch als Gesetz gegen “Blasphemie” verstandenen Regelung religiösen wie nichtreligiösen Menschen gleichermaßen schade. “Das Festhalten an dieser Regelung schwächt die Position der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kampf gegen die Verfolgung vom Menschen aufgrund ihres religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses”, betonte Wolf. “In Deutschland ist dieses Strafgesetz überflüssig und aus internationaler Perspektive ist es sogar schädlich.” Frieder Otto Wolf fragte: “Wie wollen die Bundesregierung oder andere Institutionen effektiv und authentisch gegen die drakonischen Strafen für das Abweichen von bestimmten religiösen Bekenntnissen und Vorstellungen in anderen Staaten Stellung nehmen, wenn die Bundesrepublik selbst an derartig geprägten Strafgesetzen festhält?”

Auch der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats, Heiner Bielefeldt, hatte in einem Bericht Ende 2013 empfohlen, dass sämtliche Vorschriften zur besonderen Sanktionierung der Kritik an religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen aufgehoben werden sollten. Bielefeldt hatte in dem Bericht auf den Rabat-Aktionsplan des UN-Menschenrechtsrates verwiesen, der feststellt, dass Gesetze gegen “Gotteslästerung” kontraproduktiv für den Erhalt von gesellschaftlichem Frieden sind, da sie im Ergebnis zu einer Zensur des interreligiösen Dialoges, des Austauschs über Glaubensvorstellungen und von Kritik führen, die in der Regel konstruktiv, gesund und notwendig sind. Zudem würden die entsprechenden Strafgesetze oft in diskriminierender Weise angewendet.

Wolf sagte weiter, dass es “geradezu erschreckend unbesonnen” sei, die internationale Ausstrahlungskraft des Festhaltens an der im deutschen Strafgesetzbuch überflüssigen Regelung auszublenden. “Christen, Atheisten und Mitglieder weiterer Minderheiten leiden in vielen Ländern gleichermaßen unter Gesetzen gegen Apostasie, Blasphemie oder der Kritik an der Mehrheitsreligion und ihrem Propheten”, erinnerte Wolf. Immer wieder gibt es Berichte über Gewalt, Inhaftierungen, Folter oder sogar dem Tod von Menschen, die Folge derartiger Strafnormen sind.

Die Bundesrepublik Deutschland als grundsätzlich freiheitliche Gesellschaft trage daher auch hier eine Verantwortung, ihre Prinzipien und Werte in vorbildlicher Weise zu vertreten. Dazu sei die Aufhebung des StGB-Paragraphen 166 unverzichtbar. “Politiker wie der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer und Kirchenvertreter müssen sich die Frage stellen, warum sie hier für eine Art von Gesetz eintreten, das in anderen Ländern täglich gegen ihre eigenen Glaubensgeschwister eingesetzt wird. Aus unserer Sicht wirkt es jedenfalls so, als seien die Verteidiger derartiger Regelungen noch nicht bei den Grundsätzen und dem Konsens einer modernen Zivilisation angekommen”, so Wolf.

 

Zum Thema: Die Oxford-Deklaration zur Gedanken- und Meinungsfreiheit der IHEU

 


Pressemitteilung des HVD vom 14. Januar 2015